Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

 

18. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 13.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 33 vom 20.12.2019) wird wie folgt geändert:

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 3,00 Euro."

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Apen, den 13.12.2022

 

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 


FBL Kock erläutert die Gebührenkalkulation.