Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/080/2022
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:
18. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Apen
über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1
des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), und
der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der
Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung
am 13.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die
Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994
(Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt
geändert durch Satzung vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland
Nr. 33 vom 20.12.2019) wird wie folgt geändert:
§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:
" § 4 Gebührensatz
Die Abwassergebühr beträgt je m³
Abwasser 3,00 Euro."
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.
Januar 2023 in Kraft.
Apen, den 13.12.2022
Gemeinde
Apen
Huber,
Bürgermeister
FBL Kock erläutert die Gebührenkalkulation.