Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

a)

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 13.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                          21.760.100 Euro

1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                            21.715.600 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                    0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                        0 Euro

 

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1.  der Einzahlungen aus laufender

         Verwaltungstätigkeit auf                                                 20.540.000 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus laufender

         Verwaltungstätigkeit auf                                                 19.845.300 Euro

 

2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                      1.491.200 Euro

2.4.  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                     3.904.900 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf               1.860.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                  518.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:  

Gesamtbetrag

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                              23.891.200 Euro

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                             24.268.200 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2022 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.860.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.350.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

  

1.     Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                              380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                       380 %

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

Apen, den 13. Dezember 2022        

Huber, Bürgermeister

b)

Das Investitionsprogramm bis 2026 wird in der dem Haushaltsplan 2023 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 


FBL Kock stellt den Haushalt 2023 laut anliegender Power-Point Präsentation vor.

 

RM Niedermeier dankt FBL Kock für die gute Arbeit und fasst zusammen, dass in der Vergangenheit, z.B. durch den Anbau der IGS, viel in die Zukunft investiert wurde. Im nächsten Jahr muss der Fokus auf der Schaffung von Kindergartenplätzen liegen. In der derzeitigen Situation sind viele nötige Investitionen noch nicht planbar und das Hauptaugenmerk müsse derzeit darauf liegen, anfallende Preissteigerungen durch die Energiekrise im Griff zu behalten.

 

RM Scheiwe bedankt sich ebenfalls bei FBL Kock und seinem Team für die Arbeit. Er ergänzt, dass es sich seines Erachtens um einen „ehrlichen“ Haushalt handelt. In den vergangen Monaten wurde in den Gremien und Fraktionen viel diskutiert und sich viele Gedanken gemacht. Daraus ist dann die „perspektivische Streichliste“ entstanden. Im Frühjahr muss sich über einen Nachtragshaushalt unterhalten werden und die finanzielle Situation erneut beleuchtet werden, um zu gucken, welche gestrichenen Maßnahmen wieder in den Haushalt aufgenommen werden können.

 

RM Albrecht dankt der Kämmerei ebenfalls für die Arbeit und dafür, dass trotz der derzeitigen schwierigen Lage eine gewisse Sicherheit für den diesjährigen Haushalt herrscht. Die Neuverschuldung fällt derzeit sogar erst einmal geringer aus als ursprünglich geplant. Es ist zudem allen bewusst, dass es nicht gut ist, dass geplante Investitionen vorerst gestrichen werden mussten. Für die Zukunft muss noch verstärkt versucht werden, z.B. durch die Beantragung von Fördergeldern, wieder Maßnahmen aufnehmen zu können und diese mit Hilfe der Fördergelder finanzierbar zu machen. Zudem hofft er, dass in der Zukunft nicht noch mehr unvorhersehbare Dinge passieren und für die Gemeinde eine bessere finanzielle Planbarkeit besteht. 

 

RM Berends bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung für die gute Arbeit und bedankt sich ebenfalls bei den anderen Gruppen und Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Als gemeinsame Hausaufgabe nimmt er mit, dass im nächsten Jahr viele Maßnahmen und Investitionen neu beraten werden müssen, um doch noch einige Projekte im nächsten Jahr angehen zu können.

 

RM Orth ergänzt, dass es unglücklich sei, wenn Rat und Verwaltung von einer Streichliste sprechen, das Ganze sei vielmehr als Aufgabenliste zu bezeichnen, da Projekte nicht gestrichen, sondern nach Prioritäten nach und nach abgearbeitet würden.

RH Bruns gibt zu bedenken, dass gerade im Bereich Klimaschutz in den nächsten Jahren hohe Kosten und Investitionen anstehen. Er bittet auch alle Anwesenden sich selbst zu hinterfragen, welchen Beitrag jeder zum Klimaschutz leisten kann.