Nach Beendigung des Sandabbaus in Holtgast durch den Ostfriesischen Frachten- und Füllsand-Kontor wurde nun die anliegende Straße Zur Schanze gemäß des vereinbarten Nutzungsvertrages durch die beauftragte Firma Karl Huneke Straßen- und Tiefbau GmbH aus Leer saniert.

Die Straße wurde nach Absprache mit der Verwaltung in Asphaltbauweise hergestellt. Die Ausbesserung hätte teilweise nur punktuell erfolgen müssen, es wurde der Asphalt jedoch auf ganzer Länge erneuert. Die Gesamtkosten lagen bei 82.428,59 €, an welchen sich die Gemeinde Apen aufgrund der Mehrkosten für den Asphalteinbau mit einem Betrag in Höhe von 17.406,77 € beteiligt hat. Das Ergebnis spricht für sich und ist ein Gewinn für die zukünftige und hoffentlich langfristige Haltbarkeit.

 

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Für die Haltestellensanierung 2023 wartet die Gemeinde Apen derzeit auf einen positiven Förderbescheid der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Darüber hinaus hat Bürgermeister Huber mit Schreiben vom 05.12.2022 Herrn de Buhr als Geschäftsbereichsleiter der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg angeschrieben und um Fortführung der Sanierung der Ortsdurchfahrt Apen von der Streichenstraße bis zur Firma AMF im Jahr 2023 gebeten. Mit Antwort­schreiben vom 31.01.2023 wurde jedoch mitgeteilt, dass eine Fortführung der Straßensanierung im Jahr 2023 aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln derzeit leider nicht möglich ist.

 

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Bzgl. der Geschwindigkeitssituation auf der Tanger Hauptstraße wurde seitens des Landkreises Ammerland nochmals festgestellt, dass es für eine Anordnung der Geschwindigkeit auf z. B. 70 km/h keine rechtliche Grundlage gibt. Die V85-Werte (wird von 85 % der Verkehrsteilnehmer gefahren) von 7 unterschiedlichen Messungen liegen alle zwischen 54 km/h und 77 km/h. Die gefahrene Geschwindigkeit wird somit bereits eigenverantwortlich den örtlichen Verhältnissen angepasst und die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h von der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht annähernd erreicht. Ein verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf besteht somit aus Sicht des Straßenverkehrsamtes nicht.

 

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Die Bauarbeiten auf dem ehemaligen Dockgelände und des Kreisverkehrsplatzes in Augustfehn schreiten gut voran. Es wurden die Bordanlagen gesetzt und die Nebenanlagen fertiggestellt. Die Asphalttragschicht wurde eingebaut und das Innere des Kreisverkehrsplatzes mit Mutterboden befüllt. Alle Vorarbeiten westlich der Stahlwerkstraße wurden durchgeführt, so dass nun die Anbindung an die Stahlwerkstraße erfolgen kann. Hierzu werden die restlichen Nebenanlagen im Bereich der Stahlwerkstraße fertiggestellt, bevor die Asphaltdeckschicht für das gesamte Gebiet eingebaut wird. In der Stahlwerkstraße wird im Bereich des Baufeldes der Asphalt erneuert. Für diese Arbeiten wird die Stahlwerkstraße ab dem 27.02.2023 bis vorraussichtlich 14.04.2023 von der Neuen Barre-Brücke bis zum Bahnübergang voll gesperrt. Entsprechende Umleitungen für Fußgänger, Radfahrer, PKW´s und LKW´s werden entsprechend eingerichtet und ausgeschildert.

 

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Auch die Sanierung der Kastanienstraße schreitet voran, die Bordanlage wurde gesetzt, die Straße bereits größtenteils gepflastert. Die restlichen Arbeiten sind voraussichtlich Ende März beendet.

 

AM Martens fragt, ob es nicht mehr Sinn mache, den Ausbau der Haltestellen bei der Schützenstraße in einem Zuge mit der Sanierung der Hauptstraße durchzuführen.

FBL Rosendahl stimmt dem zu. Die Gemeinde Apen habe versucht den Ausbau mit der Sanierung zu kombinieren. Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (im Folgenden NLStBV genannt) habe jedoch in 2023 keine Haushaltsmittel für eine Sanierung. Sollte der Förderantrag positiv beschieden werden, reiche die Zeit nicht aus, mit dem Ausbau der Haltestellen zu warten, um ihn mit der Sanierung zeitgleich auszuführen.

AM Scheiwe möchte wissen, ob die Gewerbetreibenden über die Sperrung der Stahlwerkstraße informiert wurden.

FBL Rosendahl kann dies bestätigen. In Gesprächen mit der betroffenen Firma stellte sich heraus, dass der vorgezogene Zeitraum der Sperrung durchaus positiv aufgenommen wurde.

AM Delger erkennt an, dass rechtlich alle Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tanger Hauptstraße ausgeschöpft seien. Er verstehe nur nicht, warum im ersten Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h möglich war, für den beantragten Abschnitt jedoch kein Handlungsbedarf bestehe. Er gibt zu bedenken, wenn der zugrunde gelegte Mittelwert bei 77 km/h liege, dass die Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge tatsächlich viel höher gewesen sein müsse, um auf diesen Wert zu gelangen.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass die Anordnung durch den Landkreis Ammerland versagt werde und die Gemeinde Apen hier wenig Einflussmöglichkeiten habe.

BM Huber erklärt hierzu ebenfalls, dass die Entscheidung des Landkreises so gewollt sei und die Gemeinde Apen alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. Ähnlich kritische Situationen habe es in der Saterlandstraße gegeben, die Entscheidung liege jedoch beim Landkreis Ammerland.

AM Scheiwe fragt nach, ob die Geschwindigkeit in der Wallstraße während der Sperrung der Stahlwerkstraße wieder auf 30 km/h reduziert werde und ob die Seitenstreifen noch einmal geschottert werden können.

FBL Rosendahl kann dies bestätigen und erklärt, dass die Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung bereits erteilt wurde. Es werde derzeit geprüft, ob für diesen Zeitraum Messungen in der Wallstraße und dem Friedensweg / Tannenweg durch den Landkreis Ammerland durchgeführt werden können. Die Seitenräume im Tannenweg und in der Wallstraße wurden nachgeschottert.

AV Mundt möchte wissen, wie die Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr für Fahrradfahrer geregelt sei.

FBL Rosendahl merkt an, dass der Kreisverkehr innerhalb einer Ortsdurchfahrt liege und die Vorfahrt dort anders geregelt sei, als außerhalb. Der Markierungs- und Beschilderungsplan befinde sich derzeit jedoch noch in der Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland.