Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss unterstützt die Ausführungsplanung für den Ausbau der Anbindung des Familienzentrums in Augustfehn II wie in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 21.02.2023 vorgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen und die Mehrkosten in die Beratungen zum 1. Nachtragshaushalt 2023 einzubringen. 

 


FBL Rosendahl erklärt, dass die gemeinsamen Planungen mit dem Büro Wessels und Grünefeld weitestgehend abgeschlossen sind. Auch diese Maßnahme wird mit 63 % durch das ArL (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems) gefördert. Er berichtet weiter, dass auch hier (am 02.03.2023) eine Eigentümer- und Anliegerversammlung stattfinden werde, um alle Beteiligten zu informieren. FBL Rosendahl übergibt das Wort an Frau Ehrlich.

Frau Ehrlich erläutert zunächst, dass es sich bei der Anbindung an das Familienzentrum um eine Sanierung eines Teils der Straße Am Kanal, Neue Siedlung und den Ausbau der Fußwegverbindung zum Sportplatz handele. Für den Knotenpunkt (KP) Am Kanal und Neue Siedlung ist eine Aufpflasterung vorgesehen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren und um die Gefahrenquelle in Höhe der Fahrradabstellanlage beim Familienzentrum zu entschärfen, wurde in diesem Bereich ein Straßenbeet eingeplant. Die Straße Am Kanal ist schmaler (3,50 m), daher wird sie im Knotenpunktbereich aufgeweitet. Die Fahrbahn Am Kanal werde auf 5,50 m ausgebaut und mit einem Tiefbord versehen. Ein Ausweichen auf die Berme sei nicht gewünscht, wäre aber möglich. Auf Höhe des Baumes verengt sich die Fahrbahn auf 3,50 m. Der Baum sollte nicht gefällt werden, da er noch erhaltenswert sei. Die Pflasterung werde in Anlehnung an die Straße Am Kanal in Augustfehn I in der gleichen Farbe (sandfarben / terrabraun) erfolgen. Die Straße Neue Siedlung werde in grau und die Aufpflasterungen Am Kanal sowie der Fußweg und die Fußwegverbindung zum Sportplatz werden in roter Farbe gepflastert. Für die Fußwegverbindung gebe es zwei Ausführungsvarianten. Für die Variante 1 müssten 2 Bäume für den Durchgang gefällt werden. Bei der zweiten Variante, könne man alle Bäume erhalten. Es müssen jedoch Gespräche mit Anliegern geführt werden, da ein Teil des geplanten Weges neu hinter privaten Grundstücken verlaufe. Der RWK soll im Zuge der Maßnahme erneuert und in die Straße verlegt werden, da der bisherige RWK zum Teil auf privatem Grund liege. Es werden Einlassstutzen und Hausanschlüsse verlegt und die Schächte so gesetzt, dass auch der Fußweg angeschlossen werden kann. Eine Einlassstelle werde sich im KP Am Kanal / Neue Siedlung befinden, die andere auf Höhe des Baumes. Von beiden Stellen erfolgt eine Einleitung in den Kanal. Auch in die Fußwegverbindung werde ein Stichkanal zur Entwässerung gelegt.

Des Weiteren sieht die Planung eine neue Beleuchtung vor. Die Abstände der Laternen betragen 30 m. Der SWK wird in Abstimmung mit der EWE nicht erneuert, ggfs. nur ein Schacht.

Zum Schluss erläutert Herr Busch vom Planungsbüro IST die Kostenaufstellung.

Er erklärt, dass die ursprüngliche Planung bei ca. 543.000,00 € lag. Mit Mehrkosten von 58.000,00 € für den RWK, Preissteigerung von 15 – 20 % bei Betonbauteilen und einer Steigerung des Baupreisindexes von 7,8 % liege die neue Kostenschätzung bei ca. 719.000,00 €. Grundlage für die aktuelle Kostenschätzung sei hier ein Mittelwert von Einheitspreisen aus Submissionen der letzten drei Monate.

FBL Rosendahl merkt an, dass IST das beauftragte Planungsbüro für die Arbeiten sei. Aus Kapazitätsmangel habe IST, in Abstimmung mit der Gemeinde Apen, das Büro Wessels und Grünefeld als Nachunternehmer beauftragt, die Entwurfsplanungen durchzuführen.

BM Scheiwe fragt nach den Kosten für den Fußweg.

Herr Busch kann keine Auskunft geben, da der Fußweg in die Gesamtkosten integriert sei. Er werde es aber nachreichen, so dass es als Anlage dem Protokoll beigefügt werden könne.

FBL Rosendahl erklärt, dass zwei Varianten geplant wurden, damit ggfs. der Baumbestand nicht entfernt bzw. zu sehr beschnitten werden müsse.

RM Berends möchte wissen, warum die Fußwegverbindung zum Sportplatz auf einer Breite von 2,50 m ausgebaut werde.

Frau Ehrlich erklärt, dass so auch ein Begegnungsverkehr von Rollstuhlfahrern, Kinderwagen und Fahrrädern möglich sei.

RM Berends wendet ein, dass eine Straße mit 4,50 m Breite für den Ausweichverkehr sehr knapp bemessen sei.

Frau Ehrlich merkt an, dass die Planung sich an dem Bestand orientiert habe. Das angenommene Verkehrsaufkommen werde Am Kanal höher eingeschätzt, als in der Neuen Siedlung. Je breiter eine Straße sei, desto schneller fahre man. Die Abgrenzung des Fuß- und Radweges mit einer Hochbordanlage diene auch dem Schutz der Nutzer.

Herr Tammen stellt eine Frage zur Entwässerung. Er möchte wissen, ob eine Drosselklappe vorgesehen sei, damit in einer Hitzeperiode nicht das ganze Wasser in den Kanal geleitet werde, sondern eine Regenrückhaltung erfolgen könne.

Frau Ehrlich erklärt hierzu, dass in Abstimmung mit der Ammerländer Wasseracht (im Folgenden AWA genannt) keine Drosselklappen vorgesehen seien. Die Ableitung erfolge direkt in den Augustfehn Kanal über die Einlassstellen. Diese werden in der Form weiterbetrieben und sollten nicht verändert werden. Grundsätzlich ist kein Mehraufkommen an Wasser zu erwarten.

FBL Rosendahl erklärt hierzu ebenfalls, dass der Augustfehn Kanal ein öffentliches Gewässer und eine Drosseleinrichtung nicht notwendig sei.

Herr Glaffig fragt, ob eine „Bremse“ vorgesehen sei, damit z.B. Fahrradfahrer, die vom Sportplatz kommen nicht direkt auf die Straße Neue Siedlung fahren.

FBL Rosendahl kann berichten, dass dort eine Sperre (Umlaufgitter) geplant sei und der Bauhof sie errichten werde.

AM Bruns fragt nach, warum ein RWK direkt neben einem Kanal (Fließgewässer) eingebaut werde. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Frau Ehrlich erklärt, dass die Straße grundsätzlich in den Augustfehn Kanal entwässern könne. Da die Straße jedoch ein Dachprofil habe, gebe es eine Vernässung auf der anderen Seite. Mit einem RWK habe man eine gezielte Entwässerung.

FBL Rosendahl merkt an, dass so auch die Anlieger geordnet einleiten und damit Wildeinlassstellen verhindert werden.

AM Scheiwe plädiert für die Variante 2, hofft aber, dass Sportler und Zuschauer nicht eingeschränkt werden, da die Wegführung sehr dicht an den Sportplatz heranrage. Weiter fragt er ob die Seitenstreifen Am Kanal und auch in der Neuen Siedlung mit einem Rasenbord versehen werden können.

FBL Rosendahl erwidert, dass die Gemeinde sich im Vorfeld auch Gedanken darüber gemacht habe. Ein Begegnungsverkehr sei bei einer Straßenbreite von 4,50 m durchaus möglich. Außerdem sei hier ein Hochbord vorgesehen und der westliche Seitenraum werde geschottert. 

Frau Ehrlich gibt dazu an, dass eine Breite von 4,50 m in Siedlungsgebieten in der Regel ausreichend sei.

AM Cramer wendet ein, dass der Fuß- und Radweg in der Neuen Siedlung mit 2,00 m zu schmal sei und im Bereich des Baumes in der Straße Am Kanal sehe er eine Gefahrenstelle. Ein Auto warte nicht auf den Radfahrer, sondern gebe Gas und fahre noch kurz vor dem Radfahrer am Baum vorbei. Er plädiert dafür, dass der Baum entfernt und die Straße auf voller Breite ausgebaut werde. Weiter ist er der Meinung, dass der Baum auf lange Sicht nur Probleme bereiten werde.

Frau Ehrlich betont noch einmal, dass der Baum durchaus erhaltenswert sei und FBL Rosendahl gibt zu Protokoll, dass der Baum dort an einer guten Stelle stehe, um so eine natürliche Verkehrsberuhigung zu erwirken. Er ist möglicherweise sogar ortsbildprägend gemäß dem Gemeinde-Slogan „natürlich lebenswert“

AM Cramer sieht keinen Sinn darin, den Baum zu behalten.

FBL Rosendahl merkt an, er habe recherchiert und laut Bebauungsplan Nr. 98 der Gemeinde Apen sei der Baum als „zu erhalten“ im B-Plan eingetragen. Es wäre daher nicht so einfach, ihn zu entfernen. Außerdem müsse eine Kompensation erfolgen, in welchem Maß könne er jedoch derzeit nicht sagen.

AM Gerdes fragt, wieso gegenüber von der Fußwegverbindung ein Grünstreifen vor dem Fuß- und Radweg geplant wurde. So könne man schließlich nicht direkt auf den Radweg gelangen.

FBL Rosendahl kann dazu sagen, dass es der Gemeinde auch im Laufe der Sitzung aufgefallen sei und die Planung entsprechend angepasst werde.

AM Martens möchte wissen, ob die Strecke Am Kanal von der Stahlwerkbrücke bis zur Neuen Siedlung oft ausgeschottert werden muss.

FBL Rosendahl bestätigt, dass sehr häufig geschottert werde. Man müsse abwarten, ob sich mit dem Ausbau etwas verändere und hier der Aufwand weniger werde.

RM Berends möchte wissen, warum die Straße Am Kanal mit 5,50 m ohne Fuß- und Radweg ausgebaut, in der Neuen Siedlung aber die komplette Breite von 6,50 m auf Straße und Radweg aufgeteilt werde. Außerdem fragt er nach, ob zur Verkehrsberuhigung ein Ausbau wie in der Grünen Straße mit Aufpflasterung nicht auch bei dieser Maßnahme möglich sei. Dann müsse man den Fuß- und Radweg nicht mit einem Hochbord von der Straße trennen.

FBL Rosendahl erklärt, dass diese Form des Ausbaus als Grundzug der Planung Bestandteil des Förderantrages gewesen sei. Es müssten Gespräche mit Anwohnern geführt werden und die Umsetzung einer neuen Planung wäre im Ausführungszeitraum der Fördermaßnahme nicht mehr machbar.

AM Scheiwe regt an, Straße und Fußweg auf eine Ebene zu setzen und ein Verkehrsschild wie in der Bahnhofstraße aufzustellen, welches besagt, dass Autos keine zweirädrigen Fahrzeuge überholen dürfen. Weiter möchte er wissen, warum die Mitfahrerbank aufgestellt wurde, ob wohl in naher Zukunft mit der Fördermaßnahme begonnen werde.

EGR Jürgens erklärt hierzu, dass der Förderbescheid besagt, dass die Abrechnung der Maßnahme bis zum 30.04.2023 zu erfolgen hat. Somit musste die Bank aufgestellt werden. Für die Dauer der Maßnahme wird sie wieder abgebaut und nach Beendigung wieder aufgestellt. Zu der Neuen Siedlung führt er an, dass seinerzeit lange diskutiert wurde, ob eine Hochbordanlage die kleinen Kinder beeinträchtigen könnte. Es wurde eine Entscheidung getroffen und mit der Planung wurde der Förderantrag gestellt. Eine grundlegende Änderung der Ausführung in der Maßnahme würde die Förderung gefährden.

AM Delger ist auch der Meinung, dass Straße und Radweg ebenflächig gebaut werden sollten, um Begegnungen besser möglich zu machen. Er versteht nicht, warum es nicht genutzt wird.

Frau Ehrlich erwidert noch einmal, dass zum Schutz der Kleinsten so entschieden wurde.

Herr Glaffig kann als Anwohner der Straße berichten, dass die Straße eng ist und 30 km/h angeordnet sei. Es werde dort bereits jetzt langsam gefahren und er verstehe die ganze Diskussion nicht.

RM Berends fragt, warum in der Straße Am Kanal kein Bürgersteig gebaut werde, obwohl dort Platz genug vorhanden sei.

EGR Jürgens wiederholt noch einmal, dass für die Förderung das Familienzentrum als Schwerpunkt alleine nicht ausreichend war. Die Förderung wurde bewilligt, als der Radius um die Fußwegverbindung zum Sportplatz und den Anliegertreffpunkt bei der sog. Ripkenbrücke ausgeweitet wurde. Der Fokus liege auf der Dorfgemeinschaft und dem Dorfentwicklungsplan.

RM Berends möchte wissen, ob es möglich sei, ggfs. später einen Bürgersteig zu bauen ohne die Förderung zu verlieren.

EGR Jürgens erklärt, dass kein Rückbau erfolgen darf, bei einer Erweiterung sehe er jedoch keine Probleme.

RM Berends fragt weiter, ob die Möglichkeit einer Straßenerweiterung noch bestünde und merkt an, dass dafür der Baum entfernt werden müsse.

Frau Ehrlich erklärt, dass eine Erweiterung möglich sei, sie allerdings prüfen müsste, ob das Entfernen der Tiefbordanlage unter Rückbau falle, was eine (Teil-) Rückforderung der Förderung nach sich ziehen könnte.

EGR Jürgens betont noch einmal, dass hier eine knappe Zeitschiene vorgegeben ist, was die Förderung betreffe.

AM Junker-Jasiurska findet das Projekt toll, ist der Meinung, dass die Fachleute schon wissen was sie machen und freut sich, dass der Baum erhalten bleibe.

AM Delger fragt, ob die Förderung wegfalle, wenn in der Neuen Siedlung die Nebenanlage weggelassen werde.

EGR Jürgens erklärt zum wiederholten Mal, wenn grundlegende Änderungen in der Maßnahme erfolgen, sei die Förderung massiv gefährdet. Das ArL weiche von den Ursprungsplänen nicht großartig ab.

AM Meier fragt, ob im Vorfeld vieles geplant wurde und AM Cramer möchte wissen, ob die Ausführung bereits beschlossen sei und hier nur noch über die Farbe der Steine entschieden werden könne.

EGR Jürgens erklärt, der Antrag auf Förderung sei nach dem damaligen Beschluss gestellt worden. Die Grundzüge standen in der Planung fest und sind nicht mehr veränderbar.

AM Martens bringt es auf den Punkt und fasst zusammen, dass die Maßnahme entweder so ausgeführt wird wie sie beantragt wurde und die Gemeinde erhält dafür die Förderung oder die Förderung fällt weg und man lässt es.

EGR Jürgens räumt ein, dass man beim ArL nachfragen könne, jedoch nicht zeitnah eine Antwort bekäme. Da hier der Zeitfaktor eine wichtige Rolle spiele, rät er davon ab.

AM Martens ist der Meinung, dass man mit vielen Fragen auch etwas auslösen könne.

BM Huber gibt zu bedenken, dass es ein politischer Beschluss war und die Umsetzung nur mit einer Förderung möglich sei. Er berichtet weiter, dass die Gemeinde Apen dank einer engagierten Verwaltung eine Kommune mit hoher Förderrate sei.

FBL Rosendahl sagt hierzu, dass die Planung besser sei, als sie hier von AM dargestellt werde. Derzeit ist die Straße Am Kanal 3,50 m breit und werde auf 5,50 m ausgebaut. Ein Begegnungsverkehr ist zukünftig möglich, ohne die Fahrbahn zu verlassen.

Herr Tammen erklärt dazu, dass das Leben aus Kompromissen bestehe und nicht jede „Ecke und Kante“ berücksichtigt werden könne. Er dankt der Verwaltung für die Umsetzung.

FBL Rosendahl berichtet, dass man sich mit dem Stil (Straße ohne Fahrradweg) an der Straße Am Kanal in Augustfehn I orientiere.   

 

   

Anmerkung der Verwaltung:

Die Pläne wurden nach der Eigentümer- und Anliegerversammlung am 02.03.2023 angepasst und werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.