Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen unterstützt die Ausführungsplanung für die sog. Ripkenbrücke in Augustfehn II wie in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 21.02.2023 vorgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen und die Mehrkosten in die Beratungen zum 1. Nachtragshaushalt 2023 einzubringen.    


FBL Rosendahl merkt vorab an, dass der Landkreis Ammerland dem Bau einer Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA), auch vor dem Hintergrund der Förderung in Höhe von 59.500,00 €, nicht zugestimmt habe.

Frau Ehrlich erklärt, dass bei der Planung der Brücke eine beidseitige 1,50 m breite Nebenanlage angelegt wurde, in der Hoffnung, dass an der Stahlwerkstraße die FLSA installiert werde. Die Breite der Nebenanlage bestimmt die Breite des Rahmendurchlasses. Je breiter also ein Fußweg auf der Brücke sei, desto breiter müsse auch das Durchlassbauwerk sein. Die Planung wurde mit der Ammerländer Wasseracht abgestimmt.

Der Aufbau der Brücke gleicht dem der Vellage-Brücke. Sie erhalte einen Durchlass und den fehntypischen Überbau. Die Gestaltung des Fehntreffs ähnelt ebenfalls dem Treffpunkt an der Vellage-Brücke. Um die Böschung zu schützen, werde eine Winkelstützwand eingebaut. Das Gleiche gilt für die Bushaltestelle an der Stahlwerkstraße. Zusätzlich erhält die Bushaltestelle noch ein Schutzgeländer und eine Ablaufrinne zur Entwässerung.

Herr Busch von IST erläutert nach den Planausführungen durch Frau Ehrlich auch hier die Kostenschätzung.

Er erklärt, dass die ursprüngliche Planung bei ca. 611.000,00 € lag. Mit Mehrkosten von 15.000,00 € für den RWK, 24.000,00 € für die Winkelstützwände, 36.000,00 € für den fehntypischen Überbau, der Preissteigerung von 15 – 20 % bei Betonbauteilen und einem Anstieg des Baupreisindexes von 7,8 % liege die neue Kostenschätzung bei ca. 770.000,00 €. Grundlage für die aktuelle Kostenschätzung sei auch hier ein Mittelwert von Einheitspreisen aus Submissionen der letzten drei Monate. Abzuziehen sei jedoch die FLSA in Höhe von 59.500,00 €, da diese nicht gebaut werde.

AM Cramer fragt, ob Rollstuhlfahrer die Möglichkeit haben, auf die Nebenanlage der Brücke zu gelangen, da sie erhöht sei.

Frau Ehrlich antwortet, dass im Seitenbereich Absenkungen vorhanden seien.

AM Bruns ist erstaunt über den Ausbau der Bushaltestelle an der K114 (Stahlwerkstraße), da die Haltestelle an der Straße Am Kanal erst im letzten Jahr ausgebaut wurde und diese durch die Schüler genutzt werden sollte.

AM Martens erläutert hierzu, dass die Schüler nicht bis Ihausen und Am Kanal wieder zurückfahren, um dort auszusteigen, sondern die 15 Minuten einsparen und an der Stahlwerkstraße (K114) aussteigen.

Frau Ehrlich kann bestätigen, dass während des Ortstermins dort 11 – 15 Schüler ausgestiegen sind.

AM Cramer fragt nach, ob es sich an der K114 um eine offizielle Bushaltestelle handele.

FBL Rosendahl kann dieses bestätigen. Derzeit sei es jedoch eine Haltestelle mit Böschungssituation.

AM Gerdes hat eine allgemeine Frage zu Straßenbeleuchtungskabeln. Er möchte wissen, ob die Beleuchtungskabel durchgeschlauft werden und ob die Möglichkeit bestehe, Leerrohre zu verlegen und was dieses an Mehrkosten verursacht.

Herr Busch antwortet, dass das Verlegen von Leerrohren grundsätzlich möglich sei. In anderen Landkreisen werde es bereits praktiziert. Die Kosten liegen derzeit bei 15,00 € - 20,00 € pro laufenden Meter für das Leerrohr.

AV Mundt verabschiedet Frau Ehrlich, Herrn Bohmann-Laing und Herrn Busch um 21.01 Uhr.