Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beauftragt die Verwaltung, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Förderung aus Mitteln der Dorfregion Apen für das Jahr 2024 fristgerecht bis zum 31.10.2023 zu beantragen. Vorab ist über den Finanzausschuss abzustimmen, ob die Gesamtfinanzierung der Maßnahme über den Aper Haushalt in den Jahren 2024/2025 abzubilden ist.


FBL Rosendahl kann berichten, dass eine Förderung nach NGVFG laut Mitteilung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wegen fehlender Fördertatbestände derzeit nicht in Betracht komme. Eine Förderung vom ArL aus Mitteln der Dorfregion Apen sei jedoch denkbar. Hierfür sollte der Förderantrag für 2024 bis zum 31.10.2023 gestellt werden.

EGR Jürgens erklärt, dass ein Ortstermin mit dem ArL stattgefunden habe. Eine Förderung aus Mitteln der Dorfregion Apen sei denkbar, wenn sich ein Mehrwert für den Ort ergebe. Es müsse hierfür eine detaillierte Planung durch ein Planungsbüro erstellt werden.

BM Huber merkt an, dass in der Vergangenheit nur die Förderanträge gestellt wurden, deren Umsetzung auch mit den vorhandenen Haushaltsmitteln möglich gewesen wären.

AM Delger erklärt, dass es bereits einen Tenor zu einer Ausbauvariante gebe. Daher schlage er vor, dass man den Förderantrag stellen solle.

BM Huber erklärt, dass man auch mit einem Kompromiss zufrieden sein müsse, da es drängt und etwas anderes derzeit nicht möglich sei.

AV Mundt gibt zu Protokoll, dass für den Ausbau der Bahnhofstraße keine Variante beschlossen wurde.

RM Berends ist der Meinung, dass es möglich sein sollte, den Förderantrag bis zum 31.10.2023 zu stellen.

AM Delger ist der Meinung, wenn eine Förderung beantragt werde sei am Ende das Ergebnis wichtig.

AM Junker-Jasiurska fragt nach, ob es Regelungen bezüglich der Redezeit in einem Ausschuss gebe.

BM Huber antwortet, dass der Ausschussvorsitzende grundsätzlich nach der Geschäftsordnung vorgehen kann. Danach dürfe jedem AM nur zweimal das Wort erteilt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es tatsächlich förderlich sei, die Beratung entsprechend einzuschränken.