Ein Einwohner merkt an, dass die Deutsche Glasfaser im ganzen Ort „buddelt“ und die Baustellen nicht vernünftig wiederherrichtet. Er möchte wissen, in wie weit hier eine Gewährleistung übernommen werde.

VA Gurk erklärt, dass es Abnahmen von Teilflächen mit Oberflächensichtung gab. Was sich unterhalb befände, ist derzeit nicht ersichtlich. Im Tiefbau sei für Bauarbeiten eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen. Alle Rechnungen für Arbeiten, die sich daraus ergeben, schicke er an die Deutsche Glasfaser. Es sei auch für die Deutsche Glasfaser unbefriedigend und sie versuchen alles, um die Baustellen wieder in den Zustand vor Beginn der Arbeiten zu bringen.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass in der Schulstraße Leerrohre verlegt wurden, um nach der Fertigstellung der Nebenanlagen ein erneutes Aufgraben zu verhindern. Die ausführende Firma habe jedoch dargestellt, dass diese Leerrohre nicht ausreichend seien und die Nebenanlagen ohne Wissen der Gemeinde aufgegraben.