Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungs- sowie der Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2022 wird aufgehoben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt – sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt –.

Das Plangebiet ergibt sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 07.03.2023 angehängten Entwürfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen für die o. g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


FBL Rosendahl erklärt zunächst, dass sich der Geltungsbereich für den geplanten Combi-Markt geändert habe. Dieses sind Änderungen in den Grundzügen der Planung und somit müsse ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Frau Cirksena erklärt, der Combi-Markt in Apen soll ähnlich gestaltet werden wie der in Remels und es habe sich grundsätzlich nichts an dem Vorhaben geändert.

FBL Rosendahl erläutert, dass die Änderungen nur in einem geringfügigen Ausmaß zur Einhaltung der Grenzbebauung seien. An dem Projekt selber habe sich nur Feinheiten verändert, die mit dem aktuellen Planungsstand abgestimmt wurden.

Frau Cirksena erklärt, dass Verkehrsuntersuchungen ergeben haben, dass keine Maßnahmen erforderlich seien. Laut Lärmgutachten soll eine Lärmschutzwand zu dem Nachbarwohnhaus hin errichtet werden.

AV Orth möchte wissen, ob die Eigentumsverhältnisse nun geklärt seien.

Frau Cirksena kann berichten, dass man auf einem guten Weg sei.

FBL Rosendahl merkt an, dass das Verkehrsgutachten ergeben habe, dass dort keine kostenintensive Linksabbiegespur erforderlich sei.

RM Dr. Habben fragt, ob eine Querungshilfe für Fußgänger und Fahrradfahrer vorgesehen sei und AM Bruns möchte wissen, wann er denn im neuen Combi-Markt einkaufen könne.

Frau Cirksena antwortet, eine Querungshilfe sei nicht vorgesehen und einkaufen könne man dort voraussichtlich frühestens in 2025.

AV Orth bedankt sich für die Ausführung und verabschiedet Frau Cirksena um 18:18 Uhr.