GA Schulte teilt mit, dass es seitens des Landes Niedersachsen in diesem Jahr erstmalig die Möglichkeit gäbe, zum 01.08.2023 Fördermittel für eine vergütete berufsbegleitende einjährige Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten zu beantragen. Auf HVB-Ebene sei sich darauf verständigt worden, in allen kreisangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Westerstede Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen, um die Attraktivität dieser Ausbildung zu steigern. In der anschließend eingerichteten Arbeitsgemeinschaft zum Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten tauschten sich Vertreter jeder Gemeinde bzw. der Stadt Westerstede zur diesbezüglichen Umsetzung aus. In den zwei Sitzungen dieser Arbeitsgruppe erklärte die Vertreterin der BBS Rostrup, dass eine Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern notwendig sei, um diese Ausbildungsklasse einzurichten. Es wurde sich darauf verständigt, dass jede Gemeinde bzw. die Stadt Westerstede mindestens vier Plätze in Anspruch nimmt.

Zudem wurde thematisiert, dass auch die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher attraktiver gestaltet werden müsse. Ein Vorschlag sei, bereits beschäftigten sozialpädagogischen Assistentinnen/ Assistenten unter Fortzahlung des Gehalts die Ausbildung zu ermöglichen, auch wenn eine Landesförderungen hierzu nicht abgerufen werden könne und die Kosten somit selbstständig getragen werden müssten. Auch hierzu wurde seitens der BBS erläutert, dass eine Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern zur Einrichtung einer solchen Ausbildungsklasse erforderlich sei.

Diese Informationen wurden an die Trägerin der Kindertagesstätten in der Gemeinde Apen weitergeben und die daraufhin erfolgte öffentliche Ausschreibung der Kirche für die vergütete Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz auch über die öffentlichen Kanäle der Gemeinde publiziert. Daneben wurde der Trägerin seitens der politischen Kuratoriumsmitglieder zugesichert, dass im Rahmen des Finanzausgleichs die Kosten für eine vergütete Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin getragen würden.

Wie die BBS in der Zwischenzeit mitgeteilt hat, kann für beide Ausbildungsformen jeweils eine Klasse eingerichtet werden.

 

Des Weiteren berichtet GA Schulte über den aktuellen Sachstand zur Eröffnung des Modulbaukindergartens in Nordloh. Wie einige Ausschussmitglieder in der dieser Sitzung vorausgegangenen Bereisung feststellen konnten, sind die Innen- und Außenarbeiten weitestgehend abgeschlossen. Am 07.02.2023 erfolgte die Abnahme durch das Landesjugendamt sowie am 27.02.2023 die Abnahme durch das Bauamt des Landkreises.

 

Die Einrichtung solle nunmehr zum 01.04.2023 offiziell an die Trägerin übergeben werden. Um den Zeitraum der Eingewöhnung für die zunächst 50 Kinder zu erweitern, würden bereits ab dem 13.03.2023 die ersten Kinder in der Einrichtung aufgenommen. Die Festlegung der Aufnahmezeitpunkte erfolgte durch die Einrichtungsleitung unter Zugrundelegung von Kriterien wie unter anderem die derzeitige Betreuungssituation.

 

Hinsichtlich des Sachstandes zur Erweiterung des Wichtelhuus führt GA Schulte aus, dass der Rohbau kurz vor dem Abschluss stünde. Anschließend könne der Dachstuhl errichtet und mit der Dachdeckung begonnen werden. Wenn sodann die Fenster eingebaut seien, könne mit den Gewerken im Innenbreich begonnen werden. Witterungsbedingt sei ein kleiner Verzug eingetreten, insgesamt sei jedoch weiter von einer Eröffnung im Spätsommer bzw. Frühherbst auszugehen.