Beschluss: zur Kenntnis genommen

GA Schulte stellt die in der Mitteilungsvorlage aufgeführte Entwicklung der Kita-Bedarfszahlen vor.

Zunächst werden die verfügbaren Kapazitäten erläutert, die sich mit der Inbetriebnahme der Modulbaueinrichtung in Nordloh um 75 Plätze und mit der Fertigstellung der zusätzlichen Räumlichkeit in Apen um weitere 25 Plätze auf sodann insgesamt 451 Plätze erhöhen. Die in Augustfehn I angebotenen 50 Nachmittagsplätze werden hierbei nicht erfasst, da sie zum Großteil von Kindern aus dem Vormittagsbereich in Anspruch genommen werden und somit nicht planbar zur Verfügung stehen. Der Kapazität wird der entsprechende Bedarf gegenübergestellt, der anhand der Auswertung der Geburtenzahlen ermittelt wurde. Zunächst einmal ist für jedes Jahr die Anzahl der Kinder gelistet, die im jeweiligen Kindergartenjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz innehaben. Die Anzahl der sogenannten Flexi-Kinder ist gesondert gelistet, da hierzu im Voraus noch nicht angegeben werden kann, wie viele Eltern von der Möglichkeit des Aufschubs des Einschulungstermins Gebrauch machen werden.

 

Schließlich sind noch die jeweiligen Geburtenzahl der Monate August, September und Oktober aufgeführt, da diese Kinder so früh im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden und somit einen Anspruch erwerben, dass dieser Anspruch nach Möglichkeit ebenfalls bedient werden können sollte.

 

Die für die Zukunft vorgenommenen Auswertungen lassen regelmäßig hinzukommende Zuzüge selbstverständlich noch unberücksichtigt, dennoch sind mit den zusätzlichen 75 Plätzen in Nordloh und weiteren 25 Plätzen in Apen mindestens zum 01.08. jeweils noch freie Kapazitäten verfügbar. Zu berücksichtigen ist laut GA Schulte allerdings, dass diese Bedarfszahlen noch keine Aussage über den konkreten Bedarf an einer Vormittags-, Ganztags- oder Nachmittagsbetreuung aussagen. Ob die dritte Gruppe in Nordloh als Vormittags- oder Ganztagsgruppe geführt werde, müsse mit der Trägerin anhand des Bedarfes ausgemacht werden.

 

GA Schulte stellt heraus, dass die neu geschaffenen Kapazitäten und die Möglichkeit, künftig zumindest zu Beginn des Kindergartenjahres auch unterjährig Kinder aufzunehmen, die Tagespflege vor nicht zu vernachlässigende Herausforderungen stelle. Bei verfügbaren Kapazitäten im Kindergartenbereich kann den Eltern für das Jugendamt keine Bescheinigung über fehlende Plätze ausgestellt werden. Der Landkreis übernimmt sodann trotz Beitragsfreiheit keine Kosten für diesen Platz, sodass der Platz im Kindergarten in Anspruch genommen werden muss, sofern die Eltern den Platz in der Tagespflege nicht aus eigenen finanziellen Mitteln tragen möchten bzw. können. Für die Planungssicherheit der Tageseltern müssen diese schnellstmöglich erfahren, bis wann die laufenden Verträge geschlossen werden können. Derzeit schließen die Tageseltern keine Verträge über den dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes hinaus und vergeben die anschließend frei werdenden Plätze bereits neu. Daher muss nach der Vergabe der Kindergartenplätze unter Auswertung der Kapazitäten sowie der Altersstruktur in der Tagespflege und in den Krippeneinrichtungen schnellstmöglich ausgewertet werden, bis zu welchem Zeitpunkt voraussichtlich unterjährig Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass für Kinder in der Tagespflege ab Vollendung des dritten Lebensjahres keine Anschlussbetreuung mehr besteht.

 

Bezüglich der Situation im Bereich der Betreuung der unter Dreijährigen führt GA Schulte aus, dass den hier vorhandenen 90 Krippenplätzen im nächsten Krippenjahr 247 Kinder gegenüberstehen, die einen Anspruch auf Betreuung in einer Krippe oder in der Tagespflege geltend machen könnten. Durch das gut ausgebaute Netzwerk der 15 Tagespflegeeinrichtungen in der Gemeinde Apen konnten entsprechende Bedarfe in der Vergangenheit aufgefangen werden.

Denn im Gegensatz zu den über Dreijährigen liegt die Betreuungsquote der unter Dreijährigen nicht bei 100 %. Dennoch ist die Tendenz deutlich steigend, sodass perspektivisch Handlungsbedarf im Krippenbereich besteht und die Errichtung einer Kindertagesstätte in Hengstforde wie bisher weiterverfolgt werden muss. Auch BM Huber weist darauf hin, dass die Planungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Hengstforde weiterbetrieben würden. 

 

GA Schulte führt weiter aus, dass die aktuellen Anmeldezahlen diesen Handlungsbedarf unterstrichen. Die nach dem Ablauf der Anmeldefrist am 10.02.2023 vorgenommenen Auswertungen ergaben zum 22.02. in Augustfehn I im Krippenbereich insgesamt 55 Anmeldungen, denen nur 23 Abgänge gegenüberstünden. Im Krippenbereich stünden sogar 40 Anmeldungen nur 8 Abgängen gegenüber.

Im Familienzentrum seien die Zahlen insgesamt ausgeglichener. Im Kindergartenbereich stünden 9 Abgängen im Ganztags- und 19 Abgängen im Vormittagsbereich jeweils 11 bzw. 17 Anmeldungen gegenüber. Im Krippenbereich sei die Situation am Vormittag mit 9 Abgängen als auch 9 Anmeldungen ausgeglichen und im Ganztagsbereich ergäben sich mit 5 Abgängen und 3 Anmeldungen sogar freie Kapazitäten.

Schließlich lägen noch die Zahlen aus Apen vor, die für das Kindergartenjahr im Ganztagsbereich 14 Abgänge und 34 Anmeldungen aufwiesen und im Vormittagsbereich 31 Abgänge und 35 Anmeldungen. Für das Krippenjahr zähle die Einrichtung 11 Abgänge und 16 Anmeldungen. GA Schulte weist im Hinblick auf die zuvor dargestellten Kapazitäten und Bedarfe darauf hin, dass im Kindergartenbereich in diesem Jahr nicht die Frage im Raum stünde, ob ein Kindergartenplatz erworben werden könne, sondern in welcher Einrichtung das Platzangebot unterbreitet werde.

 

Auf Nachfrage von AM Niedermeier, ob der Vielzahl der anspruchsberechtigten Eltern, die Ihr Kind etwa in Augustfehn I für einen Krippenplatz angemeldet hätten, eine Alternative angeboten werden könne, erläutert GA Schulte, dass regelmäßig einige Eltern noch auf einen Platz verzichteten, etwa wenn die Betreuungskosten bekannt würden. Diejenigen Eltern, die schließlich eine Absage im Krippenbereich erhielten, würden auf das Familienservicebüro der Gemeinde verwiesen, das in engem Austausch mit der Tagespflege steht. Auch hier sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Plätze knapp würden und regelmäßig frühzeitig vergeben seien.

 

Auch AM Helmers bekräftigt, dass viele Plätze in der Tagespflege zum Sommer bereits vergeben seien. Zur Frage von AM Helmers, ab wann die Absagen erteilt würden, führt GA Schulte aus, dass laut Aussage der Einrichtungsleitungen ab dem 17.03.2023 die ersten Zusagen verschickt würden. Diesen läge ein Betreuungsvertrag bei, der innerhalb von zwei Wochen an die Einrichtung zurückgereicht werden müsse. Regelmäßig gingen einzelne Betreuungsverträge nicht zurück, sodass diese Plätze anschließend neu vergeben würden. Erst nach Auswertung dieser Rückläufer würde die Anmeldung an den Zweit- oder Drittwunsch weitergereicht. Absagen würden im Übrigen, wie bereits erläutert, in diesem Jahr nur im Krippenbereich erteilt werden müssen.

 

AM Berends erkundigt sich, ob die Familiengruppe im Familienzentrum ggfs. zusätzliche Krippenkinder aufnehmen könne. Hierzu führt GA Schulte aus, dass die Familiengruppe mit 22 Kindergartenkindern und drei Krippenkindern geplant sei. Ab dem vierten Krippenkind reduziere sich die Gruppengröße deutlich, da jedes Krippenkind doppelt gezählt werde. Somit führe eine Erhöhung der Anzahl der Krippenkinder in der Gruppe nicht zu spürbar mehr Krippenplätzen, stattdessen jedoch zu spürbar weniger Kindergartenplätzen.