Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 wird wie folgt festgelegt:

 

 

 

Kindergarten

Krippe

Stufe

Sozialstaffel

Sonder-

öffnung je

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

Einkommensstufe #

angef.

1/2 Stunde

7,5 Stunden

5 Stunden

angef.

1/2 Stunde

in €

in €

in €

in €

in €

1

bis 24.000,00

9,75

195,00

130,00

13,00

2

   24.000,01 - 30.000,00

12,25

243,00

162,00

16,20

3

30.000,01 - 36.000,00

14,50

291,00

194,00

19,40

4

36.000,01 - 42.000,00

17,00

340,50

227,00

22,70

5

42.000,01 - 48.000,00

19,50

388,50

259,00

25,90

6

ab 48.000,01

21,50

436,50

291,00

29,10

 

# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindertagesstättenjahr 2023/2024 = Einkommensteuerbescheid 2021). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €; Krippengruppe bei 5 Stunden: 291,00 €, bei 7,5 Stunden: 436,50 €) eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

 

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.

 

Öffnungsklausel:

 

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.

 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

 

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann


GA Schulte stellt den Beschlussvorschlag „Beitragsfreiheit, sozialgestaffelter Elternbeitrag“ anhand der Power-Point-Präsentation dar.

 

Im vergangenen Jahr wurde von einer Erhöhung der Beiträge abgesehen, da Familien durch coronabedingte Einkommenseinbußen ohnehin zusätzlich belastet waren. Da Eltern in diesem Jahr inflationsbedingt höheren finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, sollte erneut von einer Erhöhung der Beiträge abgesehen werden.

 

Laut GA Schulte kann das Missverhältnis zwischen den von der Gemeinde festgesetzten Krippenbeiträgen und den vom Landkreis festgesetzten Kosten der Tagespflege damit nicht ausgeräumt werden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ammerland hatte in seiner Sitzung vom 16.02.2022 eine Änderung der Satzung zur Kindertagespflege vorberaten, die in der Sitzung des Kreistages am 30.03.2022 einstimmig beschlossen wurde, allerdings keine Anpassung der Kostenbeiträge in den einzelnen Einkommensstufen vorsah. Eine Anpassung der Beiträge an die Kosten der Tagespflege ginge allenfalls zu Lasten der Eltern und solle weiterhin vermieden werden.

 

AV Huber bekräftigt, dass eine Mehrbelastung der Eltern unbedingt zu vermeiden sei und die bisher erhobenen Beiträge daher unberührt bleiben sollten.