Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

Der dargestellten Bezuschussung wird zugestimmt, um dem Antrag des Kinderschutzbundes zu entsprechen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhöhung des Zuschusses um 1.700,00 Euro in die Beratungen des Finanzausschusses zu einem nächsten (Nachtrags-)haushalt aufzunehmen. 

 


GA Schulte erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass der Kinderschutzbund Ende des vergangenen Jahres eine Erhöhung der Zuschüsse für das Cafè Kinderwa(a)gen und die Aufgaben in den Fachbereichen Gewaltberatungsstelle Wendekreis und Familienberatung um insgesamt 1.700,00 Euro beantragt habe.

 

AV Huber weist darauf hin, dass aus dem Antrag und folglich dem Beschluss nicht eindeutig hervorgehe, ob es sich um eine einmalige Erhöhung für das Jahr 2023 handle oder der Antrag auf Dauer für die künftigen Jahre ausgelegt sei. Allein aus der Formulierung des Antrages, den GA Schulte vorlegt, lese sich lediglich eine einmalig beantragte Erhöhung für 2023.

 

BM Huber regt an, den Beschluss zurückzustellen und die Angelegenheit bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zu klären. Es lägen ggfs. noch weitere Anträge des Kinderschutzbundes vor, die zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zusammengestellt werden müssten.

 

AV Huber bittet anschließend um Handzeichen, wer der Zurückstellung des Antrages auf Erhöhung der Zuschüsse für den Kinderschutzbund zur näheren Klärung des Sachverhaltes zustimmt. Die Zurückstellung wird einstimmig genehmigt.