Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Sanierungen der Sporthalle Apen fortzuführen und die notwendigen Kosten in die Haushaltsberatung einzubringen.
Seitens der Verwaltung wird die Beschlussvorlage erläutert. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 20.09.2022 den Auftrag erhalten, die Kosten für eine Sanierung der Sporthalle Apen zu ermitteln. Aufgrund dessen wurde das Planungsbüro „Architektenstern burgemeister + menzel Planungsgruppe GmbH“ beauftragt, einen Sanierungsplan für die Sporthalle Apen zu erarbeiten, den Herr Burgemeister vorstellt.
Herr Burgemeister führt aus, dass zunächst die Grundlagen für eine Sanierung der Sporthalle ermittelt wurden. Anhand der anliegenden Präsentation erläutert er die Bestandssituation der Halle. Das Dach ist undicht und die Leckagen können nicht klar verortet werden. Weiter sind das Unterdach und die Dämmung schadhaft sowie der Sonnenschutz an den Fenstern veraltet. Die niedrigen Traufhöhen werden dazu genutzt auf das Dach zu klettern. Dadurch entstehen weitere Schäden. Seiner Ansicht nach sollte das Dach der Sporthalle Apen saniert werden. Es sollte die Dachhaut mit Unterdach instandgesetzt und die Zwischensparrendämmung demontiert und durch eine Aufsparrendämmung ersetzt werden. Weiter sollten die vorhandenen Dachgauben durch Dachflächenfenster ersetzt werden. Um in Zukunft zu verhindern das Personen auf das Sporthallendach klettern, sollte das Dach eingekürzt, die Fenster geändert und Traufkästen installiert werden.
Im Innenbereich der Halle ist der Prallschutz abgängig. Dieser sollte kurzfristig erneuert werden. Auch der Hallenboden sollte gemacht werden. Ob dieser mit einem Retopping aufgearbeitet wird oder ganz erneut wird muss die weitere Planung zeigen. Weiter weist auch der Innenbereich der Halle Feuchtigkeitsschäden auf. Hier sind Maler- und Fußbodenverlegearbeiten notwendig.
Die Umkleide- und Sanitärräume im Anbaubereich sind soweit in Ordnung. Sie sind zwar in die Jahre gekommen aber durchaus noch funktionstüchtig und hygienisch einwandfrei. Hier würde vermutlich eine Renovierung ausreichen. Im Bereich des alten Hallenteils haben die Umkleideräume noch einen Holzfußboden und es zieht Feuchtigkeit in das Mauerwerk. Hier ist eine Sanierung notwendig. Vermutlich ist eine komplette Erneuerung angebracht. Dies ist jedoch in der weiteren Planung zu prüfen.
Weiter ist eine Nutzungsänderung zur Versammlungsstätte angedacht. Diese zieht umfangreiche Brandschutzmaßnahmen usw. nach sich.
Auch im Bereich der technischen Ausstattung (Heizung, Beleuchtung etc) ist einiges zu tun. Hier ist ein Fachplaner einzubeziehen. In Anbetracht der Tatsache, dass es im Bereich der Sporthalle Apen noch weitere öffentliche Gebäude (Kindergarten, Schule, Rathaus) gibt, sollte hier eventuell über ein ganzheitliches Energiekonzept für alle Gebäude nachgedacht werden.
Eine Nutzung der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage ist aufgrund der Dachausrichtung schwierig. Hier sieht Herr Burgemeister eher kein Potential, aber auch das wäre durch einen Fachplaner genauer zu prüfen.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob es Förderprogramme für die Sanierung der Sporthalle gibt. BAL Rosendahl erläutert folgende Möglichkeiten für eine Förderung:
• evtl. Sportstättenförderung lt.
Sportförderungsrichtlinien des LK Ammerland (bis zu 70.000 Euro möglich), aber:
Schulsporthalle, Beratung über Kreiszuschuss notwendig, Drittelförderung
(LK, Gde. und TV Apen)
• lt.
MdB Rohde evtl. Bundesprogramm mit Fördersatz i.H.v. 40 % möglich, da große
Tradition (Entscheidung im Rahmen HH-Beratung für 2024 des Bundes) à
Umsetzungszeitpunkt fraglich
• Investitionspakt
Sportstättenförderung: Gesamtvolumen Weser-Ems nahezu erschöpft
• Fördermöglichkeiten
aus Dorfentwicklung (Dorfregion Apen; fraglich)
• Fördermöglichkeiten
aus Quartiersentwicklung Apen (Städtebauförderung; Umsetzungsfähigkeit im
Rahmen ISEK erarbeiten)
• KommunalRL
-> Hallenbeleuchtung 25 %
Aus dem Ausschuss heraus stellt sich die
Frage, ob die dargestellten Förderprogramme auch bei einem Neubau zum Tragen
kommen oder ob eine Förderung nur bei einer Sanierung erfolgt.
Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass
dies unterschiedlich ist. In vielen Programmen ist nur eine Sanierung
förderfähig wobei das Hauptaugenmerk hier oftmals auf eine energetische
Sanierung gelegt wird.
Weiter wird aus dem Ausschuss heraus
angemerkt, dass die Sanierung der Sporthalle Apen schon seit einigen Jahren
Thema in den Gremien ist. Fraglich ist nunmehr wie dringlich eine Dachsanierung
ist. Muss diese aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen oder kann damit
noch gewartet werden?
Herr Burgemeister teilt mit, dass das
Sporthallendach sanierungsbedürftig ist aber das derzeit durch die vorhandenen
Schäden das Gesamttragwerk nicht beeinträchtigt ist. Eine Sanierung muss somit
nicht kurzfristig erfolgen.
Es wird aus dem Ausschuss heraus
angemerkt, dass die Sporthalle viel genutzt ist. In der Woche nutzen ca. 300
Schüler der Aper Schule und 500 Vereinssportler die Halle. Durch Starkregen
kommt es immer wieder zu Wasserschäden, d. h. es steht Wasser auf dem
Hallenboden. Dies bedeutet für die Sportler durchaus auch ein
Verletzungsrisiko. Weiter leidet auch der Hallenboden. Auch ist die Sporthalle
ein Aushängeschild für die Gemeinde Apen. Viele auswertige Vereine kommen zu
Punktspielen in die Halle. Der Eindruck den diese von der Halle bekommen ist
oftmals nicht gut. Eine Sanierung der Halle sollte auf keinen Fall weiter
aufgeschoben werden. Es sollten hier unbedingt Lösungen aufgezeigt werden, wie
die Sanierung für die Gemeinde tragbar und umsetzbar ist.
Zur Nutzung als Versammlungsstätte
taucht die Frage auf, ob in dieser Halle dann auch eine Lüftungsanlage wie in
der Sporthalle Mühlenstraße nötig ist.
Die Verwaltung führt aus, dass in der
Sporthalle Mühlenstraße eine Fensterlüftung aus Lärmschutzgründen nicht möglich
sei. Um die Anwohner vor Lärmimmissionen zu schützen müsse hier eine Lüftungsanlage
installiert werden. Dies sei aufgrund der Lage in der Sporthalle Apen
vermutlich nicht notwendig.
Es stellt sich die Frage, welche der
aufgezeigten Fördermöglichkeiten genutzt werden sollten und ob es hierbei von
Vorteil ist, wenn die Sporthalle Apen eine Versammlungsstätte wird.
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass
die Mittel in den Förderprogrammen begrenzt sind. Weiter muss bedacht werden,
dass aus den Förderprogrammen möglichst viele Projekte gefördert werden sollen.
Somit käme wohl eine Förderung für die Sporthalle Apen mit einem Kostenvolumen
von 3.05 Mio € eher nicht zum Tragen. Weiter muss bei einer Förderung in Rahmen
der Quartiersentwicklung eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Sicherlich
sollte keine Fördermöglichkeit außer Acht gelassen werden, aber in Betracht
kommt eigentlich lediglich das Bundesprogramm mit einer 40% Förderung.
Die Verwaltung macht deutlich, dass klar
erkannt wird, dass die Sporthalle Apen einen Sanierungsbedarf hat. Es muss aber
auch festgestellt werden, dass die Halle auch in ihrem jetzigen Zustand für den
Schul- und Vereinssport nutzbar ist. Es muss nunmehr nach Lösungsmöglichkeiten
gesucht werden, wie die Sanierung finanziell umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss möchte wissen, für welches
Jahr eine Förderung erwartet werden kann. Ist eine geplante Sanierung der Halle
für 2024 überhaupt realistisch was die Förderanträge angeht?
Die Verwaltung teilt mit, dass hier eine
Vorlaufzeit von 12 bis 18 Monaten nötig ist. Somit ist eine Umsetzung in 2024
eher nicht realisierbar.
Aus dem Ausschuss
heraus wird noch einmal dargelegt, dass die Sanierung der Sporthalle Apen
dringend notwendig ist. Es müssen jedoch die finanziellen Möglichkeiten geprüft
werden. Die Sporthalle Apen ist eine kleine Halle, die für den Turnierbetrieb
und auch den Punktspielbetrieb in einigen Hallensportarten nicht nutzbar ist.
Für den Vereins- und Schulsport ist die Halle aber wichtig und völlig
ausreichend. Es sollte schnellstmöglich eine Lösung für die Sanierung gefunden
werden. Hierbei sollte der Aspekt, ein ganzheitliches Energiekonzept für
alle Gebäude zu erarbeiten, nicht außer Acht gelassen werden.
Es wird noch einmal erfragt, ob die Umnutzung in eine Versammlungsstätte notwendig ist, wenn auch in der Schule Apen ein Versammlungsraum entsteht.
Es wird ausgeführt, dass dies für eventuelle außerschulische Veranstaltungen wie z.B. Theateraufführungen schon vorteilhaft ist. Die Anforderungen an den Brandschutz sind höher. So ist ein anderer Prallschutz notwendig. Das sollte jetzt, wo der Prallschutz ohnehin erneut wird bedacht werden.
Durch die Verwaltung wird mitgeteilt, dass diese Umnutzung zur Versammlungsstätte aufgrund einer Gesetzesänderung notwendig wird. In der Vergangenheit wurden einzelne Veranstaltung genehmigt. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.
Weiter möchte der Ausschuss wissen, ob bei der Kostenermittlung für die Sanierung des Hallenbodens das Retopping angesetzt wurde oder eine Erneuerung?
Herr Burgemeister führt aus, dass bei der Kostenkalkulation immer die höherwertige Sanierungsform kalkuliert wurde.
Verwaltungsseitig wird noch einmal deutlich gemacht, dass die Verwaltung den Auftrag erhalten hat, eine Dachsanierung für die Sporthalle Apen zu prüfen. Die Prüfung hat nunmehr ergeben, dass die Dachkonstruktion gar nicht so problematisch ist. Wie von Herr Burgemeister vorgestellt, sind aber weitere Maßnahmen notwendig, um die Halle zeitgemäß zu sanieren. Bei allen sollte das Fördervolumen betrachtet werden. Es wird keine neue Halle werden können. Fraglich ist jetzt, wie eine Sanierung der Halle finanziell umgesetzt werden kann. Dies sollte im Finanzausschuss realistisch beraten werden. Auch vor dem Hintergrund, dass weitere Projekte anstehen. Es sollte das Bestmögliche geplant und auch umgesetzt werden.
Weiter wird angemerkt, dass die Sporthalle Apen gutes Potenzial hat. Eine Sanierung ist gut möglich. Die kann durchaus auch modular erfolgen.