Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

2. Satzung zur Änderung der

Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Apen

 

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) in Verbindung mit § 63 Absatz 2 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 03.03.1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226) hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 21.03.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Apen vom 21.10.2014 gültig ab 01.11.2014 veröffentlicht im Amtsblatt Landkreis Ammerland Nr. 35 vom 31.10.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2016 gültig ab 01.01.2017 veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Ammerland Nr. 33 vom 23.12.2016 wird wie folgt geändert:

 

Die ergänzenden Paragraphen 3 a und 4 a der Satzung werden wie folgt gefasst:

 

§ 3 a Erweiterung des Schulbezirkes der Grundschulen und des Schulkindergartens

 

Zu den Schulbezirken der Grundschulen Apen, Janosch-Grundschule in Augustfehn I und Grundschule Nordloh gehört aufgrund vertraglicher Regelungen das auf dem Gebiet der Gemeinde Edewecht liegende Grundstück Auf der Loge 62 A, 26188 Edewecht.

 

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Grundschule erfolgt grundsätzlich in folgender Reihenfolge:

1. Grundschule Apen

2. Janosch-Grundschule in Augustfehn I

3. Grundschule Nordloh

 

Unter Würdigung der Gesamtumstände durch den Schulträger (u.a. Kindeswohl, Zuzüge, Kapazitäten) kann bereits vor Ausschöpfen der Kapazitätsgrenze die Zuordnung zu einer nachrangigen Schule erfolgen.

 

Zum Schulbezirk für den Schulkindergarten an der Grundschule Nordloh gehört aufgrund vertraglicher Regelungen das auf dem Gebiet der Gemeinde Edewecht liegende Grundstück Auf der Loge 62 A, 26188 Edewecht.

 

§ 4a Erweiterung des Schulbezirkes der Integrierten Gesamtschule

 

Zum Schulbezirk der Integrierte Gesamtschule gehört aufgrund vertraglicher Regelungen das auf dem Gebiet der Gemeinde Edewecht liegende Grundstück Auf der Loge 62 A, 26188 Edewecht.

 

Artikel II

 

Die Änderung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Apen, den 21.03.2023

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 


RM Meyer erklärt, dass für die Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine das „Dorf Edewecht“ von dem Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden errichtet wurde. Das „Dorf Edewecht“ wird Platz für bis zu 480 Schutzsuchende bieten und soll für zwei Jahre mit der Möglichkeit der einjährigen Verlängerung beginnend ab dem 01.03.2023 betrieben werden.

 

Das „Dorf Edewecht“, welches in Modulbauweise errichtet werden wird, ist gemäß eines Verteilungsschlüssels anteilig den Gemeinden zugeordnet. Hinsichtlich dieses Verteilungsschlüssels kann exakt ein Teil der Module mit entsprechenden Adresszusätzen versehen werden, die wiederum den Gemeinden zugeordnet werden. Somit ist konkret der Teil des „Dorfes Edewecht“ mit der Adresse „Auf der Loge 62 A, 26188 Edewecht“ der Gemeinde Apen zugeordnet.

 

Somit ist dieses entsprechend in die Schulbezirkssatzung der Gemeinde Apen aufzunehmen.

 

Auch nach den bisherigen Entwicklungen, dass weniger Hilfesuchende als erwartet dem Landkreis Ammerland zugeordnet werden, gehen dieser und die Gemeinden/Stadt davon aus, dass das „Dorf Edewecht“ genutzt wird. Daher bittet RM Meyer um Zustimmung für den Beschluss.