Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Für die Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen- wie auch die Jugendschöffenwahl entscheidet das Los, da die Anzahl der Bewerber die Zahl der Vorzuschlagenden übersteigt.

 

Im Fall der Jugendschöffenwahl wird der Losentscheid durch die Verwaltung herbeigeführt, Ziehung durch den Bürgermeister in Anwesenheit des allgemeinen Vertreters und der Leiterin des Fachbereiches Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie.

Im Fall der Schöffenwahl für die Strafgerichtsbarkeit wird der Losentscheid durch den Bürgermeister während der Ratssitzung herbeigeführt.

 


Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind Jugendschöffen wie auch Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit zu wählen. Dabei ist zu beachten, dass in beiden Fällen jeweils die gleiche Anzahl von Frauen und Männern vorgeschlagen wird. Die Bewerbungen wurden vorab durch die Verwaltung auf die notwendigen Anforderungen geprüft.

 

Die Gemeinde Apen hat mindestens fünf Jugendschöffen für die Vorschlagsliste zu benennen. Diese Entscheidung soll per Los durch die Verwaltung herbeigeführt werden. Die Ziehung soll durch den Bürgermeister in Anwesenheit des allgemeinen Vertreters und der Leiterin des Fachbereiches Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie erfolgen.

 

Auch die Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neu zu wählen. Für den Bezirk des Amtsgerichts Westerstede sind insgesamt acht Personen aus der Gemeinde Apen zu benennen. Die Vorschlagsliste für Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit soll ebenfalls per Losentscheid durch den Bürgermeister während der heutigen Ratssitzung herbeigeführt werden.