BM Huber führt noch ergänzend zur Mitteilungsvorlage folgendes aus:

Das Land Niedersachsen ist sich noch im Dezember 2022 sicher gewesen ist, dass der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine eher zunehmen wird und Menschen aus der Ukraine weiterhin nach Niedersachsen kommen werden. Viele Gemeinden aus dem Ammerland hatten zu diesem Zeitpunkt bereits Turnhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. So haben sich die Gemeinden des Ammerlandes gemeinsam für eine Großunterkunft ausgesprochen, die gemeinsam betrieben werden sollte und die Kosten sollten auf die Gemeinden verteilt werden. Alle Gemeinden waren aufgefordert, sich nach entsprechenden Flächen und Möglichkeiten umzuschauen. Das Dorf Edewecht entstand. Als schon alle Vorarbeiten erledigt waren und die Container bestellt, stellte das Land Niedersachsen fest, dass es bei der Registrierung der zugewiesenen Ukrainern zu Fehlern gekommen ist. Es wurde festgestellt, dass das Land Niedersachsen 16500 Ukrainer über der Quote aufgenommen hatte. Somit erfolgte keine weitere Zuweisung von ukrainischen Vertriebenen mehr in das Land Niedersachsen. Die Mitteilung kam gerade noch rechtzeitig, sodass man den Vertrag mit dem Betreiber des Dorfes Edewecht nicht mehr abgeschlossen hat. Trotzdem sind hier Kosten in Höhe von ca. 5 000 000,00 € entstanden.

Die Nds. Ministerin Behrens äußerte auf Nachfrage zu diesem Sachverhalt, man solle das Dorf Edewecht doch einfach für die Unterbringung aller anderen Flüchtlinge nutzen, denn diese werden weiterhin wöchentlich zugewiesen. Die Kosten für die tatsächliche Unterbringung werden vom Land übernommen. Das Dorf Edewecht war ausschließlich für die Unterbringung von ukrainischen Vertriebenen vorgesehen. Dies hatte man der Gemeinde Edewecht zugesichert und hiervon soll auch nicht abgewichen werden.

 

Herr Tammen vertritt die Meinung, wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Das Land hat hier die Kosten zu tragen. Die Politik ist hier in der Verpflichtung, sich darum zu kümmern.

AM Schmidt erklärt, dass die Gemeinden an dieser Situation unschuldig sind. Den Fehler bei der Registrierung hat das Land Niedersachsen gemacht. Somit muss das Land auch für die Kosten Ihres Fehlers aufkommen.