Herr de Boer, als Regionalleiter beim OOWV für den Landkreis Ammerland zuständig, stellt anhand einer Präsentation die verbandsgebietsweite Starkregengefahrenkarte vor, die auf Beschluss des Klimaausschusses vom 21.11.2022 bezogen werden soll.

Es schließt sich eine Frage- und Diskussionsrunde an:

EGR Jürgens erkundigt sich bezüglich der Privatgebäude nach dem Schutz vor Rückstau. Eine Verantwortung hierfür läge vermutlich bei den Bürgerinnen und Bürgern und nicht bei der Gemeinde.

Herr de Boer bestätigt dies. Hinsichtlich des Oberflächenwassers sind beispielsweise Lichtschächte und Treppeneingänge zu schützen und auch der grundsätzliche Versicherungsschutz ist ein Thema in diesem Zusammenhang.

EGR Jürgens regt an bei einer Veröffentlichung der Karte zeitlich Handlungsempfehlungen zu formulieren.

Herr de Boer bietet die Hilfe des OOWV in Form einer Bürgerinformation an.

RH Bruns verweist darauf, dass alle paar Jahre im Bereich Siegwohrstraße/Am Esch die Feuerwehr anrücken müsse, um Wasser zu beseitigen.

RH Meyer erkundigt sich nach dem Vorgehen/dem Umgang mit der Karte.

BL Rosendahl erläutert, dass die Karte die Topografie/die Realität wiederspiegelt, beispielsweise Wassermengen nach Starkregenereignissen im Bereich der Grünen Straße bei den privaten Gebäuden. Die Gemeinde habe hier das für ihren Aufgabenbereich möglichste getan (gesäubert etc.). Die Inhalte/Informationen der Starkregengefahrenkarte werde als weitere Grundlage in die künftigen Planungen einfließen.

Herr de Boer ergänzt, dass die Karte nichts verhindern kann, aber informieren.

RH Harms regt an, dass ein Nebeneffekt sei, dass Versicherungen die Inhalte der Karten für ihre Zwecke nutzen.

RH Albrecht berichtet, dass dies bereits seit einigen Jahren erfolgt.

Herr de Boer ergänzt, dass nach seiner Information die Starkregengefahrenkarte nicht zu Preissteigerungen beigetragen habe.

RH Bruns benennt, dass sich Eigentümer um ihr Grundstück/ihre Immobilie kümmern müssen. Er erkundigt sich, ob die Gemeinde aufgrund der Karte in die Pflicht genommen werden könne, etwas zu tun.

Herr de Boer antwortet, wenn bei kommunalen Anlagen gewisse Starkregenereignisse berücksichtigt wurden, dann sicherlich nicht, aber ein gewisser Druck aus der Bevölkerung könne natürlich kommen.

BL Rosendahl erläutert, dass entsprechende Fachplanungen im Rahmen der Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden. Probleme könne es eher bei der laufenden Unterhaltung geben.

Herr de Boer regt an, wie beim Beispiel aus Oldenburg, alle relevanten Akteure einzubinden.

BM Huber erläutert, dass alle Bebauungspläne je nach dem Sachstand der Erstellung rechtens seien. Er verweist beispielhaft auf den Parkplatz von AMF Bruns, der auf Rigolen gebaut wurde nachdem die Ammerländer Wasseracht darauf verwiesen hat, dass die Wassermassen solch großflächiger Versiegelungen durch das bestehende System nicht aufgenommen werden können.

Ratsfrau (RF) Niedermeier fragt an, ob die Baugebiete der 1960er bis 1970er Jahre nach heutigem Stand überprüft werden.

BL Rosendahl antwortet, dass dies anlassbezogen erfolgt.

RF Niedermeier fragt weiter, ob die Gemeinde auf die Eigentümer zukommen werde.

BM Huber verneint dies. Er verweist darauf, dass die Unterhaltung der Verbandsgewässer durch Schutzmaßnahmen (Regenrückhaltung etc.) aufgestockt wurde.

BL Rosendahl ergänzt, dass sich die Situation nach Starkregenereignissen in anderen Kommunen durchaus dramatischer darstelle.

RH Bruns regt eine Bürgerinformation an (zum Beispiel Gullys regelmäßig reinigen etc.) mit dem Ziel der Sensibilisierung für dieses Thema.

BM Huber verweist auf die Verrohrung ab den 1960er Jahren.

Herr de Boer ergänzt die Problematik, dass im Zuge der Nachverdichtung bestehende (wichtige) Gräben verschwunden seien.

RF Ehlers erkundigt sich nach der Einbindung des Tideflusses in die Karte.

Herr de Boer antwortet, dass dies bislang nicht berücksichtigt wurde und der jeweilige Bereich als Gewässer mit einer gewissen Wasseraufnahme, jedoch ohne Tide, Teil der Karte sei. Herr de Boer verweist zudem auf die Wichtigkeit der Versickerungsmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken, auch vor dem Hintergrund der Grundwasserneubildung (Stichwort Schwammstadt). Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Stadt Oldenburg, die Zisternen und Regentonnen fördert und Anreize zur Schaffung von Gründächern macht.

RH Meyer benennt die Bürgerpflicht, sich um sein Eigentum zu kümmern, fragt jedoch auch, was von der Kommune erwartet wird. In welcher Form solle die Gemeinde reagieren?

EGR Jürgens verweist in diesem Zusammenhang auf die Bearbeitung des Themas im Zuge Erstellung des Klimaschutzkonzeptes.

RH Bruns benennt die Wichtigkeit, die Inhalte der Karte bei künftigen Planungen zu berücksichtigen.

Auf Rückfrage berichtet Herr de Boer, dass die Starkregengefahrenkarte voraussichtlich im Mai zur Verfügung stehen wird.

BL Rosendahl gibt den Hinweis, dass man im Umgang mit Starkregen etc. umdenken müsse. Nicht „einfach“ die Rohre anpassen, sondern natürliche Senken etc. nutzen.

Herr de Boer unterstützt diesen Ansatz. Technisch und wirtschaftlich können die Systeme solche Extremwassermengen nicht aufnehmen. Es gäbe gute Beispiele aus den Niederlanden zu den Themen Versickerung oder Flächen für temporäre Wasserspeicherung.

RH Meyer berichtet, dass es in den letzten Jahren immer Stellen gegeben hätte, wo Wasser für eine bestimmte Zeit gestanden hätte. Damit muss und kann man auch leben.