Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Anlaßbezogen wird verwaltungsseitig geprüft, ob die Installation von PV-Anlagen umzusetzen ist. Eine generelle Bewertung und Umsetzung über alle Immobilien hinweg wird in Zusammenhang mit der konzeptionellen Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes angestrebt.


Laut Antrag der SPD-Fraktion solle „die Verwaltung bei allen gemeindeeigenen Immobilien prüfen lassen, ob es sinnvoll wäre eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Bei einer positiven Bewertung soll eine Installation in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Neben den positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz wird auch auf eine Energieeinsparung/Energieautarkie verwiesen.

VA Lange erläutert, dass bei aktuellen Maßnahmen, wie Neu-, Um- oder Anbauten genau diese Aspekte bereits berücksichtigt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Krippenanbau in Apen. Mit Hilfe des vorgestellten Solardachkatasters des Landkreises wird eine entsprechend frühzeitige Auseinandersetzung mit den Potenzialen ermöglicht. Darüber hinaus kann dieser Aspekt im Rahmen des Energieberichtes Berücksichtigung finden.

 

RH Meyer verweist darauf, dass die Potenziale, die das Kataster darstellt, vor dem Hintergrund der Amortisation und Energieeinsparung, unmittelbar umzusetzen seien und eine entsprechende Firma zu beauftragen sei.

EGR Jürgens verweist darauf, dass die Realisierungsmöglichkeiten durch die Gemeinde Apen sowohl finanziell als auch personell vorab geprüft werden müssten.

RH Meyer regt an, dass ein Gebäude nach dem anderen angepasst werden möge, ansonsten würde Geld verschenkt werden.

Sowohl EGR Jürgens, als auch BL Rosendahl erwidern, dass dies personell nicht realisierbar sei. Eine umfassende Prüfung sei erforderlich, zum Beispiel, ob ein Dach geeignet sei, und dies bindet Personal. Bei anstehenden Projekten wird dieses Thema stets eingebunden.

RH Bruns fragt, ob die Gemeinde privaten Investoren die Dächer der gemeindeeigenen Immobilien zur Verfügung stellen würde.

BL Rosendahl verweist auf die Erfahrungen mit der Bürgerenergiegenossenschaft sowie auf massive Probleme, zum Beispiel mit dem Blitzschutz. Er plädiert dafür, dass wenn etwas installiert wird, dann möge die Allgemeinheit und nicht einzelne davon profitieren.

EGR Jürgens verweist darauf, dass in naher Zukunft bereits die Potenziale erster gemeindlicher Immobilien im Zuge von Maßnahmen eingebunden werden. Neben der Schule Apen und der Turnhalle Apen wird bei der Planung zum Bauhof das Thema PV mitbehandelt.

RH Cramer verweist im Rahmen einer Umsetzung von PV-Anlagen auf die nicht unerhebliche Auseinandersetzung mit der EWE.

BM Huber ergänzt, dass beispielsweise ein Zimmerer darauf verwiesen hat, dass das Dach eigentlich erneuert werden müsse. Eine Realisierung ist oftmals nicht „mal ebenso“ möglich. Das Kataster zeigt „nur“ die grundsätzlichen Potenziale hinsichtlich Ausrichtung, Dachneigung etc.

RH Martens spricht sich für die formulierte Beschlussvorlage aus.

Auch RH Albrecht ist dafür, dass bei künftigen Projekten PV, Speichermöglichkeiten, Wasser etc. berücksichtigt werden.

RF Niedermeier erfragt bezüglich des Klimaschutzkonzeptes, auf das in der Beschlussvorlage verwiesen wird, welche Inhalte daraus für diese Diskussion hilfreich seien.

EGR Jürgens antwortet, dass durch den Einkauf der Fachkompetenz einer externen Firma beispielsweise eine Bilanzierung der Treibhausgase ermöglicht wird. Darüber hinaus soll der Energiebericht, neben der Darstellung des Ist-Zustandes hinsichtlich Kosten und Verbräuchen auch als Steuerungsinstrument dienen (welche Optionen gibt es etc.).

BM Huber äußert, dass aus seiner Sicht ein realistischer Weg zur Umsetzung von PV-Potenzialen auf gemeindlichen Gebäuden der sei, der in der Beschlussvorlage formuliert wurde.