Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.05.2023 beigefügt.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


AV Orth begrüßt Herrn Ramsauer, der mit seinem Vortrag zunächst den Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) darstellt.

Er erklärt, dass die bisherige Fläche für Windenergie mit 8,5 ha 0,11 % der Gesamtfläche des Gemeindegebietes darstellt. Über die Regionalplanung werde ein Ziel gesetzt und der Landkreis muss dieses Ziel bis 2027 nachweisen.

Wenn die Flächennutzungsplanung der Gemeinde mit Steuerungs- und Ausschlusswirkung für die Windenergie bis zum 01.02.2024 rechtswirksam ist, dann gilt diese FNP-Regelung gemäß Übergangsvorschrift nach § 245 e BauGB bis Dezember 2027. Danach können der Gemeinde nach Maßgaben des Landes (LROP oder Landesgesetz) oder der Regionalplanung (RROP) weitere auszuweisende Flächen vorgegeben werden. Werden vom Land oder von der Region keine entsprechenden Vorgaben gemacht, sind Windkraftanlagen unter Einhaltung der allgemeinen Regelwerte zu genehmigen, bis die Flächenwerte erreicht werden (keine Steuerungswirkung). Mit einer Flächensteuerung nach eigenen städtebaulichen Kriterien besteht eine Planungssicherheit bis Ende 2027 bzw. Ende 2032.

Ausgangswert für den Vorentwurf der Planung waren zunächst die Darstellung aller Potentialflächen, um ein möglichst vollständiges und umfassendes Bild der im Gemeindegebiet beachtlichen Belange zu ermitteln.

Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange bezogen sich vornehmlich auf die Avifauna, Landschaftsschutzgebiete und die fehlende Berücksichtigung der Regionalen Raumordnungsplanung (RROP). Die privaten Einwände bezogen sich vermehrt auf Wertverlust, Immissionsschutz, optisch bedrängende Wirkung (Umzingelung) sowie Landschafts- und Bodenschutz. Einige wenige Befürworter von Windenergie gaben Hinweise, die Abstandsflächen zu reduzierten um die Flächen zu erweitern.

Herr Ramsauer erklärt weiter, dass zur Ermittlung der Potentialflächen der Themenschwerpunkt auf die harten und weichen Tabuzonen gelegt wurde, um dann die verbleibenden Potentialflächen zu bewerten und eine Standortempfehlung geben zu können. In der Vorentwurfsplanung habe man so viele Potentialflächen hineingenommen wie möglich, um umfassende Stellungnahmen zu erhalten. Somit habe man nicht bereits im Vorfeld Flächen aus der Planung genommen, sondern über die Auswertung der Stellungnahmen die nicht in Frage kommenden Flächen entfernt. Er erläutert die Darstellungen aller harten und weichen Tabuzonen anhand der Karten in der Präsentation. Nach der entsprechenden Berücksichtigung verbleiben nur wenige Flächen.

Für den Teilbereich 1 „Klauhörn“ kamen viele Hinweise auf Vorkommen von Störchen und Rotmilane sowie die vorhandenen Ausgleichsflächen für Wiesenvogelschutz. Nach näherer Betrachtung der Flächen entfällt dieser Teilbereich.

Der Teilbereich 2 „Westerloy/Winkel“ bleibt aufgrund seiner Konzentrationswirkung im Zusammenhang mit der angrenzenden Fläche auf dem Gebiet der Stadt Westerstede.

Im Teilbereich 3 „Tange“ stellt sich eine erhöhte Konzentrationswirkung im Zusammenhang mit dem Windenergiepark in der Samtgemeinde Jümme dar. Die Fläche reduziert sich aufgrund der Beachtung der Ausschlusswirkung der Flächen in der Planung (Rotor in) der Samtgemeinde Jümme. Die Gemeinde Apen plant mit Rotor out, so dass der Abstand zur Grenze der Samtgemeinde Jümme dementsprechend eingehalten werden muss.

Der Teilbereich 4 „Aper Tief“ entfällt gänzlich, da dort eine hohe Bedeutung des Raumes für Natur und Landschaft sowie eine hohe avifaunistische Bedeutung vorliegt.

Teilbereich 5 „Holtgast“ bleibt weiterhin in den Planungen. Die Fläche reduziert sich jedoch auch hier aufgrund der bereits genannten Planung „Rotor out“. Es muss hier ein Abstand von 75 m zur Grenze der Samtgemeinde Jümme eingehalten werden, um nicht in die dortige Fläche mit der Ausschlusswirkung zu geraten.

Im Teilbereich 6 „Westermoor“ soll eine Überfrachtung des Landschaftsraumes durch Windenergieanlagen (WEA) vermieden werden. Im Vergleich zu Teilbereich 5 liegt im Teilbereich 6 ein deutlich höheres avifaunistischen Konfliktpotenzial, u.a. durch die Nähe zu den besetzten Weißstorch-Horsten vor, so dass diese Fläche bei den Planungen nicht mehr berücksichtigt werde.

Im Teilbereich 7 „Augustfehn II/III“ wird die bestehende Flächennutzungsplan-Darstellung übernommen, da bereits 4 WEA‘s vorhanden sind und ein Repowering möglich ist.

In der Vorentwurfsplanung stellten sich die Potentialflächen mit 66,17 ha dar. Nach Auswertung aller Hinweise und Einwendungen und ohne die Teilbereiche 1, 4 und 6 reduziert sich die Fläche auf 36,42 ha. Die Gemeinde Apen werde mit diesen Flächen in die Planung gehen und die ausgewiesenen Flächen in der Entwurfsfassung darstellen.

AM Bruns fragt, ob es sich bei dem Teilbereich Tange und den Flächen der Samtgemeinde Jümme nicht um einen Windpark handele und somit auch um eine Planung?

Herr Ramsauer erwidert, dass es sich optisch als ein Windpark darstelle und auch inhaltlich eine Planung wäre, falls es sich um eine Gemeinde handele. Da hier jedoch zwei Gemeinden beteiligt seien, bestehen rechtlich keine Möglichkeiten. Man müsse das Ganze getrennt betrachten und sich dementsprechend an die Ausschlusswirkung der Samtgemeinde Jümme halten. Somit sind die Abstände der Flächen zur Gemeindegrenze zwingend einzuhalten.

Er erklärt noch einmal, dass die Beteiligungen durchgeführt wurden und nun der Flächennutzungsplan (FNP) zur Vorprüfung an den Landkreis Ammerland geschickt werde. Der Landkreis Ammerland sei entspannter, wenn eine Vorprüfung und Abstimmung miteinander getätigt werde.

AV Orth bedankt sich bei Herrn Ramsauer für den Vortrag und bei der Verwaltung der Gemeinde Apen, die das Thema Windenergie mit absoluter Transparenz bearbeitet habe.

BM Huber gibt zu Protokoll, dass am 03.05.2023 der Verwaltungsausschuss (VA) tagen werde und die heute vorgestellten Unterlagen unter der Voraussetzung, dass der VA den entsprechenden Beschluss fasst, in die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehen werden.