Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 145 – Godensholt, nördlicher Siedlungsbereich – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 beigefügten Kartenausschnitt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für den Bebauungsplans Nr. 145 der Gemeinde Apen – Godensholt, nördlicher Siedlungsbereich – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.


FBL Rosendahl erklärt in einer kurzen Einleitung, dass die Planung aus der Veranstaltung „Ideenwerkstatt“ vom 18.03.2022 gewachsen sei. Man habe das Planungsbüro NWP damit beauftragt und Frau Abel werde sie heute vorstellen.

Frau Abel erklärt, dass die Schaffung von Wohngrundstücken in Godensholt Grund für die Planung sei. Ziel sei es, in der sog. Kramersiedlung im Geltungsbereich, eine Nachverdichtung durch Hinterbebauung der Grundstücke zu schaffen. Der Flächennutzungsplan müsse dafür nicht geändert werden, da die zu planende Fläche bereits als Wohngebiet dargestellt sei. Die Sondergebiete „Tierhaltung/Tierzucht“ stellen ebenfalls kein Problem dar, da sie ebenfalls bereits berücksichtigt wurden. Man gehe daher nach §13 a BauGB in das Verfahren. Das ausgewiesene Gebiet sei kein Bebauungsplangebiet, daher müsse eine neue Planung erfolgen. Hier werde auch das erstellte Dichtekonzept berücksichtigt mit seiner überwiegenden eingeschossigen Einfamilienhausstruktur. Die vorhandene große Baumreihung sei außerhalb des Geltungsbereiches. Der B-Planentwurf sehe eine großflächige Bebauung der Hintergrundstücke in einem allgemeinen Wohngebiet mit Einzelhäusern mit max. 1 Vollgeschoss, einer Traufhöhe von 4,80 m sowie einer Firsthöhe von 9,00 m vor. Die Grundflächenzahl (GRZ) werde auf 0,4 festgesetzt und die Gebäudelänge auf 18,0 m beschränkt. Pro Gebäude sind max. 2 Wohneinheiten (WE) erlaubt, wobei je 250,00 m² Grundstücksfläche nur 1 WE entstehen dürfe. Die restlichen Festsetzungen seien Standardfestsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften, die besagen, dass nur Dächer mit einer Neigung zwischen 25° und 50° zulässig seien. Garagen und Nebengebäude seien davon ausgenommen.

FBL Rosendahl fügt ergänzend hinzu, dass nach der Ideenwerkstatt ein Großteil der Eigentümer der Siedlung mit einer Unterschriftenliste an die Gemeinde Apen herangetreten seien. Sie haben den Wunsch nach dieser Planung geäußert.

AM Bruns begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, einen B-Plan aufstellen zu wollen.

AM Scheiwe sei es wichtig, die vorhandene Struktur der Siedlung zu erhalten.