Ein Zuschauer fragt noch einmal nach, ob der Teilbereich Westermoor aus der Planung herausgefallen sei. Die Fläche sei zusammen mit der Fläche in Holtgast genannt worden und er habe es nicht richtig gehört.

FBL Rosendahl erklärt, dass die Landschaft nicht zu stark beansprucht werden solle und somit sei Westermoor raus und Holtgast bleibe weiterhin in der Planung.

Eine Zuschauerin fragt warum in den Begründungen der Fläche Klauhörn nichts von Überschwemmungsgebieten stehe. Diese seien relevant, da in Überschwemmungsgebieten Windenergie ebenfalls nicht erlaubt sei.

FBL Rosendahl erklärt, dass nach der Auslegung noch weitere Stellungnahmen eingegangen seien, die auch noch ausgewertet werden.

Weiter fragt die Zuschauerin, ob es eine detaillierte Ausfertigung der Abwägungen gebe oder nur die abgeschwächte Version aus der Präsentation? Es seien auch keine Landschaftsbilder vorhanden und sie fragt, ob diese noch nachgereicht werden?

FBL Rosendahl erklärt, es werde eine neue Version der Abwägungen erstellt und Herr Ramsauer kann berichten, dass die Landschaftsbilder nachgereicht werden.

Weiter möchte sie wissen, ob es Fristen gebe in der man alles nachlesen und einsehen könne.

VA Gurk erklärt hierzu, dass alle Abwägungen anonymisiert ausgelegt werden und die Auslegung für mindestens 30 Tage erfolgt.

Aus dem Zuschauerraum kommt die Frage, ob sich die Gemeinde Apen mit ihrer Planung bei der Fläche in Augustfehn II mit der Gemeinde Uplengen abgestimmt habe.

FBL Rosendahl kann dazu nur erklären, dass die Gemeinde Uplengen über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange darüber informiert werde, dass die Flächen in Augustfehn II/III für die Windplanung weiter interessant seien. Er wisse, dass es den Eindruck erwecke, es sei ein gemeinsamer Windpark. Es handele sich hier jedoch um zwei getrennt ausgewiesene Flächen zur Nutzung von Windenergie.

Weiter wird nach dem genauen Weg der Rechtssicherheit gefragt.

BM Huber erklärt, dass am 03.05.2023 der Verwaltungsausschuss hoffentlich den Beschluss fasst mit den ausgearbeiteten Flächen in die Planung zu gehen. Danach erfolge im Sommer die formelle öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Eine erneute Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen führt dann hoffentlich zu einem Feststellungsbeschluss, so dass zum Jahresende hin der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans beim Landkreis Ammerland gestellt werden kann. Dieses sei die formale Arbeit der Verwaltung. Das Land Niedersachsen kann über die Raumordnung Flächenziele setzen und dadurch können auch die Flächen, die von der Gemeinde Apen rausgenommen wurden, wieder in Betracht gezogen werden. Es sei das Bestreben der Gemeinde Apen bis Januar 2024 den F-Plan aufzustellen, damit die Rechtssicherheit gegeben ist.

Ein Zuschauer fragt, ob das Land Flächen noch einmal reinnehmen kann.

Herr Ramsauer bestätigt es, allerdings gibt er zu bedenken, dass sich das Land nicht über die harten Tabuzonen hinwegsetzen könne.

Ein anderer Zuschauer möchte wissen, ob es Auflistungen von Überschwemmungsgebieten gebe.

BM Huber berichtet, dass die Pläne und die Polder dem Landkreis bekannt seien und in die Planungen mit einfließen.

FBL Rosendahl rät dazu, weiterhin den Artenbestand zu dokumentieren, auch wenn die Flächen derzeit nicht beplant werden.

Eine Zuschauerin erklärt, dass laut Karten des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zwei Überlaufbecken an die Potentialflächen in Klauhörn grenzen und es laut Energiegesetz nicht erlaubt sei, dort Windparks zu planen. Sie bittet um eine entsprechende Prüfung.

Herr Ramsauer erklärt, dass die Karten des NLWKN regelmäßig erneuert werden und er dieses noch einmal prüfen werde.

Es wird die Frage gestellt, ob man erneut Einwände schreiben müsse, wenn die Unterlagen zum Landkreis gehen oder ob die bereits abgegebenen Einwände weiterhin Gültigkeit haben.

FBL Rosendahl kann dies bestätigen und rät noch einmal dazu, weiterhin alles zu dokumentieren.

Es kommt der Hinweis, dass in Tange Fledermäuse gezählt werden und ob die Gemeinde davon etwas wisse.

FBL Rosendahl gibt an, dass die Gemeinde keine Zählung in Auftrag gegeben habe.

Herr Ramsauer erklärt hierzu, dass die Zählung von Fledermäusen eine Standarduntersuchung auf der Ebene der Bauordnung sei, aber keine Wirkung auf die Windplanung auf Ebene des FNP habe.

Ein Zuschauer möchte wissen, ob der Schattenwurf in den Planungen einbezogen wurde.

Herr Ramsauer kann dazu berichten, dass Zählungen von Fledermäusen, Abstellzeiten und Schattenwurf klare Indizien für die Vorbereitung eines Bauantrages seien und nichts mit der F-Planung für Windenergie zu tun haben.

Ein weiterer Zuschauer fragt, ob sich die Gemeinde Apen an einem Windpark beteiligen werde oder ob Bürger die Möglichkeit haben sich zu beteiligen. Es würde sich schließlich anbieten, wenn einem schon Anlagen aufgezwungen werden, daraus zumindest einen gewissen Profit zu erlangen.

BM Huber erklärt hierzu, dass es noch kein Meinungsbild gebe, ob sich die Gemeinde an einem Windpark beteiligen sollte.