Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt, in Abänderung seiner Beschlüsse vom 29.11.2022 die Anpassungen der Geltungsbereiche und der Plangebiete zur Erweiterung der Verkehrsfläche der L 821 „Hauptstraße“ des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Apen - Apen, Raiffeisen-Markt Apen - und die 26. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Apen, Raiffeisen-Markt Apen -. Die öffentlichen Auslegungen werden mit den erweiterten Geltungsbereichen und den angepassten Planentwürfen durchgeführt. Die erweiterten Geltungsbereiche und die angepassten Plangebiete ergeben sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 beigefügten Anlagen.

Die übrigen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 29.11.2022 bleiben unberührt.

 


Frau Abel erklärt, dass die Gemeinde Apen mit einem Vorentwurfsplan in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gegangen sei.

Sie fasst die Ergebnisse dieser Beteiligung wie folgt zusammen:

Der Landkreis Ammerland fordert eine Wirkungsanalyse für den Einzelhandel, ein Entwässerungskonzept sowie ein Geruchsimmissionsgutachten. Diese sind derzeit noch in der Bearbeitung. Weiter gibt der Landkreis Hinweise, dass eine Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erforderlich sei. Weiter gibt es Hinweise zur Deichschutzzone (hier liegt eine Ausnahmegenehmigung vor), zu möglichem Gewerbelärm (auch hier liegt ein Gutachten vor – keine Verschlechterung), Verkehrslärm (Festsetzung für schutzwürdige Büroräume werden aufgenommen) sowie zu vorhandenen Altlasten. Die Entsorgung sichtbarer Altlasten und ihre entsprechenden Entsorgungsnachweise erfolgen in der Bauausführung. Der Landkreis gibt ebenso Hinweise auf Bodenfunde und auf Telekommunikationsversorgung.

Der Leda Jümme Verband hat grundsätzlich keine Bedenken, fordert jedoch, dass Festsetzungen zum Hochwasserschutz aufzunehmen sind.

Die Ammerländer Wasseracht fordert ein Entwässerungskonzept, welches wie beschrieben bereits in Bearbeitung ist.

Die IHK fordert eine Wirkungsanalyse, die bereits in Bearbeitung ist und gibt kritische Hinweise zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzept (EHK).

Mit dem Landkreis Ammerland sei der Zeitpunkt der Zusammenlegung der Grundzentren zu klären.

Die NLStBV fordert, wie in dem Verkehrsgutachten empfohlen, eine Erweiterung des Geltungsbereichs für verkehrslenkende Maßnahmen für Linksabbieger. Sie gibt den Hinweis, dass die Bestandssituation bei der Bauverbotszone berücksichtigt werden könne und fordert, dass die Zufahrten festzusetzen seien.

Der ADFC gibt Hinweise zu Fahrradeinstellplätzen, zur Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Breite des Fuß- und Radweges. Weiter gibt es Hinweise zum Bahnbetrieb durch die Deutsche Bahn, Hinweise zur Kampfmittelerforschung vom LGLN, Hinweise zur Versorgung durch die EWE Netz, Hinweise zur ÖPNV Versorgung durch den VBN und Hinweise zum Boden von der LBEG. Für dieses Verfahren gab es keine privaten Einwendungen.

Nach Einarbeitung aller Hinweise wird für den Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 15 festgesetzt, dass es sich um ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung handele. Weiter darf max. 1 Vollgeschoss und mit einer GRZ von 0,6 gebaut werde. Eine Überschreitung der GRZ bis auf 0,9 mit den Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen ist zulässig. Die Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm und zum Hochwasserschutz wurden ebenfalls festgesetzt. Die Bauverbotszone konnte reduziert werden und der Deichverteidigungsweg wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen.

Die Planung bedeute eine Aufwertung des Ortseingangs und sei für die Gemeinde Apen wichtig. Der Vorhabenträger sei mit viel Engagement bei der Sache und an einer Umsetzung stark interessiert. Frau Abel beschreibt die Ansichten des geplanten Vorhabens als schlicht. Im westlichen Bereich soll die vorhandene Zufahrt auf das Gelände mit den Parkplätzen verbleiben und östlich sei eine Ausfahrt für den Lieferverkehr geplant. Die verkehrliche Erschließung sei noch mit der NLStBV abzustimmen. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen war bereits durch den Verwaltungsausschuss beschlossen worden. Da mit dem veränderten Geltungsbereich die Grundzüge der Planung berührt werden, ist ein erneuter Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs erforderlich.

AM Huber bedankt sich für die Informationen und die schnelle Umsetzung. Er fragt, ob eine Linksabbiegespur geplant sei und ob die Straßenbreite dafür ausreiche.

Frau Abel erklärt, dass dies noch abgeklärt werden müsse. Mit der „fiktiven“ Verkehrsfläche reiche der Platz möglicherweise aus. Sie habe den Geltungsbereich daher auch so geplant, dass eine verkehrslenkende Maßnahme möglich sei ohne eine erneute Änderung beschließen zu müssen.

AM Scheiwe möchte wissen, ob die OD einen Einfluss darauf habe, da bei Lidl, Aldi und Edeka keine Linksabbiegespur vorhanden sei.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass außerhalb der OD die Richtlinien entsprechend anzuwenden und verkehrsführende Maßnahmen vorgegeben seien. Die Gemeinde Apen habe eine OD-Verlegung beantragt und dieses sei dort jedoch leider nicht möglich.

 AM Bruns fragt, ob die Straße dann entsprechend nach rechts verlegt werde.

FBL Rosendahl erklärt, dass die Straße hier eine „Beule“ bekäme. Der Bau einer Linksabbiegespur sei voraussichtlich dermaßen umfangreich, dass dafür auch die Brücke „angefasst“ werden müsse und die Kosten einfach zu hoch seien.

AM Albrecht sieht durch die Verschwenkung der Straße auch den Vorteil, dass die Geschwindigkeit in dem Bereich ein wenig reduziert werde.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass die Verkehrserhebung für die verkehrsführende Maßnahme nicht ausschlaggebend gewesen sei, sondern die RAL (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen).

RM Dr. Habben gibt zu Protokoll, dass es eine Investition in ein Gebiet sei, dass jahrelang als „Pflegefall“ angesehen wurde und daher könne man in Anlehnung daran auch eine „Beule“ in der Straße in Kauf nehmen.

FBL Rosendahl merkt an, dass in der Tischvorlage der Beschluss nicht richtig formuliert sei und er für die Abstimmung entsprechend geändert werden müsse.

 

Der folgende Beschlussvorschlag

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt, in Abänderung seines Beschlusses vom 29.11.2022 den Geltungsbereich und das Plangebiet zur Erweiterung der Verkehrsfläche der L 821 „Hauptstraße“ des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Apen -Apen, Raiffeisen-Markt Apen- anzupassen. Die öffentliche Auslegung wird mit dem erweiterten Geltungsbereich und dem angepassten Planentwurf durchgeführt. Der erweiterte Geltungsbereich und das Plandgebiet ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 beigefügten Anlagen.

Der übrige Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.11.2022 bleibt unberührt.

 

wird wie folgt geändert:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt, in Abänderung seiner Beschlüsse vom 29.11.2022 die Anpassungen der Geltungsbereiche und der Plangebiete zur Erweiterung der Verkehrsfläche der L 821 „Hauptstraße“ des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Apen - Apen, Raiffeisen-Markt Apen - und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Apen, Raiffeisen-Markt Apen -. Die öffentlichen Auslegungen werden mit den erweiterten Geltungsbereichen und den angepassten Planentwürfen durchgeführt. Die erweiterten Geltungsbereiche und die angepassten Plangebiete ergeben sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 beigefügten Anlagen.

Die übrigen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 29.11.2022 bleiben unberührt.