Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des Finanzausschusses am 22.05.2023 besprochenen Vorgaben in den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 einschließlich Investitionsprogramm bis 2026 einzuarbeiten und diesen zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.06.2023 vorzulegen.


FBL Kock erläutert den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 und die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2026 anhand einer Power-Point-Präsentation. Zur Jahresplanung ab 2024 fügt FBL Kock zu, dass ein Antrag der UWG – Fraktion eingegangen ist und er später darauf eingehe.

 

AV Dr. Gunnar Habben hinterfragt bei Ratsmitglied (RM) Hartmut Orth, ob beim Landkreis bezüglich des geplanten Neubaus des Bauhofes und damit auch des Recyclinghofes eine Aussage bezüglich einer Kostenbeteiligung getroffen worden ist.

 

RM Hartmut Orth erläutert, dass er auf eine Anfrage an den Landkreis noch keine konkrete Aussage bekommen hat.

 

FBL Kock führt die Power-Point-Präsentation fort und stellt den Antrag der UWG-Fraktion vom 19.05.2023 vor. Die wesentlichen Punkte des Antrages werden einzeln vorgestellt und zur Diskussion freigegeben.

 

AM Helmers beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Alle Ausschussmitglieder stimmen der Sitzungsunterbrechung zu.

 

Sitzungsunterbrechung von 17:35 Uhr bis 18.00Uhr.

 

AM Berends befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, für den Umbau der Aula der Schule Apen Planungskosten einzuplanen. Für die kommenden Haushaltsberatungen kann das hiermit ermittelte Kostenvolumen verwendet werden. Des Weiteren sieht er es problematisch, die Investition der Sporthalle Apen in das Jahr 2025 vorzuziehen, da er befürchte, dass dieses nicht umgesetzt werden könne.

 

FBL Kock fügt ein, dass im Jahr 2026 noch eine Finanzspitze von 780.000,00 Euro frei zur Verfügung stehe. Diese freie Finanzspitze könnte zur Deckung der Investition dienen. Die Kreditbelastung würde hierdurch sinken. Er schlägt somit vor, die Maßnahme über die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu verteilen.

 

AM Scheiwe wünscht dennoch, dass die Maßnahmen „Sanierung der Sporthalle Apen“ und „Neubau einer 6-gruppigen Kita“ im Jahr 2025 abgebildet werden. Der Neubau des Betriebshofes sollte Jahr 2024 stattfinden.

 

RM M.Janßen fügt ein, dass man mit der Investition der Sporthalle Apen in 2025 ein Signal setzt. Weiter hinterfragt RM M.Janßen, was passiere, wenn die Gemeinde Apen im Zuge der Quartiersentwicklung Apen in das Förderprogramm aufgenommen wird. Er gibt zu bedenken, dass in diesem Fall keine Mittel für eine entsprechende Kofinanzierung vorhanden sind.

 

BM Huber antwortet, dass man die Quartiersentwicklung nicht mit der Dorferneuerung vergleichen kann. Man wisse noch nicht, welche Maßnahme sich aus diesem Prozess entwickeln. Weiter fügt BM Huber hinzu, dass das Dorferneuerungsprogramm noch bis zum Jahr 2024 läuft. Im Anschluss wird es nicht abbildbar sein, wenn sich die Gemeinde Apen an den Förderprogrammen zur Quartiersentwicklung und zur Dorferneuerung beteiligt. Von daher könnten die bislang eingeplanten Haushaltsmittel für die Dorferneuerung für die Quartiersentwicklung verwendet werden.

 

AM H.J.Janssen stimmt der Sanierung der Sporthalle Apen im Jahr 2025 unter der Voraussetzung zu, dass das Dach der Sporthalle Apen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet wird.

 

Der Ausschuss einigt sich nach einer zielführenden Diskussion bei den strittigen Punkten auf folgende Vorgaben hinsichtlich des Investitionsprogrammes bis 2026:

-       Der Neubau des Betriebshofes Hengstforde wird im Jahr 2024 eingeplant.

-       Der Neubau der 6-gruppigen KiTa im Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde wird im Jahr 2025 geplant.

-       Die Sanierung der Sporthalle Apen einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbehaltlich einer positiven Bezuschussung im Jahr 2025 eingeplant.

-       Die bislang in den Jahren 2024 – 2026 eingeplanten Haushaltsmittel für die Dorferneuerung Apen können als Eigenmittel für die Quartiersentwicklung verwendet werden.

-       Für die Erweiterung der Aula der Schule Apen zu einer multifunktionellen Nutzungseinheit sind vorerst Planungskosten in Höhe von 75.000 € im Jahr 2023 veranschlagt. Sobald der Gesamtumfang der Maßnahme ermittelt wurde, sind entsprechende Mittel in die Haushaltsberatungen einzubringen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation beinhaltet im Investitionsprogramm ab dem Jahr 2025 nicht die dargestellten Veränderungen. Die Folien wurden somit entfernt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltung: