Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 25.04.2023 wie folgt:

 

Zu Top 7 – 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Gemeindegebiet, Windenergie -; Abwägungs- und Auslegungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung vom 03.05.2023 die Abwägungen aus den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Darüber hinaus wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Derzeit werden die Unterlagen vom beauftragten Planungsbüro NWP aus Oldenburg final erarbeitet, um diese dann vorab durch den Landkreis Ammerland prüfen zu lassen. Hierdurch können eventuelle Verfahrensfehler entsprechend ausgeschlossen werden.

 

Zu Top 8 – Bebauungsplan Nr. 145 der Gemeinde Apen – Godensholt, nördlicher Siedlungsbereich – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung vom 03.05.2023 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 145 der Gemeinde Apen beschlossen. Am 09.06.2023 fand zusammen mit dem Planungsbüro ein Gespräch statt, um die notwendigen noch zu beauftragenden Gutachten zu besprechen. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird die Auslegung erfolgen.

 

Zu Top 9 – Erweiterung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Apen – Apen, Raiffeisen-Markt Apen –

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.05.2023 die Erweiterung der Geltungsbereiche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) beschlossen. Die Planunterlagen liegen nun erst bis einschließlich zum 07.07.2023 im Rathaus der Gemeinde Apen aus.

Die Auslegung hat sich verzögert, da hierfür notwendige Gutachten noch nicht fertiggestellt waren. Der für die Ratssitzung im Juni vorgesehene Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss kann somit voraussichtlich erst in der Herbstsitzung erfolgen.

 

Darüber hinaus kann die Verwaltung folgendes berichten:

Die Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende – liegen noch bis einschließlich zum 26.06.2023 im Rathaus der Gemeinde Apen aus. Ein Satzungsbeschluss kann somit voraussichtlich in der Herbstsitzung des Gemeinderates erfolgen, jedoch ist die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Investor gewillt beim Landkreis Ammerland die Planreife zu beantragen, sodass die Erschließungsarbeiten des Gebietes bereits vor dem Satzungsbeschluss beginnen dürfen.

 

 

Der Landkreis Ammerland teilte mit Schreiben vom 31.05.2023, welches im Rathaus am 02.06.2023 eingegangen ist, mit, dass die gesetzlich notwendige digitale Antragstellung, die „Einführung der elektronischen Kommunikation“ zum 01.07.2023 beginnt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Abbruchanzeigen gem. § 60 Abs. 3 NBauO, keine Baumitteilungen gem. § 62 NBauO und keine Anträge auf Erteilung einer Ausnahme, Befreiung oder Abweichung gem. § 66 NBauO bzw. § 31 BauGB in Papierform mehr angenommen werden. Diese sind nur noch in elektronischer Form einzureichen. Eingehende Anträge in Papierform werden somit nicht mehr bearbeitet und ohne Prüfung mit einem Hinweis auf die gesetzlich notwendige digitale Antragstellung zurückgesandt. Die entsprechenden Planungsbüros, Baufirmen, Architekt*innen etc. wurden vom Landkreis Ammerland ebenfalls hierüber informiert.

Bauanträge und Bauvoranfragen können vorübergehend noch weiter in Papierform eingereicht werden. Dieses Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt – derzeit geht man vom Jahreswechsel 2023/2024 aus. Hierüber werden wir jedoch gesondert informiert.

 

 

Das Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Apen – Gemeindegebiet, Windenergie – schreitet weiter voran. Im Bereich der Stromerzeugung aus regenerativen Energien wird die Gemeinde Apen sich nun auch um die Aufstellung eines Konzeptes für die Festsetzung von Flächen zur Nutzung für sog. Freiflächen-PV-Anlagen bemühen. Hierzu sind bei der Verwaltung in letzter Zeit bereits vermehrt Anfragen zur Realisierung eingegangen. Neben privaten Grundstückseigentümern und Projektierern gibt es auch Anfragen von Gewerbetreibenden, die Ihren Stromverbrauch aus dem EWE-Netz entsprechend hierüber reduzieren möchten. Aus diesem Grund wird die Verwaltung zeitnah die Beauftragung einer gemeindeweiten Flächenanalyse prüfen und vorschlagen. Umliegende Gemeinden sind bei diesem Thema bereits aktiv. Eventuell werde die Verwaltung hierzu bereits zur nächsten Fachausschuss-Sitzung inhaltlich wieder darauf zurückkommen.

AV Orth merkt dazu an, dass es sich hierbei um ein wichtiges Thema handele, welches möglichst transparent behandelt werden sollte.