Sitzung: 12.06.2023 Bau- und Planungsausschuss
Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses vom 25.04.2023 wie folgt:
Zu Top 7 – 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde
Apen – Gemeindegebiet, Windenergie -; Abwägungs- und Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen
hat in seiner Sitzung vom 03.05.2023 die Abwägungen aus den eingegangenen
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Darüber hinaus wurde die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Derzeit werden die Unterlagen vom beauftragten Planungsbüro NWP
aus Oldenburg final erarbeitet, um diese dann vorab durch den Landkreis
Ammerland prüfen zu lassen. Hierdurch können eventuelle Verfahrensfehler
entsprechend ausgeschlossen werden.
Zu Top 8 – Bebauungsplan Nr. 145 der Gemeinde Apen – Godensholt,
nördlicher Siedlungsbereich – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen
hat in seiner Sitzung vom 03.05.2023 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 145 der Gemeinde Apen beschlossen. Am 09.06.2023 fand
zusammen mit dem Planungsbüro ein Gespräch statt, um die notwendigen noch zu
beauftragenden Gutachten zu besprechen. Nach Vorlage aller notwendigen
Unterlagen wird die Auslegung erfolgen.
Zu Top 9 – Erweiterung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Apen – Apen, Raiffeisen-Markt Apen –
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner
Sitzung vom 03.05.2023 die Erweiterung der Geltungsbereiche des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 und der 26. Änderung des
Flächennutzungsplans (2017) beschlossen. Die Planunterlagen liegen nun erst bis
einschließlich zum 07.07.2023 im Rathaus der Gemeinde Apen aus.
Die Auslegung hat sich verzögert, da hierfür
notwendige Gutachten noch nicht fertiggestellt waren. Der für die Ratssitzung
im Juni vorgesehene Abwägungs-, Feststellungs- und Satzungsbeschluss kann somit
voraussichtlich erst in der Herbstsitzung erfolgen.
Darüber hinaus kann die Verwaltung folgendes berichten:
Die Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen,
Südlich Osterende – liegen noch bis einschließlich zum 26.06.2023 im Rathaus
der Gemeinde Apen aus. Ein Satzungsbeschluss kann somit voraussichtlich in der
Herbstsitzung des Gemeinderates erfolgen, jedoch ist die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit dem Investor gewillt beim Landkreis Ammerland die Planreife
zu beantragen, sodass die Erschließungsarbeiten des Gebietes bereits vor dem
Satzungsbeschluss beginnen dürfen.
Der Landkreis Ammerland teilte mit Schreiben vom 31.05.2023, welches im
Rathaus am 02.06.2023 eingegangen ist, mit, dass die gesetzlich notwendige
digitale Antragstellung, die „Einführung der elektronischen Kommunikation“ zum
01.07.2023 beginnt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine
Abbruchanzeigen gem. § 60 Abs. 3 NBauO, keine Baumitteilungen gem. § 62 NBauO
und keine Anträge auf Erteilung einer Ausnahme, Befreiung oder Abweichung gem.
§ 66 NBauO bzw. § 31 BauGB in Papierform mehr angenommen werden. Diese sind nur
noch in elektronischer Form einzureichen. Eingehende Anträge in Papierform
werden somit nicht mehr bearbeitet und ohne Prüfung mit einem Hinweis auf die
gesetzlich notwendige digitale Antragstellung zurückgesandt. Die entsprechenden
Planungsbüros, Baufirmen, Architekt*innen etc. wurden vom Landkreis Ammerland
ebenfalls hierüber informiert.
Bauanträge und Bauvoranfragen können vorübergehend noch weiter in
Papierform eingereicht werden. Dieses Verfahren wird zu einem späteren
Zeitpunkt umgestellt – derzeit geht man vom Jahreswechsel 2023/2024 aus.
Hierüber werden wir jedoch gesondert informiert.
AV Orth merkt dazu an, dass es sich hierbei
um ein wichtiges Thema handele, welches möglichst transparent behandelt werden
sollte.