Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt, sich an den Kosten der Erweiterung der Düker-Anlage „Große Norderbäke“ der Ammerländer Wasseracht mit einem Betrag in Höhe von 44.670 € brutto zu beteiligen.

 

Die Kosten sind entsprechend der Fälligkeit für den Haushalt anzumelden.


AV Orth begrüßt Herrn Wienken als Geschäftsführer der Ammerländer Wasseracht (im Folgenden AWA genannt) und übergibt für weitere Ausführungen das Wort an ihn.

Herr Wienken erläutert, dass die Baumaßnahme „Düker Aper Graben“ eine Chance für die Klimafolgenanpassung wäre. Er stellt jedoch zunächst das Verbandsgebiet der Ammerländer Wasseracht vor, welches eine Fläche von rund 63.000 ha und ca. 1.100 km Gewässer (davon ca. 600 km Gewässer II. Ordnung) umfasst. Die Fläche der Einzugsgebiete erstreckt sich über 4 Landkreise. Die AWA ist mit seinen 18,5 Mitarbeitern für die Unterhaltung der Gewässer II. und teilweise auch III. Ordnung zuständig.

Er weiß, dass derzeit eine ziemliche Trockenheit vorherrsche und dass es „komisch“ sei, einen Vortrag über Hochwasserschutz zu halten. Dieses sei jedoch in der Vergangenheit immer wieder thematisiert worden und zeige, dass etwas unternommen werden müsse.

Es gehe hier um die Düker-Anlage bei dem Gewässer „Aper Graben“ an der Großen Norderbäke, die sich nordöstlich der Uplengener Straße / Westerende befindet. Es handelt sich um einen Holzkastendüker mit einer Größe von 0,5 m x 0,6 m und relativ neuen Ein- und Auslaufbauwerken. Im Einlaufbauwerk ist in 2010 eine Drosselanlage für die Bebauungspläne Nr. 20 und Nr. 38 der Gemeinde Apen und den Luisenteich eingebaut worden. Grundsätzlich bestehe immer die Möglichkeit einen Düker mit „Inlinern“ zu sanieren. Eine Kamerabefahrung habe jedoch gezeigt, dass eine derartige Sanierung nicht mehr möglich sei, da irreparabelle Schäden unter dem Schutzdeich des Leda-Jümme-Verbandes entstanden sind. Somit sei ein Neubau erforderlich.

Dieses Problem sei auch in Holtgast aufgetreten. Dort handelte sich um einen relativ kleinen Schaden am Düker mit einer großen Auswirkung für den Deich. Um dieses bei dem „Aper Graben“ zu verhindern, sei es wichtig, rechtzeitig etwas zu unternehmen. Die AWA habe zunächst Baugrunduntersuchungen und Vermessungen vorgenommen, um aus drei Standortvarianten die bestmögliche Lage für die neue Düker-Anlage zu ermitteln. In Abstimmung mit der Gemeinde Apen und dem Ortsbürgerverein Apen als Nutzer habe man sich für die Variante 3 entschieden, die näher an der Uplengener Straße / Westerende liege. Danach ging es mit dem beauftragten Ingenieurbüro Eriksen & Partner aus Oldenburg daran, eine Ausführungsvariante festzulegen. Die Ausführung der Arbeiten müsste jedoch noch geklärt werden. Bevorzugt sei eine Pressung der Leitung, da es sich um die sicherste Ausführung handele. Da man nicht wisse, was sich im Erdreich befinde, sei gegebenenfalls auch eine offene Bauweise in Betracht zu ziehen.

Für die Wiederherstellung des bestehenden Querschnitts mit einer Rohrleitung DN 600 lägen die Kosten bei rund 512.000,00 Euro. 70 % davon seien förderfähig, so dass der Eigenanteil der AWA bei ca. 154.000,00 Euro läge. Die AWA tendiere jedoch zu einer Vergrößerung des Querschnitts auf eine HQ100-Leistung. Die Kosten belaufen sich bei dieser Variante auf ca. 661.000,00 Euro, so dass sich der Eigenanteil um ca. 45.000,00 Euro auf 198.000,00 Euro für die AWA erhöhen würde. Hier empfehle er anstatt einer großen Leitung, den Einbau von zwei Rohren (DN 500), welches auch die Abflussleistung um ca. 43 % erhöhen würde. Der Vorteil in der zweiten Variante liege darin, dass der Düker für die Entwässerung von ca. 80 ha des Ortes Apen zuständig sei und der Einbau eine Erhöhung der Überflutungssicherheit für den Ort Apen bedeute. Es gebe ebenfalls keine Probleme bei weiteren Nachverdichtungen und wäre ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz, da es sich um eine nachhaltige Lösung mit einer langen Lebensdauer (ca. 80 Jahre mit Sanierungsmöglichkeit danach) handele. Herr Wienken erklärt, dass es im Laufe der Zeit zu einer „Wasserverschiebung“ gekommen sei, so dass in den Sommermonaten wenig Wasser vorhanden sei, während der Wintermonate erfolge jedoch eine enorme Steigerung. Die Gemeinde Apen (als Nutznießer) habe hier die Gelegenheit, sich an den Kosten mit nur ca. 45.000,00 Euro zu beteiligen und somit für den Ort Apen eine Überflutungssicherheit zu schaffen.

AV Orth bedankt sich bei Herrn Wienken für die Ausführung.

Auch AM Albrecht bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und erklärt, er habe in der letzten Sitzung des Ausschusses die Karten der Überflutungsgebiete gesehen. Da es somit bereits Thema gewesen sei, sehe er keine andere Möglichkeit, als die Gelegenheit zu nutzen, sich an den Kosten zu beteiligen.

RM Dr. Habben gibt zu Protokoll, dass der Boden derzeit bei Starkregen nicht in der Lage sei, das Wasser aufzunehmen. Durch immer weitere Nachverdichtungen und wenige Entsiegelungen spricht er sich ebenfalls für eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Apen aus.

AM Bünnemeyer sei auch für eine Kostenbeteiligung, da so eine auf Dauer funktionierende Lösung herbeigeführt werde.

Auch RM Schmidt kann den Ausführungen von Herrn Wienken folgen und ist für eine Kostenbeteiligung.

AM Bruns unterstützt die Kostenbeteiligung ebenfalls, da die Klimafolgen sich durch deutlich mehr Wasser verstärken und so die Leitungsfähigkeit um ein Vielfaches erhöht werden könne.

AM Huber gibt zu bedenken, dass die Variante 1 eine Option, jedoch die zweite Variante mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von 45.000,00 Euro die sicherere Lösung sei.

AV Orth fragt nach, ob es sich bei der Ausarbeitung der Variantenuntersuchung, um die Ausführungsform der Maßnahme gehandelt habe.

Herr Wienken erklärt, dass es bei der Variantenuntersuchung nur um die Lage der Düker-Anlage gegangen sei. Die Ausführungsvariante sei später mit dem Ingenieurbüro erarbeitet worden.

BM Huber möchte wissen, warum die Kommune die Mehrkosten in Höhe von 45.000,00 Euro tragen sollte, da die Klimaveränderungen nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die AWA, das Land und den Bund gelte. Somit sollten Land und Bund Zuschüsse geben.

Herr Wienken erläutert, dass es sich bei der AWA um eine Selbstverwaltungskörperschaft (Unterhaltungsverband) handele, die keine Zuschüsse vom Land oder Bund erhalte. Er sei bereits jetzt damit beschäftigt, den Beitrag für das Jahr 2024 anzupassen. Die Wasserverbände benötigen Unterstützung und das funktioniere nur, wenn die Kosten auf die Nutznießer umgelegt werden. Letztendlich zahlt es der Nutzer, sei es über die Steuerabgaben an die Gemeinde oder durch eine Beitragsumlage.

In der Vergangenheit haben andere Verbände alles „kaputt“ gehen lassen und dann nach Geldern vom Land „geschrien“. So arbeite die AWA nicht.

BM Huber wollte nur noch einmal verdeutlichen, dass die Zuständigkeit geklärt werden müsse. Er sehe, dass der „Ammerländer Weg“ der Richtige sei und eine Zahlung durch die Gemeindebürger über die Steuergelder erfolgen sollte.

AM Albrecht sehe es ebenfalls, dass die Bürger*innen durch die Gemeinde Apen unterstützt werden und somit die Gemeinde in Vorleistung gehe.

BM Huber merkt noch an, dass die AWA zu neuen Baugebieten irgendwann auch einmal „nein“ sagen könne, wenn keine gegenseitige Unterstützung erfolge.

AV Orth erklärt noch, dass die Gemeinde Apen eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürger*innen habe. Sie bekomme hier für einen relativ geringen Beitrag die Gelegenheit, ein sicheres Bauwerk mit kommunaler Unterstützung zu bauen.

AM Bruns möchte wissen, ob die Drossel- und Überlauffunktion weiterhin bestehen bleibe.

Herr Wienken bestätigt, dass die Drosselfunktion bleibe, dieses jedoch nicht die Leistungsfähigkeit mindere.

FBL Rosendahl gibt noch zu Protokoll, dass die Gemeinde Apen nur zum Teil in dem Verbandsgebiet der AWA liege.