Sitzung: 27.06.2023 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/189/2023
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag mit dem Betreiber „innoVent WP Detern Infra GmbH & Co. KG“ zu unterzeichnen.
EGR Jürgens erläutert, dass gemäß § 6
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anlagenbetreiber den Gemeinden, die von der
Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen sollen. Somit ist
die Gemeinde Apen von dem Windpark in der Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Detern
betroffen. Dieser Windpark wird von „innoVent
WP Detern Infra GmbH & Co. KG“ betrieben und dieser hat der Gemeinde einen
entsprechenden Zuwendungsvertrag übersandt. Inhalt des Zuwendungsvertrages ist,
dass der Gemeinde eine Zuwendung i.H.v. 0,2 Cent je Kilowattstunde gemäß ihrer
„anteiligen Betroffenheit“ gewährt wird. Diese wiederum errechnet sich,
ausgehend von einem gewissen Radius, um die Windkraftanlage und der darin
liegenden gemeindlichen Flächen. In Summe dieser anteiligen Berechnung für alle
acht Windkraftanlagen würde an die Gemeinde Apen idealerweise ein Betrag von
ca. 60.000 € entrichtet werden.
Auf Nachfrage erklärt EGR Jürgens, dass die Einnahmen nicht Zweckgebunden sind.