Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses am 21.09.2015 wie folgt:

Zu TOP 8        
Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung – Vreschen-Bokel, Weißdornstraße

Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 den Abwä­gungs-und Satzungsbeschluss gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben über die Abwägung Bescheid erhalten. Am 13.11.2015 wurde der Bebauungsplan im Amtsblatt für den Landkreis Ammer­land rechtsverbindlich bekanntgemacht. Der Bauplatz wird gegen Höchstgebot veräußert.

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Zu TOP 9        
Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung – Apen, Sportplatzgelände

Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 den Abwä­gungs- und Satzungsbeschluss gefasst, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Abwägung informiert. Vom Nds. Landesamt für Denkmalpflege wurde am 26.10.2015 eine verspätete Stellungnahme abgegeben, über deren Abwägung in der heutigen Sitzung noch beraten werden muss. Der Abwägungsbeschluss ist daher zu ergänzen, der Satzungsbeschluss muss neu gefasst werden.

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Zu TOP 10      
Bebauungsplan Nr. 118 A – Apen, Am Strodacker Verlängerung

Auch hier hat der Gemeinderat am 13.10.2015 den Abwägungs- und Satzungs­beschluss gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Abwägung entsprechend informiert. Mit dem Investor wurde ein Erschließungsvertrag geschlossen, dessen vertraglicher Inhalt noch abgearbeitet werden muss. Die Bekannt­machung des Satzungsbeschlusses wird zurzeit vorbereitet.

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Zu TOP 11      
Bebauungsplan Nr. 121 – Augustfehn I, Am Kanal

Der Gemeinderat hat am 13.10.2015 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Abwägung entsprechend informiert. Auch hier sind die vertraglichen Inhalte aus dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag noch zu erledigen. Derzeit wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereitet.

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Zu TOP 12      

Innenbereichssatzung „Vreschen-Bokel, Hauptstraße“
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Abwägung informiert. Nach Abschluss der entsprechenden städtebaulichen Verträge und Erstattung der Planungskosten wird der Satzungsbeschluss rechtsverbindlich veröffentlicht.

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Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungs­ausschusses am 28.09.2015 wie folgt:

Zu TOP 7        

Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde an die Fraktionen zurück­ver­wiesen. Die Gemeinde Apen hat zu einem gemeinsamen Gespräch am 22.10.2015 die Eigentümer, Anwohner, Personen mit Anregungen zum Bebau­ungs­plan Nr. 88, 3. Änderung, und die Fraktionsvorsitzenden eingeladen, um eine gemeinsame Lösung für die Beplanung des Bereichs zu finden.

Als Ergebnis wird in der heutigen Sitzung ein neuer Planentwurf vorgestellt, welcher erneut ausgelegt werden soll. Die Gewerbe­fläche und die Fläche für die Regen­rückhaltung werden in der ursprüng­lichen Festsetzung eingeplant, die Schultze-Fimmen-Straße wird in gerader Linie auf die Friesenstraße geführt, wobei der Wendehammer auf der südlichen Seite eingeplant ist. Nach dem Wendehammer wird die Schultze-Fimmen-Straße nur für den Autoverkehr ausgebaut.

Der Fuß- und Radweg zum Kolonistenweg wird ebenfalls für die Pflege der Rückhalte­flächen benötigt. Die Festsetzungen in der Gewerbefläche zwischen Schultze-Fimmen-Straße und Regenrückhaltefläche sind wieder wie im Ursprungs­plan vorgesehen.

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Zu TOP 8        

Bauleitplanung für ein Sondergebiet „Gewerbliche Nutztierhaltung“ in Holtgast

Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 die Aufnahme einer Bauleitplanung für die Entstehung einer gewerblichen Nutztierhaltung (Erweiterung bestehender Hähnchenmastställe) abgelehnt. Der Antragsteller wurde entsprechend benachrichtigt.