Sitzung: 16.11.2015 Bau- und Planungsausschuss
Die
Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses am 21.09.2015 wie
folgt:
Zu TOP 8
Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung – Vreschen-Bokel, Weißdornstraße
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 den Abwägungs-und
Satzungsbeschluss gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange haben über die Abwägung Bescheid erhalten. Am 13.11.2015 wurde der
Bebauungsplan im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtsverbindlich
bekanntgemacht. Der Bauplatz wird gegen Höchstgebot veräußert.
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Zu TOP 9
Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung – Apen, Sportplatzgelände
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 den Abwägungs-
und Satzungsbeschluss gefasst, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden über die Abwägung informiert. Vom Nds. Landesamt für
Denkmalpflege wurde am 26.10.2015 eine verspätete Stellungnahme abgegeben, über
deren Abwägung in der heutigen Sitzung noch beraten werden muss. Der
Abwägungsbeschluss ist daher zu ergänzen, der Satzungsbeschluss muss neu
gefasst werden.
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Zu TOP 10
Bebauungsplan Nr. 118 A – Apen, Am Strodacker Verlängerung
Auch hier hat der Gemeinderat am 13.10.2015 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss
gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die
Abwägung entsprechend informiert. Mit dem Investor wurde ein
Erschließungsvertrag geschlossen, dessen vertraglicher Inhalt noch abgearbeitet
werden muss. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zurzeit
vorbereitet.
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Zu TOP
11
Bebauungsplan Nr. 121 – Augustfehn I, Am Kanal
Der Gemeinderat hat am 13.10.2015 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss
gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die
Abwägung entsprechend informiert. Auch hier sind die vertraglichen Inhalte aus
dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag noch zu erledigen. Derzeit wird die
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereitet.
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Zu TOP 12
Innenbereichssatzung „Vreschen-Bokel, Hauptstraße“
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 den Abwägungs-
und Satzungsbeschluss gefasst, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden über die Abwägung informiert. Nach Abschluss der entsprechenden
städtebaulichen Verträge und Erstattung der Planungskosten wird der
Satzungsbeschluss rechtsverbindlich veröffentlicht.
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Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses am
28.09.2015 wie folgt:
Zu TOP 7
Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde an die Fraktionen zurückverwiesen.
Die Gemeinde Apen hat zu einem gemeinsamen Gespräch am 22.10.2015 die Eigentümer,
Anwohner, Personen mit Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, und
die Fraktionsvorsitzenden eingeladen, um eine gemeinsame Lösung für die
Beplanung des Bereichs zu finden.
Als
Ergebnis wird in der heutigen Sitzung ein neuer Planentwurf vorgestellt,
welcher erneut ausgelegt werden soll. Die Gewerbefläche und die Fläche für die
Regenrückhaltung werden in der ursprünglichen Festsetzung eingeplant, die
Schultze-Fimmen-Straße wird in gerader Linie auf die Friesenstraße geführt,
wobei der Wendehammer auf der südlichen Seite eingeplant ist. Nach dem
Wendehammer wird die Schultze-Fimmen-Straße nur für den Autoverkehr ausgebaut.
Der Fuß- und Radweg zum Kolonistenweg wird ebenfalls für die Pflege der
Rückhalteflächen benötigt. Die Festsetzungen in der Gewerbefläche zwischen
Schultze-Fimmen-Straße und Regenrückhaltefläche sind wieder wie im Ursprungsplan
vorgesehen.
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Zu TOP 8
Bauleitplanung für ein Sondergebiet „Gewerbliche Nutztierhaltung“ in
Holtgast
Der Rat
der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 die Aufnahme einer
Bauleitplanung für die Entstehung einer gewerblichen Nutztierhaltung
(Erweiterung bestehender Hähnchenmastställe) abgelehnt. Der Antragsteller wurde
entsprechend benachrichtigt.