Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die Windenergieplanung auf Grund der Ergebnisse der Potenzialstudie des Landkreises Ammerland und der faunistischen Untersuchungen zurzeit nicht fortzuführen. Es sollten zunächst neue Erkenntnisse bezüglich der technischen Entwicklung und Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen abgewartet werden.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Grundlage der heutigen Beratung war die Energiewende 2011. Der Kreistag hat seinerzeit beschlossen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Ammerland erhöht wird. Eine Potenzialstudie aller Ammerland­gemeinden zur Erfassung möglicher Flächen für Windenergieanlagen wurde auf den Weg gebracht. In der Gemeinde Apen wurden in der Studie fünf mögliche Flächen gekenn­zeichnet. Die Potenzialstudie wurde in öffentlicher Sitzung dem Fachausschuss vorgestellt.

In 2013 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, für die weitere Beurteilung dieser Flächen ein faunistischen Gutachten in Auftrag zu geben. Lt. Mitteilung des Landkreises Ammerland mussten sämtliche Potenzialflächen untersucht werden, auch die an die Kompensationsflächen in Klauhörn angrenzenden Grundstücke und der Bereich südlich des Aper Tiefs in Vreschen-Bokel.

Im September 2015 wurde in der öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses das Ergebnis der faunistischen Untersuchung vorgestellt, danach erfolgte zunächst eine Beratung in den Fraktionen. Auf Wunsch des Gemeinderates fanden Gespräche mit den Investoren sowie den Gegnern von Windparks im Rathaus in Apen statt, in denen die jeweiligen Argumente für bzw. gegen Windparks in der Gemeinde Apen vorgestellt werden konnten.

Der Verwaltung wurden Unterschriftenlisten mit ca. 700 Unterschriften gegen eine Windparkplanung in der Gemeinde Apen übergeben. Die Listen können von den Ratsmitgliedern im Rathaus der Gemeinde Apen eingesehen werden. Von der Mehrheitsgruppe wurde die Verwaltung darüber informiert, dass von einer Windpark­planung Abstand genommen werden solle. Aus diesem Grunde wurde von der Verwaltung ein entsprechender Beschlussvorschlag formuliert. Sollte dieser vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2015 so beschlossen werden, wäre das Thema Windenergieplanung für die Gemeinde Apen vorerst beendet.

Die UWG-Fraktion ist der Ansicht, dass die im Landkreis Ammerland vorhandenen Windparks als ausreichend angesehen werden können. Im Fremdenverkehr wird mit der „Parklandschaft Ammerland“ geworben, die Gemeinde Apen mit den zahlreichen Wasserläufen ist ein Angelparadies. Dies sollte so erhalten bleiben. Der Beschluss­vorschlag der Verwaltung kann mit getragen werden, evtl. sollte er sogar grundsätzlich weitere Wind­energie­anlagen nicht zulassen.

Die Gruppe GRÜNE/Linke unterstützt dagegen die weitere Aufstellung von Windenergie­anlagen in der Gemeinde Apen. In Presseartikeln wird auf den steigenden Meeresspiegel mit dessen Folgen hingewiesen. Potenzialstudie und faunistische Untersuchung haben gezeigt, dass in der Gemeinde Apen Flächen für Windparks bereitgestellt werden können. Durch die „windgünstige Lage“ sollte Apen der Verpflichtung nachkommen, erneuerbare Energien zu schaffen.

Die Gegenargumente vor allem in Sachen Tourismus können akzeptiert werden, doch sind vier vorhandene Anlagen für eine Flächen­gemeinde wie Apen zu wenig. Ein zusätzlicher Windpark wäre ein Solidaritätsbeitrag in Sachen Energiewende. Der Gemeinderat ist jetzt in der Lage, sich eine Fläche hierfür auszusuchen. Nicht nur die faunistische Betrachtung, sondern auch die entstehenden Vorteile müssen in die Überlegung mit einfließen. Bürgerwindparks werden favorisiert, die Wertschöpfung bleibt in der Gemeinde. Mit Westermoor wäre eine gute Fläche für einen Windpark festgelegt. Lt. einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der Windkraft substanziell Raum gegeben werden. Die Gemeinde darf keine Verhinderungsplanung betreiben.

Von der Gruppe SPD/CDU wird auf die fehlenden Konzepte für die weitere Stromverteilung etc. hingewiesen. Die Gemeinde muss vorsichtig tangieren. Das Für und Wider wurde umfassend abgewogen. Es gibt noch zu viele offene Fragen, so dass zurzeit die Windenergie nicht weiter unterstützt wird. Neben der Windenergie im Windpark in Augustfehn II werden in der Gemeinde Apen andere erneuerbare Energieformen erzeugt, z.B. mit Photovoltaik.

Auch die BfB kann den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss mittragen. Die technische Entwicklung im Energiesektor geht weiter. Erneuerbare Energie besteht nicht nur aus Windkraft. Der vorhandene Windpark in Augustfehn II würde nach der heutigen Gesetzeslage nicht mehr genehmigungsfähig sein. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1