Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung über die in der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung, vorgebrachten Anregungen sowie über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2015 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die geänderten Planinhalte des Bebauungs­plans Nr. 88, 3. Änderung, gemäß der in der Sitzung des Planungsausschusses am 16.11.2015 vorgestellten Konzeption.

Der Rat beschließt die erneute öffentliche Auslegung des vorgenannten Bauleitplans gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB. Die erneute öffentliche Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Es wird bestimmt, dass Anregungen lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Während der Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, sind viele private Anregungen eingegangen. In einer Versammlung mit den Anwohnern und Eigentümern im Änderungsbereich wurde ein überarbeiteter Plan vorgestellt, welcher sich mit seinen Festsetzungen wieder am Ursprungsplan orientiert.

Die NWP erläutert anhand einer Präsentation die in der Vergangenheit durchgeführten einzelnen Verfahrensschritte mit den jeweiligen Planentwürfen. Anschließend werden die Abwägungen (Behörden und Privat) erklärt.

Insgesamt sind 20 Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, davon haben 11 keine Anregungen vorgebracht. Die vom Landkreis Ammerland gewünschte Berichtigung des Flächennutzungsplans ist nicht mehr erforderlich, da die Grünfläche am bisherigen Ort verbleibt. Die Grünfläche entlang der Friesenstraße  wird als öffentliche Grünfläche dargestellt, die Hinweise zu Bodenfunden usw. werden zur Kenntnis genommen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hatte Bedenken wegen zu niedriger Emissions­kontingente und hegte die Befürchtung, dass keine typisch gewerbliche Entwicklung mehr möglich sei. Es sollten größere Abstandsflächen vorgesehen werden, weiterhin wurden Hinweise zum Lärmschutz gegeben. Durch die Umplanung der Gewerbe- und Grünfläche sind die abgegebenen Bedenken nicht mehr relevant, da die Festsetzungen des Ursprungsplans im Grundsatz wieder übernommen werden.

Die Hinweise der Ammerländer Wasseracht werden beachtet, das Entwässerungs­konzept wird angepasst und den Auslegungsplänen beigefügt. Allgemeine Hinweise der Ver- und Entsorger sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden zur Kenntnis genommen.

Anschließend erläutert die NWP den geänderten Entwurf für die erneute Auslegung. Die Straßenführung der Schultze-Fimmen-Straße wurde optimiert, der Wertstoff-Sammel­platz ausgeplant. Die Grünfläche entlang des dargestellten Kolonistenweges und an der Friesen­straße wird als Fläche für die Regenrückhaltung dargestellt, in den Rand­bereichen sind Anpflanzungen möglich. Ein Entwässerungsgraben entlang der Schultze-Fimmen-Straße wird ebenfalls in den Bebauungsplan aufgenommen. In den textlichen Festsetzungen ist die Höhen­begrenzung für Gebäude im Gewerbegebiet wieder auf 12 m  zurückgenommen worden.

Von privaten Einwendern wurden insgesamt 31 Stellungnahmen abgegeben, davon haben 8 Stellungnahmen unterschiedliche Inhalte. Der bemängelten nicht ausreichen­den Information der Anlieger kann entgegengehalten werden, dass die Pläne in öffentlichen Sitzungen vorgestellt wurden. In der öffentlichen Bekanntmachung wurde auf die Auslegung hingewiesen, sämtliche Beratungen der Stellungnahmen erfolgten in öffentlicher Sitzung. Zusätzlich wurde eine Anliegerversammung im Rathaus in Apen durchgeführt.

Das beanstandete beschleunigte Verfahren ist zulässig, da die Vorprüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lässt. Eine gewünschte Erweiterung des Bauteppichs im Mischgebiet 2 liegt nicht im Änderungsbereich und muss außerhalb dieses Verfahrens geprüft werden. Durch das Zurücklegen der Straße und der Grün­fläche können die geäußerten Bedenken gegen das Heranrücken des Gewerbegebietes an die Wohnbebauung entkräftet werden. Die Schultze-Fimmen-Straße wird ab dem Wendeplatz bis zur Friesenstraße nur als Pkw-Anbindung ausgebaut, so dass eine zusätzliche Belastung der Friesenstraße als Gewerbestraße entfällt. Der Kolonistenweg ist wieder mit einer 7 m breiten Verkehrsfläche eingeplant und für die Erschließung des Gewerbegebietes nicht erforderlich.

Zu den geäußerten Bedenken gegen die überbaubaren Flächen ist anzumerken, dass eine maximale Versiegelung von 80 % bei Gewerbeflächen üblich ist und den Planungs­spielraum sichert. Die Gebäudehöhe wurde von 20 m auf 12 m zurückgenommen. Da gegenüber dem Ursprungsplan keine grundsätzliche Änderung erfolgt, besteht keine Veränderung des Grundstückswertes bei den Privatgrundstücken. Eine Umwandlung des rückwärtigen Misch­gebietes in ein reines Wohngebiet kann nicht erfolgen, da das Mischgebiet Teil des Gesamtkonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 88 ist. Auch ist wegen der vorhandenen Verkehrs­belastung auf der Stahlwerkstraße eine Rückstufung nicht möglich.

Das bereits genehmigte Konzept für die Umsetzung der Entwässerungsmaßnahmen wird angepasst. Das Lärmgutachten aus 2015 ist nicht mehr relevant, da die Schall­leistungs­pegel aus dem Ursprungsplan ohne wesentliche Änderungen beibehalten werden. Die Bedenken gegen Auswirkungen auf Klima/Luft, Orts- und Landschaftsbild sowie der Fehnstruktur sind ohne Belang, da diese bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 abgewogen wurden. Der seinerzeit angerechnete Ausgleich durch die Regenrückhaltefläche bleibt bestehen. Die Belange der Anwohner sind damit ausreichend berücksichtigt.

Der vorgestellte Planentwurf kann erneut ausgelegt werden. Die Anwohner können während der Auslegung wieder Anregungen einbringen. Anschließend wird über die eingegangenen Anregungen beraten, danach kann der Satzungsbeschluss durch den Rat erfolgen.