Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung – gemäß § 13 A BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Es handelt sich hierbei um die Fortsetzung eines allgemeinen Wohn­gebietes.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungs­ausschusses am 08.12.2015 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Der Eigentümer der Flächen Kleefeld-Erweiterung in Apen hat den Bereich für eine Beplanung als Wohnbaugebiet angeboten. Bei der Planung zum Bebauungsplan Nr. 118 wurde die Straßenfläche Kleefeld bereits für eine Weiterführung in die dahinter liegende Fläche dargestellt. Im Flächennutzungs­plan ist die Fläche bereits für eine Wohnbebauung vorgesehen.

Die NWP zeigt anhand einer Präsentation den künftigen Bebauungsplan mit Anbindung zur Straße Kleefeld und einem Wendehammer von 18 m. Es können 5 Bauplätze entstehen. Mit der Beplanung dieser Fläche ist der Bereich Wohnen im Flächennut­zungs­plan am Ortsrand Apen ausgefüllt. Der Bauteppich schließt nahtlos an die vorhandenen Bebauungspläne Nr. 118 und 118 A an, um ein zusammenhängendes Gebiet zu erhalten. Die Festsetzungen orientieren sich am Bebauungsplan Nr. 118 mit einem allgemeinen Wohngebiet, einer festgesetzten Firsthöhe von 9 m und einer Grundflächenzahl von 0,3  mit eingeschossiger abweichender Bauweise mit einer Längenbeschränkung von 18 m. Entlang der Erschließungsstraße darf der nicht überbaubare Bereich nicht für Garagen, Stellplätze oder sonstige Nebenanlagen genutzt werden, so wie bei anderen Aper Bauleitplänen auch. Die Planung kann als Innen­entwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Vom Ausschuss wird auf den bestehenden Bedarf verwiesen. Die fünf Bauplätze werden schnell verkauft sein. Auch für Apen sollte ein größeres Gebiet mit abschnittsweiser Erschließung wie beim Wohnpark in Augustfehn II beplant werden.