Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, für Nordloh und Tange andere Entwicklungsflächen zu ermitteln und im Rahmen eines Beschlussvorschlages (Aufstellungsbeschluss) den Gremien erneut vorzulegen.


Die Verwaltung erklärt, dass zwischenzeitlich von der Unteren Deichbehörde beim Landkreis Ammerland mitgeteilt wurde, dass von der Deichstraße als gewidmeten Deich ein Mindestabstand von 25 m mit der Wohnbebauung eingehalten werden muss. Der Versuch der Gemeinde, den Abstand auf 15 m zu reduzieren, hat leider keinen Erfolg gehabt. Dies hat zur Folge, dass eine Beplanung dieser Fläche wirtschaftlich nicht tragbar ist, da der überbaubare Bereich zu gering ist für die Errichtung von Wohn­häusern. Aus diesem Grunde sollte auf eine Beplanung dieser Fläche verzichtet und stattdessen ein Auftrag an die Verwaltung erteilt werden, für den Bereich Nordloh / Tange andere Wohnbau­flächen zu ermitteln.

Auf Anfrage wird erläutert, dass die Deichstraße seit 2004 als Deich gewidmet wurde, seitdem sind diese Abstände einzuhalten.

Vom Ausschuss wird die Notwendigkeit einer Bereitstellung von Wohnbauflächen im Bereich Nordloh und Tange gesehen, ein entsprechendes Interesse wurde bereits bekundet. Eine potenzielle Fläche ist zum Beispiel bei der Grundschule in Nordloh-Kanal im Flächennutzungsplan dargestellt.