Die Verwaltung teilt mit, dass die Unterlagen für das Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungs­programms (LROP) Niedersachsen ab dem 25.11.2015 unter der Internetadresse www.LROP-online.de mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bereitgestellt werden. Die Unterlagen liegen vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 ebenfalls unter anderem beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, Zimmer 216-217 (2. OG, Westflügel) während der regelmäßigen Dienststunden aus. Das Anschreiben des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover wird dem Protokoll beigefügt.

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Weiter verliest die Verwaltung ein Schreiben von Herrn Landrat Bensberg bezüglich der Bauplatzsituation im Ammerland im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation. Es müsse dringend Wohnraum geschaffen werden, derzeit fehlen ca. mehrere 100 Wohn­einheiten. Voraussetzung dafür sind ausreichende Baulandreserven der Ammerländer Gemeinden / Stadt. Angesichts des erheblichen zeitlichen Vorlaufs für neue Bebauungs­planverfahren sowie der Erschließung etc. sollte das Thema in den gemeindlichen Gremien offensiv angegangen und rechtzeitig Planungsrecht für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden. Das Schreiben des Landkreises Ammerland wird dem Protokoll beigefügt.

Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass der Landkreis vor einigen Jahren bei der großflächigen Bauleitplanung ein Zuviel an Wohnbauflächen bemängelt habe und die Gemeinde Apen diese Flächen reduzieren musste. Entscheidend ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, auch für die immer älter werdende Bevölkerung. In den letzten Jahren fand kein sozialer Wohnungsbau statt. Die Ammerländer Wohnungsbau orientiert sich am Wohnungsmarkt und ist kein Organ des sozialen Wohnungsbaues, wie sie  betont. Durch die neue Energiesparverordnung sind Sozialwohnungen kaum noch zu finanzieren. Hier ist ein Umdenken auf Bundesebene notwendig.

Die Verwaltung verweist auf die bisherigen Beratungen im Ausschuss. Die Gremien sollten neben den bisherigen Einfamilien- und Doppelhäusern auch über alternativen Wohnraum nachdenken, z.B. Schaffung von Studentenwohnungen in der Nähe des Augustfehner Bahnhofs oder Singlewohnungen. Auf Anfrage erklärt die Verwaltung, dass auch durch die Änderung des Landesraumordnungsprogramms noch sehr viele Einschränkungen in Bezug auf das Baurecht für Kommunen der Aper Größe bestehen.

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