Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, dass bis zum 15.09.2023 die Gemeinde Apen die Projektskizze „Sanierung der Sporthalle Apen“ (Akronym: NI-Sporthalle-Apen) im Sinne des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreicht.   


Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 06.03.2023 ein Sanierungsplan für die Sporthalle Apen vorgestellt wurde. Die Kosten für diese Sanierung wurden mit 3,05 Mio Euro geschätzt.  Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen für die Sanierung der Sporthalle Apen fortzuführen und entsprechende Haushaltmittel für die Haushaltsberatungen anzumelden.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde für das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € für anfallenden Planungskosten eingestellt und für das Jahr 2025 Investitionskosten in Höhe von 3,05 Mio € mit einer entsprechenden Kofinanzierung durch Zuschüsse in Höhe von 1,24 Mio €.

 

Auch die Fördermöglichkeiten wurden verwaltungsseitig geprüft. Auswahlkriterien waren hier die Förderquote, die Verfügbarkeit der Mittel, die Antragsberechtigung und die Möglichkeit die kommunale Aufgabenstellung zu bedienen. Als das zielführendste Förderprogramm wurde das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erachtet.

 

Ziel dieses Förderprogramms ist, dass der Bund die Kommunen bei dem Abbau eines bestehenden Sanierungsstaus insbesondere bei Sportstätten unterstützen möchte. Die Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen daher hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

 

Das heißt, dass die Sporthalle Apen durch die Sanierung die Energieeffizienzstufe 70 erreichen muss. Es ist daher nicht mehr lediglich eine Dachsanierung notwendig, sondern auch die Gebäudehülle muss angefasst werden. Auch ist die Heizung auszutauschen, da bei der Wärmeversorgung auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichtet werden muss.

 

Weiter ist im Antragsverfahren und auch bei der Umsetzung ein sogenannter Energieeffizienzexperte einzubinden, der den Prozess im Sinne der o.g. Zielsetzung begleitet. Hier sind u.a. Aspekte in der konzeptionellen Herangehensweise hinsichtlich „Naturgefahren am Standort“ und „Nachhaltige Materialgewinnung“ zu beachten.

 

Es wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass der bisherige Sanierungsplan nicht der Zielsetzung dieses Förderprogramms entspricht. Um Fördertatbestände zu erfüllen wurde dieser überarbeitet. Dies bedeutet aber auch höhere Kosten.

 

Ein Ersatzneubau schließt das Förderprogramm grundsätzlich aus. Ziel des Programms ist es, Bestandsgebäude zu erhalten.

 

Zum Antragsverfahren teilt die Verwaltung mit, dass dieses mit der Vorlage

einer sogenannten Projektskizze beginne. Diese sei bis zum 15.09.2023 einzureichen. Dafür bedürfe es aber eines Ratsbeschlusses, der in der Sitzung am 26.09.2023 gefasst werden und dann nachgereicht werden könnte.

 

Auch Herr Burgemeister vom Planungsbüro macht deutlich, dass es nicht mehr rein nur um die Sanierung der Sporthalle Apen gehe. Die Förderbedingungen machen das Ganze zu einem ganz neuen Projekt.

 

Weiter erläutert er anhand von Plänen die Bausubstanz. Es hat eine Bauwerkuntersuchung gegeben. Dabei hat sich herausgestellt, dass der alte Sanitärtrakt nicht erhaltenswert ist. Eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich. Dieser Bereich würde entsprechend durch einen Neubau ersetzt werden. Der neue Hallenteil jedoch ist sanierungsfähig. Hier wird nur aufgrund der Förderrichtlinien der Sanierungsaufwand höher.

 

Die neuen Planungen sehen ein Flachdach für die Sporthalle vor. Auf dem Dach könnte eine Photovoltaikanlage installiert werden, auch ein Gründach wäre denkbar. Weiter würde dadurch im Obergeschoss der Halle die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Technikräume zu schaffen. Weiter ist in der neuen Planung ein Aufzug enthalten, um die für die Förderung geforderte Barrierefreiheit zu schaffen.

 

Herr Burgemeister führt weiter aus, dass die in der Sanierungsmaßnahme verwendeten Baustoffe recylingfähig sein müssen. Baustoffe aus fossilen Brennstoffen sind nicht zugelassen. Die Sanierungsmaßnahme wird extern begleitet. Es ist ein sehr umfangreiches Regelwerk, welches einzuhalten ist. Dies ist durchaus sinnvoll aber auch sehr aufwendig.

 

Im Anschluss erläutert Herr Burgemeister die neue Kostenschätzung. Die Kostensteigerung liegt hier auch in der technischen Ausstattung (Titel 6).

 

Auch den Projektzeitenplan stellt Herr Burgemeister vor. Der Start der Sanierungsarbeiten ist derzeit für 2026 vorgesehen. Abgeschlossen könnten die Arbeiten dann 2028 werden.

 

Aus dem Ausschuss wird gefragt, ob bei den Planungen auch die Möglichkeit bedacht wurde, die Halle flächenmäßig zu vergrößern, um dort auch Fußballturniere durchführen zu können. Dies wird für durchaus wichtig erachtet, da es in der Gemeinde Apen nur eine Halle gibt, die Turniermaße hat. Es sollte unbedingt betrachtet werden, ob eine flächenmäßige Vergrößerung der Halle machbar ist.

 

Laut Herrn Burgemeister wurde eine Vergrößerung der Halle nicht in Betracht gezogen. Er sieht dies auch eher kritisch. Ersatzbauten werden über das Programm nicht gefördert. Daher sieht er als schwierig an, die Halle flächenmäßig zu vergrößern. Eine räumliche Erweiterung der Halle ist nur möglich, um entsprechen Platz für die technische Ausstattung zu schaffen.

 

Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass die Fördermöglichkeiten sehr eng gestrickt sind und bei den Planungen die möglichen Ausnahmen schon sehr gut ausgenutzt wurden. Weiter ist das Projekt an Fristen gebunden. Die Projektskizze ist bis zum 15.09.2023 einzureichen.

 

Der Ausschuss möchte wissen, ob der Hallenboden und auch die Umkleide- und Sanitärräume in dem neuen Hallenteil komplett erneuert werden.

 

Herr Burgemeister führt aus, dass der Hallenboden erneuert wird und auch die Umkleide- und Sanitärräume werden komplett saniert mit neuer Heiztechnik. Auch eine Erneuerung der Fenster ist vorgesehen.

 

Aus dem Ausschuss heraus wird ausgeführt, dass die Sanierung jetzt erheblich teurer wird. Das eigentliche Problem sei jedoch das Dach. Hierbei handelt es sich durchaus um ein altes Problem, was bisher immer wieder durch Reparaturen behoben werden konnte.

 

Der Ausschuss möchte gerne wissen, wie hoch die Planungskosten für dieses Projekt sind.

 

Herr Burgemeister teilt mit, dass in der Kostenschätzung Planungskosten in Höhe von 800.000 € enthalten sind.

 

Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass Kosten für die alternative Wärme-

gewinnung ohnehin auf die Gemeinde zukommen werden. Nun wird dies über das Projekt abgewickelt und gefördert.

Aus dem Ausschuss heraus wird die Meinung vertreten, dass die Sanierung der Sporthalle Apen grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden sollte. Es gibt hier einen nicht unerheblichen Sanierungsstau. Nicht nur das Dach muss saniert werden. Auch sonst ist die Halle in keinem guten Zustand.

 

Der Ausschuss merkt an, dass dies auch bei anderen Sporthallen in der Gemeinde so ist. Es wurde die Entscheidung getroffen, die Sanierung der Sporthalle Apen voranzutreiben. Dies sollte jetzt auch durchgeführt werden, um die Halle zukunftsfähig zu machen. Die Möglichkeit einer Förderung sollte genutzt werden, auch wenn es kein Neubau wird.

 

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass es sich vorerst um eine Bewerbung für eine Förderung handelt.

 

Es wird aus dem Ausschuss heraus gefragt, warum ein Aufzug geplant wurde.

 

Herr Burgemeister führt aus, dass die Halle in eine Versammlungsstätte umgewandelt werden soll. Hierfür ist die Barrierefreiheit sinnvoll. Es kann aber auch geändert werden.

 

Durch die Verwaltung wird deutlich gemacht, dass es durch die Vorarbeiten bereits gute Kontakt zur Förderstelle gibt. Es wird davon ausgegangen, dass Förderungen auch in Zukunft an immer mehr Bedingungen geknüpft werden.

Einer möglichen Förderung aus dem Bundesprogramm für die Sanierung der Sporthalle wird verwaltungsseitig durchaus positiv gesehen. Die Sanierung sollte jetzt nicht in Frage gestellt werden. Bei einem Neubau käme auch noch die Standortfrage hinzu. Es spricht alles für dieses Projekt, dass jetzt so auch durchgeführt werden sollte. Auch vor dem Hintergrund, dass durch die Verwaltung bereits viel Arbeit in dieses Projekt geflossen ist.

 

Es taucht die Frage nach der Nutzbarkeit der Halle während der Sanierungsphase auf.

 

Herr Burgemeister teilt mit, dass die Halle in 2 Bauabschnitten saniert wird und in Teilbereichen auch während der Bauphase genutzt werden kann.