Sitzung: 19.09.2023 Jugendausschuss
VA Stöhr berichtet über den aktuellen Sachstand zur Eröffnung der
Erweiterung am Wichtelhuus. Geplant ist der Umzug vom Kindergarten Unterm
Regenbogen in den neuen Anbau am 29.09.2023. Ab dem 02.10. soll dann für die 15
Kinder der Einzug ins Wichtelhuus erfolgen.
Eine Einweihung des neuen Anbaus ist zusammen mit dem 10-jährigen
Bestehen des Wichtelhuuses im November geplant.
Des Weiteren berichtet VA Stöhr, dass als Ziel der Inbetriebnahme der 25
neu geschaffenen Plätze im Kindergarten Unterm Regenbogen Ostern 2024
angestrebt werde.
Weiterhin gibt VA Stöhr bekannt, dass das neue Punktesystem zur Vergabe
von Kindergartenplätzen ab Februar 2024 zum 01.08. des neuen Kindergartenjahres
Anwendung finden soll.
AM Niedermeyer fragt an, warum Tagespflegekinder ab dem Monat des
dritten Lebensjahres die Tagespflege verlassen müssen, wenn doch die
Krippenkinder in der Krippe verbleiben dürfen.
VA Renken erklärt, dass der Landkreis Ammerland, nachdem das Kind das 3.
Lebensjahr vollendet hat, keine Förderung in der Tagespflege mehr übernimmt,
somit muss der Wechsel erfolgen. Ein weiterer Verbleib in der Tagespflege ist
nur dann möglich, wenn keine freien Plätze im Kindergarten vorhanden sind.
VA Stöhr informiert, wie viele Kinder aktuell im Modulkindergarten in
Nordloh betreut werden. Aktuell sind es 63 Kinder, bis zum Ende des Jahres
werden voraussichtlich 16 Kinder dazukommen. Bis Ende Mai dann noch einmal
ca.16 Kinder zusätzlich.
Anmerkung der Verwaltung:
Kurz vor Beginn der Sitzung hatte man erfahren, dass die Handlungsweise
hinsichtlich der Kinder, die in der Krippe das 3. Lebensjahr vollenden anders
umgesetzt wird als seinerzeit im Kuratorium für die Kindergärten besprochen. Es
war vereinbart worden, dass Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres aus der
Krippe in den Kindergarten wechseln müssen oder die Eltern alternativ die
Gebühren für den Krippenplatz in voller Höhe zu tragen haben.
Nun wurde bekannt, dass dies nicht umgesetzt wurde und die Kinder
weiterhin in der Krippe verbleiben können. Ein Grund dafür war zum Zeitpunkt
der Sitzung nicht bekannt.
Ein Austausch mit Frau Pastorin Hundt ergab, dass es sich dabei um eine
Problematik aus der Benutzersatzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth.
Kirchengemeinde Apen handelt. Gemäß dieser Satzung erfolgt die Aufnahme immer
für das gesamte Kindergartenjahr und somit vom 01.08. bis zum 31.07. des
Folgejahres. Dadurch kann der Wechsel der Kinder von der Krippe in den
Kindergarten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und eine Inrechnungstellung
der Krippengebühren ist ebenfalls ausgeschlossen.