VA Stöhr berichtet über den aktuellen Sachstand zur Eröffnung der Erweiterung am Wichtelhuus. Geplant ist der Umzug vom Kindergarten Unterm Regenbogen in den neuen Anbau am 29.09.2023. Ab dem 02.10. soll dann für die 15 Kinder der Einzug ins Wichtelhuus erfolgen.

Eine Einweihung des neuen Anbaus ist zusammen mit dem 10-jährigen Bestehen des Wichtelhuuses im November geplant.

Des Weiteren berichtet VA Stöhr, dass als Ziel der Inbetriebnahme der 25 neu geschaffenen Plätze im Kindergarten Unterm Regenbogen Ostern 2024 angestrebt werde.

Weiterhin gibt VA Stöhr bekannt, dass das neue Punktesystem zur Vergabe von Kindergartenplätzen ab Februar 2024 zum 01.08. des neuen Kindergartenjahres Anwendung finden soll.

AM Niedermeyer fragt an, warum Tagespflegekinder ab dem Monat des dritten Lebensjahres die Tagespflege verlassen müssen, wenn doch die Krippenkinder in der Krippe verbleiben dürfen.

VA Renken erklärt, dass der Landkreis Ammerland, nachdem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, keine Förderung in der Tagespflege mehr übernimmt, somit muss der Wechsel erfolgen. Ein weiterer Verbleib in der Tagespflege ist nur dann möglich, wenn keine freien Plätze im Kindergarten vorhanden sind.   

VA Stöhr informiert, wie viele Kinder aktuell im Modulkindergarten in Nordloh betreut werden. Aktuell sind es 63 Kinder, bis zum Ende des Jahres werden voraussichtlich 16 Kinder dazukommen. Bis Ende Mai dann noch einmal ca.16 Kinder zusätzlich.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Kurz vor Beginn der Sitzung hatte man erfahren, dass die Handlungsweise hinsichtlich der Kinder, die in der Krippe das 3. Lebensjahr vollenden anders umgesetzt wird als seinerzeit im Kuratorium für die Kindergärten besprochen. Es war vereinbart worden, dass Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres aus der Krippe in den Kindergarten wechseln müssen oder die Eltern alternativ die Gebühren für den Krippenplatz in voller Höhe zu tragen haben.

Nun wurde bekannt, dass dies nicht umgesetzt wurde und die Kinder weiterhin in der Krippe verbleiben können. Ein Grund dafür war zum Zeitpunkt der Sitzung nicht bekannt.

Ein Austausch mit Frau Pastorin Hundt ergab, dass es sich dabei um eine Problematik aus der Benutzersatzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Apen handelt. Gemäß dieser Satzung erfolgt die Aufnahme immer für das gesamte Kindergartenjahr und somit vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Dadurch kann der Wechsel der Kinder von der Krippe in den Kindergarten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und eine Inrechnungstellung der Krippengebühren ist ebenfalls ausgeschlossen.