Einstimmig beschlossen

11. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Zahlung von

Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten

 

 

Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111) hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel I:

 

§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren erhalten für ihre Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

Gemeindebrandmeister / Gemeindebrandmeisterin                                      308,75 €

Stellv. Gemeindebrandmeister / Stellv. Gemeindebrandmeisterin           154,38 €

 

Ortsbrandmeister / Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                                                   137,25 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                                         106,75 €

Nordloh-Tange                                                                                                                 76,25 €

Godensholt                                                                                                                                       76,25 €

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

Stellv. Ortsbrandmeister / Stellv. Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                                                  68,63 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                                         53,38 € Nordloh-Tange                                                                                                               38,13 €

Godensholt                                                                                                                                     38,13 €

Jugendfeuerwehrwart / Jugendfeuerwehrwartin                                                            45,75 €

1. Stellv. Jugendfeuerwehrwart / 1. Stellv. Jugendfeuerwehrwartin         22,88 €

Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin                           30,50 €

Gemeindesicherheitsbeauftragte/Gemeindesicherheitsbeauftragter  30,50 €

Gemeindepressewart / Gemeindepressewartin                                               30,50 €

 

Artikel II:

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Apen, den 19.12.2023

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 

 


FBL Stöhr erläutert die vorgeschlagene Regelung der Aufwandsentschädigung. Diese soll sich künftig an der monatlichen Aufwandsentschädigung eines Kreistagsabgeordneten orientieren, die bei 305,00 € liegt.

Der Antrag des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland sieht eine prozentuale Anpassung in Abhängigkeit der aktuellen Aufwandsentschädigung vor:

 

Gemeindebrandmeister: 50% von 305,00€ + 20,00€ je Ortsfeuerwehr

Ortsbrandmeister Schwerpunktfeuerwehr: 45% von 305,00€

Ortsbrandmeister Stützpunktfeuerwehr: 35% von 305,00€

Ortsbrandmeister Feuerwehr mit Grundausstattung: 25% von 305,00€

Jugendfeuerwehrwart: 15% von 305,00€

Gemeindesicherheitsbeauftragter: 10% von 305,00€

Gemeindeatemschutzwart: 10% von 305,00€

 

AM Meyer stellt den Antrag, auch den stellvertretenden Gemeindeatemschutzwart und die Betreuung einer potenzielle Kinderfeuerwehr mit in den Katalog der Aufwandentschädigungen aufzunehmen.

Weiterhin wird vorgeschlagen, dass auch weitere Funktionen, auch wenn diese in der Freiwilligen Feuerwehr Apen nicht besetzt bzw. existent sind, bereits in die Satzung eingearbeitet und aufgenommen werden, damit eine Satzungsanpassung entbehrlich ist, sollte z.B. eine Kinderfeuerwehr eingerichtet werden mit einem dazugehörigen Kinderfeuerwehrwart.

Nach einer sich hier anschließenden Diskussion schlägt BM Huber vor, dass verwaltungsseitig für den Verwaltungsausschuss eine Anpassung bzw. Ergänzung der Satzung nach objektiven Kriterien um diese Funktionen erarbeitet wird und über diese dann beraten und abgestimmt werden könne. Grds. könne der Ausschuss dem zur heutigen Sitzung erarbeiteten Beschlussvorschlag zustimmen, um ein aus dem Fachausschuss kommendes Signal der Satzungsänderung zu geben. Der Ausschuss erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden, AV Meyer sieht seinem Antrag damit Genüge getan.

 

AV Delger verliest den Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über Zahlung einer Aufwandsentschädigung durch eine Änderungssatzung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0