Sitzung: 09.10.2023 Feuerwehrausschuss
Vorlage: VO/206/2023
Einstimmig
beschlossen
Mit dem Beschluss über die Annahme einer Schenkung wird zukünftig gleichzeitig über die Übernahme der Bewirtschaftungskosten abgestimmt.
Eine Ersatzbeschaffung durch die Gemeinde Apen ist weiterhin nicht vorgesehen, es sei denn, der Gegenstand ist bis dahin in die DIN-Ausstattung aufgenommen.
FBL Stöhr fasst die Schenkungen aus der Vergangenheit zusammen und erläutert, dass es bzgl. der damit verbundenen Folgekosten sonst eine gesonderte Abstimmung gegeben habe. In Zukunft sollen die Folgekosten vor einer Schenkung detailliert mit aufgezeigt werden, damit eingeschätzt werden könne, auf welche Kosten man sich einstellen müsse.
AM Schmidt stellt die Frage, ob diese Regelung auch rückwirkend angewendet werden soll und appelliert, dass es nicht sinnvoll wäre den Beschluss auch für vergangene Kosten zu schließen, da die Höhe nicht abzusehen sei. Auch sei nicht mehr nachzuvollziehen, welche Kosten letztendlich zu den Schenkungen gehören.
BM Huber erklärt, dass der zu fassende Beschluss für zukünftige Schenkungen gilt und dass die Verwaltung prüfen wird, wie mit den bereits getätigten Folgekosten aus der Vergangenheit umgegangen werden soll.
AV Delger verliest den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |