Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den
Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 in der Fassung vom 07.10.2022.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.753.649,14 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 2.650.129,77 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 103.519,37 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 180.036,17 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.
FBL Kock erläutert den Jahresabschluss 2019 anhand einer Power Point Präsentation.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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