Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.11.2023 vorgestellte Entwurf des Investitionsprogrammes bis 2027 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Änderungswünsche sollen der Verwaltung bis zum 17.11.2023 mitgeteilt werden, damit sie zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 27.11.2023 eingearbeitet werden können.

 

 


FBL Kock stellt die Vorberatung des Investitionsprogrammes bis 2027 anhand einer Power Point Präsentation vor.

 

Stv. AV Berends fragt, ob die geplanten Mehrkosten bei der Sporthalle Apen durch die Streckung auf mehrere Jahre entstehen.

 

EGR Jürgens erläutert, dass die Anpassung wegen des Förderprogramms vorgenommen worden ist. Die Mehrkosten entstehen aufgrund der Mindestanforderungen die sich aus dem Förderprogramm ergeben.

 

RM Meyer hinterfragt, wann die baulichen Maßnahmen an der Sporthalle Apen durchgeführt werden.

 

EGR Jürgens antwortet, dass ein Großteil der Bautätigkeit erst im Jahr 2027 beginnt. Er fügt an, dass die Sporthalle auch während der Bautätigkeit weiter genutzt werden kann.

 

AM Scheiwe fragt, warum eine Beleuchtungsanlage bei der IGS benötigt wird, da bereits eine vorhanden ist und ob diese in der Schule gebraucht wird oder für Tätigkeiten außerhalb des Schulbetriebs.

 

FBL Kock antwortet, dass es sich um eine mobile Beleuchtungsanlage handelt. Diese kann sowohl für Veranstaltung in den Räumlichkeiten der IGS Augustfehn, als auch theoretisch für Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes genutzt werden.

 

RM Bruns fragt, ob es sich bei den Mehrkosten für den Endausbau des Wirtschaftsbogens an der A28 um die Schulze-Fimmen-Straße und Tiegelstraße handelt.

 

BM Huber erläutert, dass mit den Mitteln der Endausbau beider Straßen durchgeführt werden soll. Weiter fügt BM Huber an, dass es Bemühungen gibt, dass komplette Erscheinungsbild des Wirtschaftsbogens an der A 28 zu verbessern. Hierfür sollen Gespräche mit den dort ansässigen Unternehmen geführt werden. Die Gemeinde versucht, durch die Straßenbaumaßnahmen mit einem guten Beispiel voran zu gehen.  

 

AM Scheiwe hinterfragt, ob in dem Straßenbauprogramm die Bahnhofsstraße berücksichtigt worden ist.

 

FBL Kock verweist in diesem Zusammenhang auf die Präsentation. Hier wurde die Verwendung der Mittel des Straßenbauprogrammes dargestellt. Ab dem Jahr 2025 stehen nach derzeitigem Stand wieder Mittel zur Verfügung.

 

RM Meyer fragt, wann die Sanierung der kleinen Mühlenstraße geplant ist.

 

BM Huber erläutert, dass Ende des Jahres 2024 die Kosten der Sanierung wegen der Förderung neu berechnet werden müssen.

 

RM Albrecht hinterfragt, ob die Wärmelieferung aus der eventuell entstehenden Pyrolyseanlage mit dem aktuell geplanten Austausch der Umwälzpumpen im Freibad im Konflikt steht, oder ob es sich um zwei unterschiedliche Sachen handelt.

 

FBL Kock antwortet, dass der Austausch der Umwälzpumpen und die Wärmelieferung aus der eventuell entstehenden Pyrolyseanlage getrennt voneinander durchgeführt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: