Wie bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Feuerwehrausschusses kurz dargestellt wurde, sind für die Förderung des örtlichen Brandschutzes durch private Zuwendungen, zum Beispiel in Form von Spendengeldern, rechtlich einwandfreie Strukturen erforderlich.

 

Die Freiwillige Feuerwehr ist dabei als Einrichtung der Gemeinde nicht zur Entgegennahme derartiger Gelder befugt. Eine anerkannte Form der Unterstützung des Feuerlöschwesens kann dagegen das gemeinnützige Engagement eines Fördervereins bieten. In der Gemeinde Apen wurde bereits vor einiger Zeit ein solcher Verein zur Unterstützung der Ortsfeuerwehr Bokel-Augustfehn gegründet.

 

Die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr hat in diesem Zusammenhang natürlich nur eine Aufklärungs- und Beratungspflicht im Bereich des öffentlichen Rechts, kann aber auch entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

Die Vertreter der Ortsfeuerwehren Apen, Godensholt und Nordloh-Tange berichten, dass sich in ihren Zuständigkeitsbereichen bereits jeweils mehrere förderwillige Personen zusammengefunden haben, um sich konkret mit diesem Thema auseinander zu setzen. Es ist somit zu erwarten, dass auch diese 3 Ortsfeuerwehren in absehbarer Zeit durch gemeinnützige Vereine unterstützt werden.