Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im bauleitplanerischen Außenbereich ist im Gebiet der Gemeinde Apen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nicht gewünscht. 


FBL Rosendahl kann berichten, dass der Verwaltung diverse Anfragen für die Aufstellung/Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen (kurz FF-PV genannt) von Privatpersonen, Firmen und Projektieren vorliegen. FF-PV sind derzeit nicht privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Es wäre somit eine Bauleitplanung erforderlich. Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Windplanung, nur in einer wesentlich kleineren Form. Die Verwaltung möchte daher wissen, ob politisch ein Interesse bestehe und sie sich weiter damit beschäftigen soll.

AM Rosenau fragt, ob es einen Zwang zur Planung bei PV-Anlagen gebe, ähnlich wie der „Zugzwang“ in der Windplanung.

BM Huber erklärt, es sei lediglich eine Empfehlung an die Politik, Flächen zu beplanen, sie trage jede Entscheidung des Rates jedoch mit. Die Verwaltung wünsche sich grundsätzlich ein Konzept durch objektive Bewertung, wo Flächen sinnvoll sind und möglich seien.

AM Albrecht schlägt vor, nicht „das kleine gallische Dorf“ zu sein und abzuwarten, sondern jetzt zu planen, um nicht unvorbereitet mit Zwang planen zu müssen. Er würde es vorziehen, auf nichtlandwirtschaftlichen Freiflächen zu planen, vorzugsweise auf bereits versiegelten Flächen.

AM Janßen ist der Meinung, auch erst die versiegelten Flächen freizugeben bzw. zu nutzen. Er stehe einer Planung negativ gegenüber, da die Flächen im Außenbereich für die Landwirtschaft benötigt werden.

FBL Rosendahl erklärt, eine Planung bedeute auch eine Klarstellung, dass bestimmt Flächen nicht bebaut werden können.

AV Orth übergibt den Vorsitz an AM Janßen und gibt als AM zu Protokoll, dass bereits viel in die Windplanung investiert wurde. Er ist daher für eine Einzel­fallbetrachtung und möchte eher abwarten, bis eine Planung zur Pflicht werde.

AM Janßen gibt den Vorsitz an AV Orth zurück.

RM Dr. Habben gibt zu Protokoll, dass die Investoren am Liebsten große rechteckige Freiflächen haben möchten, die gut befahrbar sind und möglichst nah an den nächsten Kabeln liegen.

AM T. Huber fasst zusammen, dass er es so verstanden habe, dass die Verwaltung eine grobe Planung (wie bei der Windplanung) anstrebe, um zu prüfen wo Flächen zur Verfügung stehen. Sollte der Rat der Gemeinde Apen aber eine Planung ablehnen, müsse die Verwaltung jeden Antrag auf Freiflächen-PV-Anlagen ablehnen.

RM Delger ist der Meinung, dass landwirtschaftliche Flächen weiterhin nur für die Nahrungsmittelgewinnung genutzt werden sollten. Pachtflächen treten in Konkurrenz zu PV-Anlagen, sollten landwirtschaftliche Flächen dafür freigegeben werden. Er fragt, warum es nicht so beschlossen werden könne, damit die Verwaltung einen Leitfaden für weitere Anfragen habe.

AM Bruns stimmt RM Delger zu.

RM Behrens sieht es ebenso. Landwirtschaftliche Betriebe investieren viel in PV-Anlagen. Es ist genug potential auf versiegelt Flächen, somit benötige die Gemeinde Apen keine Planung für Freiflächen PV-Anlagen. Außerdem würde die Verwaltung sich die Kosten für so eine Planung sparen und somit den Haushalt schonen.

AV Orth erklärt, dass aufgrund der regen Diskussion eine Richtung aufgezeigt wurde und FBL Rosendahl eine Beschlussänderung vorbereitet habe.

 

AM Rosenau fragt wie die weitere Vorgehensweise wäre, sollte die Politik sich für eine Planung aussprechen.

BM Huber erklärt, dass zunächst Angebote von Planungsbüros eingeholt werden. Danach werde ein Planungsbüro beauftragt, eine Flächenanalyse zu erstellen. Die Voraussetzungen bei FF-PV seien jedoch anders als bei einer Windplanung. Die Verwaltung sei offen für alle Vorschläge.

FBL Rosendahl liest die abgeänderten Beschlussvorschläge vor. Der Beschluss sollte angesichts der Grundsätzlichkeit in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 gefasst werden.

 

A: Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im bauleitplanerischen Außenbereich ist im Gebiet der Gemeinde Apen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nicht gewünscht.

 

B: Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im bauleitplanerischen Außenbereich ist im Gebiet der Gemeinde Apen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit im Einzelfall zu prüfen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Ausschussmitglieder sind mehrheitlich dafür, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag   

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für ein Konzept für geeignete Flächen im bauleitplanerischen Außenbereich im Gebiet der Gemeinde Apen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen durchzuführen. Die Vergabe des Planungsauftrages ist dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf des Konzeptes ist daraufhin im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorzustellen.

 

wie folgt geändert wird: 

 

Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im bauleitplanerischen Außenbereich ist im Gebiet der Gemeinde Apen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nicht gewünscht.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Beschlussvorschlag wird nach der Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland um folgenden Text ergänzt und in der Sitzung am 05.12.2023 dem Verwaltungsausschuss vorgeschlagen:

Hiervon ausgenommen sind lediglich genehmigungsfreie Bauvorhaben des Baugesetzbuches bzw. der Niedersächsischen Bauordnung sowie Anlagen für private Wohnhäuser, bei denen eine PV-Anlage an der Haus-Fassade oder auf dem Dach nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Dieses ist der Gemeinde Apen nachvollziehbar zu belegen. Darüber hinaus muss der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen der PV-Anlage und des Wohnhauses gegeben sein und der generierte Strom muss zum Großteil (mind. 60 %) für den Eigenverbrauch produziert werden.