Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, in Abänderung seines Beschlusses vom 07.03.2023, die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 144 sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt, zu erweitern.

 

Die frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind mit dem erweiterten Geltungsbereichen durchzuführen.

 

Die erweiterten Geltungsbereiche ergeben sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 05.12.2023 beigefügten Skizzen.

 

Die übrigen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 07.03.2023 bleiben unberührt.

 


AV Orth begrüßt Frau Cirksena von der Firma Bünting und bittet sie, für Fragen zur Verfügung zu stehen.

FBL Rosendahl erklärt zunächst, dass der Markant Markt auch der Bünting-Gruppe angehöre. Die Firma Bünting möchte im Ort Apen investieren und plane, wie bereits bekannt, einen neuen Combi Markt an der Hauptstraße in Apen.

Hierzu erläutert Frau Abel, dass die Vorentwurfsunterlagen final fertiggestellt werden sollten, bevor man in das weitere Verfahren gehe. Die Firma Bünting konnte noch mehr Flächen erwerben und somit sollte der Geltungsbereich angepasst werden. Mit der Anpassung werde auch die Verkaufsflächenzahl an die Sondergebietsfläche angepasst. In den Festsetzungen werden innerhalb der Flächen für Stellplätze nur ebenerdige Einstellplätze zugelassen. Zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenseitigen Baugrenze sind Solaranlagen nicht zulässig. Die Verkehrsfläche im nordöstlichen Bereich ist eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung. Sie gilt somit nur für Fußgänger und Radfahrer. Weiterhin hat das Lärmgutachten ergeben, dass eine Schallschutzwand gezogen werden muss, dessen Höhe, Länge und Beschaffenheit in den Festsetzungen bestimmt ist. Gleichzeitig müsse auch der Flächennutzungsplan angepasst werden, da sich die Sondernutzungsfläche geringfügig vergrößert habe.

BM Huber fragt, da einige Anwohner der Sitzung beiwohnen, wo die Lärmschutzwand angedacht sei.

Frau Abel erklärt, dass sie entlang der südlichen Grenze des Bebauungsplangebietes aufgestellt werde, da dort die größte Lärmquelle sei.

AM T. Huber möchte wissen wie es sich mit den LKW’s und der Ladezone verhält und wo die LKWs wieder vom Gelände herunterfahren.

Frau Cirksena erklärt, dass die LKW‘s von der Hauptstraße auf das Gelände gelangen und im hinteren Bereich der Mitarbeiterparkplätze eine Schleife fahren, um dann zu den entsprechenden Ladezonen zu gelangen. Sie fahren vorwärts wieder auf die Hauptstraße. Die Anlieferung für die Bäckerei erfolgt auf der nördlichen Baumschulseite.

AM Janßen gibt zu Protokoll, dass man dem Lärmgutachten vertrauen müsse und möchte wissen, ob eine Linksabbiegerspur auf der Hauptstraße notwendig sei. Frau Abel kann dazu sagen, dass das Gutachten ergeben hat, dass keine verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich seien.

Weiter möchte AM Janßen von Frau Cirksena wissen, wie die zeitliche Planung aussehe und wann mit der Eröffnung des Marktes gerechnet werden könne.

Frau Cirksena erklärt, dass die Bünting Gruppe hoffe, zum Weihnachtsgeschäft 2025 den Markt eröffnen zu können. Sie ist angetan von der positiven Begleitung und Unterstützung der Gemeinde Apen und hoffe, dass es sich im anschließenden Baugenehmigungs­verfahren ähnlich verhält.

AM Albrecht möchte wissen, ob die Grundstückserweiterung zweckdienlich war, oder sich einfach nur ergeben habe.

Frau Abel erklärt, dass der Erwerb nicht relevant für die Planung war.

RM Scheiwe möchte wissen, ob das Verbot von PV-Anlagen in den Festsetzungen negativ ausgelegt werden könne. Weiter fragt er, ob auf dem Dach des Marktes eine PV-Anlage installiert werde.

Frau Abel erklärt hierzu, dass auf dem Dach des Verbrauchermarktes eine PV-Anlage geplant sei und auch auf einem Teil der Parkplätze. Aus Sicherheitsgründen und auch wegen der Optik seien im vorderen, straßenseitigen Bereich die PV-Anlagen nicht angedacht.

Frau Cirksena ergänzt, dass die Bünting-Gruppe so energetisch wie möglich bauen wolle und PV-Anlagen auch möglichst effizient einsetzen will.

BM Huber erklärt hierzu, dass es sich hierbei noch um Vorplanungen handele. Wenn in den frühzeitigen Beteiligungen etwas festgestellt werde kann dieses ergänzt werden.

VA Gurk fragt, wann mit allen Gutachten zu rechnen sei, damit die Verwaltung in die frühzeitige Beteiligung gehen könne.

Frau Cirksena geht davon aus, dass bis Weihnachten 2023 alles vorliegen müsse.

AV Orth erklärt hierzu noch einmal, dass der Rat der Gemeinde Apen das Vorhaben weiterhin unterstützend begleiten werde.