Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich Osterende – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich Osterende–, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


FBL Rosendahl erläutert zunächst, dass hier erfreulicherweise die Planung für ein weiteres Baugebiet im Ort Apen zu Ende gehen soll und übergibt das Wort an Frau Abel vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg.

Frau Abel erklärt, dass der Landkreis Ammerland ein Problem darin sah, dass ein Teil des Geltungsbereichs im Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ anstatt „allgemeines Wohnen“ dargestellt werde. Man hat dieses auch bereits zweimal kommuniziert, so dass eine FNP-Änderung unumgänglich war. Sie stellt den Geltungsbereich der Änderung vor. Die allgemeinen Hinweise wurden bereits im Hauptverfahren des Bebauungsplans Nr. 143 abgearbeitet. Es wurden nur noch geringfügige Änderungen bzw. Hinweise gegeben, so dass einem Beschluss nichts entgegenstehe.

Der Landkreis Ammerland gibt den Hinweis zum Hochwasserschutz, dass ein Risikovermerk auf der Planzeichnung enthalten sein sollte und die Deutsche Bahn fordert zur Sicherung des Bahnbetriebes ein Entwässerungskonzept und ein Lärmschutzgutachten. Diese wurden bereits im Verfahren des B-Plans Nr. 143 erstellt.