Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Frau Abel erläutert im Wesentlichen die Änderungen des Bebauungs­planentwurfs nach der Auswertung der Abwägungen. Im nördlichen Bereich wurde die Straße im Geltungsbereich einbezogen und im südlichen Bereich ein Lärmschutz geplant. Der Waldbestand im südöstlichen Bereich bleibt erhalten und die Grünfläche soll in privatem Eigentum verbleiben. Die Grenze zwischen WA 3 und WA 1 hat sich verschoben. In dem Baugebiet sind im städtebaulichen Konzept 3 Mehrfamilien-, 4 Doppel- und 22 Einzelhäuser geplant.

AV Orth fragt nach, ob es sich bei dem Schallschutz um einen Wall handele.

Frau Abel erklärt, dass hier eine Lärmschutzwand geplant sei.

AM Albrecht fragt, ob es Vorgaben zu Material und Optik hierzu gebe.

Frau Abel erklärt, dass solange die Schallschutzwirkung gemäß des Lärmschutzgutachtens eingehalten wird (Schallabsorption), kann Material und Optik frei gewählt werden. Sie berichtet weiter, dass die private Grünfläche mit der Lärm­schutz­­wand im Erschließungsvertrag geregelt werde. Es müsse somit nicht in den Fest­setzungen stehen. Darüber hinaus führt sie aus, dass im westlichen Bereich die Entwurfsplanung zwei Baubegrenzungslinien ausweise. Dieses hänge mit der beantragten OD-Verlegung zusammen. Solange die Ortsdurchfahrt (OD) nicht verlegt werde, gilt die östliche Baugrenze, da an Kreisstraßen eine 20 Meter breite Bauverbotszone liege.

FBL Rosendahl kann hierzu berichten, dass das Ergebnis für die im August 2022 beantragte OD-Verlegung nun vom Landkreis Ammerland vorliege. Der Landkreis Ammerland bezieht sich mit Schreiben vom 17.11.2023 auf die Ausführungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 27.03.2023. Diese besagen, dass zwingende Merkmale für eine Ortsdurchfahrt nicht vorhanden seien. Es verlaufe kein Rad- und Gehweg mit einer Hochbordanlage in diesem Bereich und eine Straßenbeleuchtung sei auch nicht vorhanden. Somit sei eine OD-Verlegung nicht zu befürworten. Die Verwaltung werde versuchen, mit dem Landkreis Ammerland und der NLStBV eine Lösung zu finden.

Frau Abel erklärt, hierzu sei eine temporäre Festsetzung gefasst worden. Weiter hat der Landkreis Ammerland den Hinweis gegeben, dass die Schallschutzwand sich auf Oberkante Schiene beziehen sollte. Dieses wurde ebenfalls angepasst.

Im Kompensationsnachweis sind die Bäume, die zusätzlich für den Straßenausbau weichen müssen, mit zu berücksichtigen. Für den Naturausgleich des gesamten Gebietes sind 5.739 WP in der Kompensationsfläche am Godensholter Tief und 21.483 WP im Flächenpool Holtgast vorhanden.

Alle weiteren Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet.

AM Gerdes möchte wissen, ob das Bauernhaus im nordwestlichen Bereich nun doch erhalten bleibe. In den mit der Einladung versandten Unterlagen waren in diesem Bereich ebenfalls Grundstücke eingezeichnet.

Frau Abel erklärt hierzu, dass ein Bebauungsplan keine Grundstücke festlege. Es bestehe dort aber durchaus die Möglichkeit, Grundstücke zu erschließen, wenn das Bauernhaus weg ist.