BM Huber gibt zu Protokoll, dass die Sanierung der Sporthalle Apen davon abhängt, ob Fördergelder bewilligt werden. Das derzeit anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit der zweckgebundenen Geldmittel der Bundesregierung. Sollte sich herausstellen, dass diese nicht für andere Förderzwecke genutzt werden können, muss die Sanierung der Sporthalle in Apen zurückgestellt werden.