FBL Stöhr stellt Sachverhalt anhand der Mitteilungsvorlage vor und bittet um Mitteilung eines Stimmungsbildes, ob zukünftig eine Abrechnung der Schulkosten mit dem Landkreis Leer erfolgen soll. Er gibt dabei zu bedenken, dass Schüler*innen aus dem Landkreis Leer nur noch mit einem Ausnahmeantrag an die IGS Augustfehn gehen können und eventuell zu befürchten sei, dass der Landkreis Leer diese dann zukünftig nicht mehr so wohlwollend behandle wie bisher.

Insgesamt ist man sich einig, dass man die Schüler*innen aus dem Landkreis Leer gerne halten möchte aber auf die Einnahmen auch ungern verzichten würde.

Man einigt sich darauf, dass BM Huber mit dem Landrat des Landkreises Leer das Gespräch sucht um deren Einstellung diesbezüglich zu erfragen. Im Anschluss wird dann über eine Abrechnung entschieden.