Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.

 

Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

19. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2022 (Amtsblatt für die Gemeinde Apen Nr. 19 vom 20.12.2022) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je Abwasser 3,75 Euro."

 

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Apen, den 19.12.2023

Gemeinde Apen

Huber, Bürgermeister

 


FBL Kock erläutert die Festsetzung der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung anhand einer Power Point Präsentation.

 

AV Dr. Gunnar Habben hinterfragt, wie es bei der anderen Gemeinde mit der Gebühr für Abwasserbeseitigung aussieht.

 

FBL Kock antwortet, dass die umliegenden Gemeinden bei der Gebühr noch stabil sind, jedoch wie z.B. bei der Gemeinde Edewecht die Anpassung der Zinsen erst im Jahr 2026 stattfindet. Als Beispiel für eine hohe Gebühr nennt er die Gemeinde Großheide mit einer Gebühr von 6,88 €.

 

AM Scheiwe stellt fest, dass wir als Gemeinde kein Einfluss auf die Zinsentwicklung haben.

 

AM Harms erfragt, ob die Zinsfestschreibung im Vertrag festgelegt ist.

 

FBL Kock erläutert, dass der Zeitpunkt der Zinsanpassung im Vertrag mit der EWE Wasser geregelt ist. Hier ist leider kein Verhandlungsspielraum gegeben.

 

RM Meyer teilt mit, dass die zentrale Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Einrichtung ist und wir diesem Beschlussvorschlag zustimmen müssen.