Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des Finanzausschusses am 27.11.2023 besprochenen Vorgaben in den endgültigen Haushaltsentwurf 2024 einzuarbeiten. Der Haushaltsentwurf 2024 ohne Anlagen und Vorbericht ist zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2023 vorzulegen. 


FBL Kock erläutert den Haushalt 2024 anhand einer Power-Point-Präsentation. Er berichtet, dass Änderungswünsche bzw. Anmerkungen zum Haushalt 2024 von der Gruppe CDU/FDP und von der UWG-Fraktion eingegangen sind.

 

Zuerst wird der erste Teil des Antrages der Gruppe CDU/FDP vorgestellt. Inhalt dieses Antrages ist, dass die im Investitionsprogramm mit jährlich 100.000 € eingeplanten Mittel „Energetische Investitionsmaßnahmen an Gebäuden“ bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahmen „INV22.0012 – Neubau Betriebshof Hengstforde“ und „INV23.0014 – Sanierung Sporthalle Apen vollumfänglich für diese Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Im zweiten Teil des Antrages der Gruppe CDU/FDP wird der Wunsch geäußert, dass die Mittel aus dem Klimabudget ebenfalls für die für die o.g. Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Im dritten Teil des Antrages der Gruppe CDU/FDP wird zu Bedenken gegeben, dass die Planungen für die Grundschule Apen (Mittagsverpflegung und Raumbedarf) angepasst werden müssen, wenn die Außenstelle des Gymnasiums Westerstede am Schulstandort Apen aufgelöst wird.

 

Zu diesem Punkt erläutert FBL Kock, dass die Veränderungen lt. Auskunft des Fachdienstes Schulen in der Planung berücksichtigt werden. Die frei werdenden Räume werden zur Beschulung der Grundschüler benötigt. Weiterführende Diskussionen über das Raumkonzept müssen in einem Schulausschuss geführt werden.

 

Abschließend präsentiert FBL Kock eine Anmerkung der Gruppe CDU/FDP, in der darauf hingewiesen wird, dass wenn die Förderung der Sporthalle Apen aus Bundesmitteln keinen positiven Bescheid erhält, neu entschieden werden muss, ob und in welchem (monetären) Umfang an einer Vollsanierung/Neubau festgehalten werden soll.

 

Im Anschluss präsentiert FBL Kock den Antrag/Änderungswunsch der UWG-Fraktion. Hier wird darauf eingegangen, dass im Ausschuss für Klima und Umwelt mitgeteilt wurde, dass die Stromkosten des Freibades im Jahr 2024 auf ca. 44.000,00 kalkuliert wurden. Die UWG-Fraktion bittet daher um Prüfung, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine PV-Anlage auf das Dach des Freibadgebäudes zu installieren. Falls dieses der Fall ist, wird beantragt, die Haushaltsmittel für bauliche Klimaschutzmaßnahmen hierfür bereitzustellen.  

 

FBL Kock unterbreitet hierzu den Vorschlag, dass die Verwaltung bis zum nächsten Bau- und Planungsausschuss im Jahr 2024 prüft, inwieweit die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Freibadgebäudes wirtschaftlich und sinnvoll ist. Über eine mögliche Investition müsste ein weiterer Beschluss gefasst werden.

 

Im Anschluss wird über die ersten beiden Teilanträge der Gruppe CDU/FDP debattiert.

 

RM Meyer fügt ein, dass das Klimaschutzbudget nicht für gesetzliche, sondern für freiwillige Baumaßnahmen verwendet soll. Der Rest der vom Budget überbleibt, soll für den Austausch von LED-Lampen verwendet werden.

 

FBL Kock erläutert, dass 35.000,00 € bereits in Apen für den Austausch von LED-Lampen verwendet wurden. Am Ende des Jahres 2023 kann abgesehen werden, welche Restmittel aus dem konsumtiven Teil des Klimabudgets 2023 für den weiteren Austausch von LED-Leuchtmitteln zur Verfügung gestellt werden können.

 

AM Albrecht hinterfragt, wann im Freibad die höchsten Stromkosten entstehen und ob eine PV-Anlage beim Freibad sinnvoll ist.

 

AV Dr. Habben antwortet, dass im Sommer die Pumpen mehr leisten müssen. Wenn eine PV-Anlage komplett aufs Dach kommt, reiche der Ertrag nur für den tatsächlichen Strombedarf. Es bliebe somit kein Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe übrig.

 

AM Scheiwe stellt fest, dass sich die Anschaffung einer PV-Anlage in 5 Jahre rentieren würde. Weiter spricht sich AM Scheiwe dafür aus, dass man als erstes mit einer PV-Anlage im Freibad anfangen sollte.

 

RM Meyer fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, zu prüfen, ob sich z.B. bei der IGS oder Janosch Grundschule ein PV-Anlage rentieren würde. In der Gemeinde Apen stehen schließlich genügend Dachflächen zur Verfügung.

 

AM Harms ist der Meinung, dass die Installation einer PV-Anlage geprüft werden sollte. So würde man neue Fakten und konkrete Zahlen bekommen, mit denen man arbeiten kann.

 

Bürgermeister (BM) Huber stellt fest, dass die Aufgaben, die aus dem Klimaschutzbudget finanziert werden sollen, nicht rechtlich verpflichtend sind. Es wäre demnach möglich, das Budget „einzufrieren“ um weitere Kreditaufnahmen einzusparen.

 

AV Dr. Habben hinterfragt, ob man aus der Machbarkeitsstudie zur Pyrolyse-Anlage entnehmen könnte, wie die tatsächlichen Strommengen des Freibades sind.

 

FBL Kock antwortet, dass bei der Machbarkeitsstudie zur Pyrolyse-Anlage nur die Gasmengen betrachtet worden sind.

 

AM Scheiwe fragt, ob es sinnvoll ist, ein PV-Anlage mit einer Pyrolyse-Anlage zu kombinieren.

 

AM Albrecht antwortet, dass durch die Pyrolyse-Anlage im Sommer Wärme für das Freibad entsteht. Die PV-Anlage würde das ganze Jahr Strom liefern. AM Albrecht befürwortet die Installation einer PV-Anlage beim Freibad.

 

AM Bruns hinterfragt, ob bei der Investition des Bauhofs ein PV-Anlage mit geplant wurde.

 

AM Berends ist der Meinung, dass eine PV-Anlage mit eingeplant wurde. AM Berends erläutert weiter, dass er die Installation einer PV-Anlage bei der Janosch Grundschule nicht für sinnvoll hält. Er spricht sich dafür aus, die Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen an gemeindeeigenen Gebäuden einzusparen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In der mit 2.406.605 € bezifferten Kostenschätzung des Architekten Burgemeister ist die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des neuen Betriebshofes nicht enthalten.

Der Haushaltsansatz beläuft sich jedoch auf 2.555.000 €, so dass eine Erweiterung der Maßnahme um die Installation einer PV-Anlage nach derzeitigem Planungsstand möglich wäre.

 

BM Huber erläutert, dass die PV-Anlage beim Schwimmbad durchgeprüft wird und man anschließend mit neuen Erkenntnissen weiterarbeiten kann.

 

AM Meyer äußert den Wunsch, dass die Anträge der Fraktionen zukünftig im Vorfeld an die Ausschussmitglieder versendet werden sollten.

 

FBL Kock sagt dies für die Zukunft zu.

 

AM Berends stellt fest, ob Mittel für energetische Baumaßnahmen überhaupt noch zur Verfügung stehen bei den 2 großen Projekten wie der Bauhof und die Sanierung der Sporthalte Apen. Eine PV-Anlage ist ja auch keine Pflichtmaßnahme.

 

AM Bünnemeyer vertritt die Meinung, dass man die eingeplanten 100.000€ für energetische Sanierungsmaßnahmen an gemeindeeigenen Gebäuden nicht pauschal sperren sollte. Man müsse sich die Flexibilität bewahren, wirtschaftliche Maßnahmen mit diesen Mittel durchführen zu können.

 

BM Huber stellt klar, dass das Bauamt im Jahr 2024 damit beschäftigt sein wird, die eingeplanten Projekte abzuarbeiten. Es ist daher nicht schädlich, die Mittel im Haushaltsplan zu belassen. Eine spontane Schaffung neuer Projekte durch das Bauamt und damit eine Inanspruchnahme der Haushaltsmittel sei nicht realistisch.

 

Zur Aufklärung erläutert FBL Kock, dass im derzeitigen Haushaltsentwurf 100.000 € an investiven Mitteln als Klimabudget und 100.000 € an investiven Mitteln für energetische Investitionsmaßnahmen an Gebäuden eingeplant sind. Sollten die Mittel der Investitionsmaßnahme „Energetische Investitionsmaßnahmen an Gebäuden“ nicht ausgegeben werden, können Sie trotzdem als Kofinanzierung der bislang eingeplanten Großprojekte dienen

 

Erster Gemeinderat (EGR) Jürgens fasst zusammen, dass das eingeplante Budget der beiden Maßnahmen nicht für neue Projekte, sondern für bereits geplante Baumaßnahmen eingesetzt werden sollte.

 

AM Bünnemeyer fügt ein, dass das Budget flexibel eingesetzt werden sollte.

 

AM Berends teilt mit, dass eine PV-Anlage sich nicht in einem Jahr rechnen wird. Er befürworte eine Investition in eine PV-Anlage auf dem Freibadgebäude nicht, da es bei einer Einsparung der Haushaltsmittel zu einer geringeren Verschuldung kommt.

 

Sodann sprechen sich die Ausschussmitglieder mit 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen und 2 Ja-Stimmen gegen den ersten Teil des Antrages der Gruppe CDU/FDP aus, der zum Inhalt hat, dass die im Investitionsprogramm mit jährlich 100.000 € eingeplanten Mittel „Energetische Investitionsmaßnahmen an Gebäuden“ bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahmen „INV22.0012 – Neubau Betriebshof Hengstforde“ und „INV23.0014 – Sanierung Sporthalle Apen vollumfänglich für diese Maßnahmen eingesetzt werden sollen.

 

Weiter sprechen sich die Ausschussmitglieder mit 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung und 2 Ja-Stimmen gegen den zweiten Teil des Antrages der Gruppe CDU/FDP aus, der zum Inhalt hat, dass die Mittel aus dem Klimabudget ebenfalls für die für die Investitionsmaßnahmen „INV22.0012 – Neubau Betriebshof Hengstforde“ und „INV23.0014 – Sanierung Sporthalle Apen vollumfänglich für diese Maßnahmen eingesetzt werden sollen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: