einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

11. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Zahlung von

Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten

 

 

Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111) hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel I:

 

§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren erhalten für ihre Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

Gemeindebrandmeister / Gemeindebrandmeisterin                                      308,75 €

Stellv. Gemeindebrandmeister / Stellv. Gemeindebrandmeisterin           154,38 €

 

 

Ortsbrandmeister / Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                                                   137,25 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                                         106,75 €

Nordloh-Tange                                                                                                                 76,25 €

Godensholt                                                                                                                                       76,25 €

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

Stellv. Ortsbrandmeister / Stellv. Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                                                    68,63 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                                           53,38 €

Nordloh-Tange                                                                                                                 38,13 €

Godensholt                                                                                                                                       38,13 €

Jugendfeuerwehrwart / Jugendfeuerwehrwartin                                                              45,75 €

1. Stellv. Jugendfeuerwehrwart / 1. Stellv. Jugendfeuerwehrwartin           22,88 €

Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin                             30,50 €

Stellv. Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin                15,25 €

Gemeindesicherheitsbeauftragte / Gemeindesicherheitsbeauftragter  30,50 €

Gemeindepressewart / Gemeindepressewartin                                                 30,50 €

 

Artikel II:

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Apen, den 19.12.2023

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister


RM Delger erklärt, dass im Feuerwehrausschuss die Satzungsänderung bzgl. der Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr beraten wurde, ob auch Funktionen, über die bereits in der Satzung benannten hinaus, aufgenommen werden sollten. Zur Sprache kamen u.a. die Funktionen eines Kinderfeuerwehrwartes, der stv. Gemeindeatemschutzwart und weitere. Es wurden sowohl Funktionen benannt, die nicht besetzt sind, jedoch grds. eingerichtet werden könnten, als auch solche, die bereits besetzt sind, jedoch nicht vergütet werden.

Daraufhin wurde in einem Gespräch zwischen der Verwaltung und dem Gemeindebrandmeister ermittelt, welche Funktionen in der Gemeinde Apen aktuell besetzt und mit einem solchen Aufwand verbunden sind, der eine Aufwandsentschädigung rechtfertigt. Aktuell kommt dabei nur die Funktion des stellvertretenden Atemschutzgerätewartes in Frage. Eine entsprechende Ergänzung wurde in den Beschluss mit aufgenommen. Funktionen, die grds. errichtet werden könnten, aber noch nicht errichtet wurden, werden nicht in die Satzung aufgenommen.