einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den

Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 05.03.2021.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.235.842,73 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 3.201.278,27 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 35.796,25 € zugeführt. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 38.331,31 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.


Kämmerer Kock erläutert die Sachlage anhand der Power-Point-Präsentation.

 

RM Dr. Habben erklärt, dass die Gemeinde Apen mit den Jahresabschlüssen im Vergleich zu den anderen Ammerland Gemeinden sehr weit vorne ist und dieses weitgehend fehlerfrei. Dafür spricht RM Dr. Habben der Verwaltung und insbesondere Kämmerer Kock seinen großen Dank aus.