einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den

Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 in der Fassung vom 07.10.2022.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.753.649,14 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 2.650.129,77 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 103.519,37 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 180.036,17 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.


Kämmerer Kock erläutert die Sachlage anhand der Power-Point-Präsentation.